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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 20. Juli 2018, 17:36
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Wenn der Autovermieter Sixt je Fahrzeug Rundfunkbeitrag entrichten muß, wie verhält es sich dann mit den Fahrzeugen des, bspw., öffentlichen Nahverkehrs und den einzelnen Taxis, die ein Taxiunternehmen einsetzt?
Haben wir hier nicht die nächste Diskriminierung, wenn eine Beitrag je Fahrzeug unabhängig der beförderten Fahrgäste abzuführen ist? (Wobei die Fahrgäste ja tlw. bereits Rundfunkbeitrag bezahlen, (dt. EU-Bürger), bzw. nicht bezahlen, (EU-Ausländer, Nicht-EU-Bürger).
Wie schaut es dann mit Luftfahrt-, Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmen aus?
Rundfunkbeitrag je Zug, je Waggon, (auch für Güterwagen?), je Flugzeug?, je Schiff?
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So blöd ist die Frage gar nicht und wäre unter "normalen" Umständen vor dem 18.7. sogar ausbaufähig gewesen. Leider hat nun aber das BVerfG die von höherer Ebene gewünschte Willkür als unüberwindbare Hürde davor gestellt. Der örR versteift sich nun mal so auf seine der Demokratie bedürftigen Betriebsstätten und nichts ist dem naheliegender als die darin involvierten KFZ extra löhnen zu lassen. Kfz-lastige Betriebsstätten gibt es allerdings auch anderweitig zuhauf und nicht alle haben den gleichen Ärger wie Autovermietungen ala Sixt, fallen gar gänzlich aus dem gierigen System der Kfz-Extrasteuer. Das verdeutlicht wiederum, dass es beim Abgreifen vorrangig um die breite Masse geht, diverse kleinere Nummern vergleichbarer Vertreter bekommt man halt nicht so einfach ins selbige Schema gepresst. Die Masse machts halt, lästige widerspenstige Peanuts werden gar nicht erst aufwändig behelligt oder wie aktuell die Zweitwohnungen der Ruhe zuliebe fallen gelassen. Kann man natürlich als tollen Erfolg von Rechtsprechung und der Wichtigkeit eines BVerfG verbuchen. Oder eben besser auch nicht. ;D :-X Besser nicht, selbstredend des normalen Verstandes geschuldet.