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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: linkER am 19. Juli 2018, 17:03
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ruhrbarone.de 18.07.2018
Von Stefan Laurin
Die Generation Gummi-Wum ist den Anstalten treu geblieben
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist in Ordnung, nur die Regelung, jemand für seine Zweitwohnung auch den Beitrag zahlen muss, wurde gekippt.
In den Anstalten ist man zufrieden: Die eigene Existenz ist abgesichert, das Geschäftsmodell der Pensionskasse mit angeschlossenem Sendebetrieb wird Bestand haben. Privatsender, Prime, Netflix, Youtube – all das kostet die Anstalten zwar Zuschauer, aber kein Geld.
In 20 Jahren wird das anders sein. Dann entscheiden Richter, die lineares Fernsehen und vor allem ARD und ZDF vor allem aus Büchern kennen. Sie werden die Frage, ob die Anstalten zwangsfinanziert sind, wohlmöglich nicht mehr so selbstverständlich bejahen wie das im Moment noch der Fall ist.
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https://www.ruhrbarone.de/rundfunkbeitrag-die-generation-gummi-wumm-ist-den-anstalten-treu-geblieben/156696 (https://www.ruhrbarone.de/rundfunkbeitrag-die-generation-gummi-wumm-ist-den-anstalten-treu-geblieben/156696)
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Bleibt zu hoffen, dass sich die im Artikel geäußerte Prognose erfüllt:
Nun denn, es war wohlmöglich der letzte Triumph der Sender vor Gericht. Auf der Richterbank saß noch eine Generation, die als Kinder am Samstag Kulenkampff im Bademantel geschaut hat und die ihren Gummi-Wumm fest in Herz geschlossen hatte.