gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: Uwe am 18. Juli 2018, 15:28

Titel: KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG: Realitätsferner geht es nicht
Beitrag von: Uwe am 18. Juli 2018, 15:28
(http://up.picr.de/27184952fi.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png
KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht

Quelle: FAZ (Abo) 18.07.2018 VON MICHAEL HANFELD


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen? [..]

[...] Besser hätten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht wünschen können. Die Richter segnen das Beitragsmodell ab – mit einer winzigen Ausnahme: Für Zweitwohnungen darf kein Beitrag erhoben werden, weil dies gegen das Gleichheitsgebot verstoße und die Beitragspflicht mit der Zahlung für die Erstwohnung schon abgegolten sei. Alles andere finden die Verfassungsrichter okay. Nirgends sonst in diesem System können sie eine Ungleichbehandlung oder fehlende Begründung für den Beitrag finden, für eine Steuer halten sie ihn schon gar nicht. Die öffentlich-rechtlichen Sender verfügen nun über eine finanzielle Ewigkeitsgarantie. [...]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html)
Titel: Re: KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht
Beitrag von: Kelrok am 18. Juli 2018, 15:45
Hier ein guter Kommentar von
RP-Online, 18.07.2018
Kommentar zum Rundfunkbeitrag-Urteil
Eine verpasste Chance
https://rp-online.de/wirtschaft/kommentar-zum-urteil-ueber-den-rundfunkbeitrag_aid-23976831
Titel: Re: KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht
Beitrag von: Tereza am 18. Juli 2018, 15:48
Sehr guter, kritischer FAZ-Artikel.

Die Zusammenfassung des Karlsruher Irrsinns kommt zum Schluss:
Zitat
[...] warum soll dann ausgerechnet für eine Zweitwohnung kein Beitrag anfallen? Nur weil jemand nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann? Wo doch die tatsächliche Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sonst gar keine Rolle spielt, also komplett egal ist? Schon komisch, irgendwie.
Titel: Re: KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht
Beitrag von: drboe am 18. Juli 2018, 16:34
Siehe
Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Warum das Urteil klug und nachvollziehbar ist
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28135.msg177019.html#msg177019

Eine Gegenposition.

M. Boettcher