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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: René am 18. Juli 2018, 14:28
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(https://gez-boykott.de/Forum/Ablage/20180718-bverfg/1.png)
An der Wirklichkeit vorbei geurteilt
Quelle: Welt (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_twitter)
Für die Karlsruher Richter ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß. Im Urteilstext gibt es gleich mehrere Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel: Welche „Vielfalt“ bieten die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich?
Der schönste Satz des Rundfunkurteils lautet: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.“ Nämlich wenn es um die Wohnung als Beitragsgrundlage geht. Der Gesetzgeber ist an die Wirklichkeit nicht gebunden, sondern kann auch einen Ersatz für die Wirklichkeit zur Entscheidungsbasis nehmen – das muss den Bundesverfassungsrichtern erst einmal jemand nachmachen. Die Richter haben diesen Ersatz gründlich genutzt.
Das beginnt schon gleich am Anfang des Urteils. Die Richter urteilen über den „öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter“. Bitte – „nicht allein“? Die Öffentlich-Rechtlichen unterliegen überhaupt keinem Wettbewerb; das Ziel des Rundfunkbeitrags war es ja, diese Anbieter von der Mühsal des Marktes zu befreien.
„Die Vielfalt gewährleistender“? Der Autor dieses Kommentars ist parteigebunden, er ist bei einem privaten Medienkonzern angestellt, das gehört unbestritten ins Bild – aber WELT bietet bei dem aktuellen Streitthema Asyl mit Sicherheit ein vielfältigeres Meinungs- und Informationsbild als die Öffentlich-Rechtlichen.
Wenn die Vielfalt konstitutive Mitbedingung für die Haushaltsabgabe ist – dann bitte muss Schluss sein mit den öffentlich-rechtlichen Attacken auf die AfD und verwandte Gruppierungen. Dann muss Schluss sein mit der Praxis, in politische Talkshows keine AfD-Vertreter einzuladen, oder nur selten. Dann mögen die Öffentlich-Rechtlichen diese Konsequenz auch wirklich ziehen.
Weiterlesen:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html
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Die Umfrage zeigt es deutlich!
Ein Urteil nicht im Namen des Volkes!
Wenn eine finanzielle Belästigung und Stimmungsmache durch die ö.-r. Rundfunk-Option vom BVerfG als Gegenleistung gegen den Nutzungswillen umgedeutet wird, dann ist der Rechtsstaat am Ende.
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Es ist nicht nur die finanzielle Belästigung, sondern vielmehr der Zwang, etwas fett zu mästen, was man aus Gewissens- und anderen Gründen ablehnt und heute im 21. Jahrhundert NICHT mehr notwendig ist.
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Scharf ist auch, dass auch die verehrten Richter am BVerfG mit dem Begriff des sog. "Rundfunkempfangsgeräts" immerzu umherwirbeln, dabei geht es weder aktuell von Gesetzes wegen um irgendwelche wie auch immer gearteten Geräte, schlimmer noch: ein "Rundfunkempfangsgerät" ist aktuell gar nicht gesetzlich definiert. Alle Passagen des Urteils mit dem Begriff "Rundfunkempfangsgerät" entbehren damit jeglicher Grundlage.
Auch wurde von den verehrten Richtern am BVerfG die abgedroschene Behauptung der "individuellen Gegenleistung der Möglichkeit des Empfangs des örR" nachgeplappert, wie sie einst von sämtlichen Verwaltungsrichtern von irgendwelchen Rundfunk-Lobbyisten nachgeplappert wurde.
"An der Wirklichkeit vorbei geurteilt" trifft es voll und ganz!
Danke Welt! Und bitte, bitte dranbleiben!!!
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Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.
Wie grotest das ist, merkt man, wenn man's aufs Strafrecht überträgt:
Ob jemand eine Straftat begangen hat, ist irrelevant, solange es wahrscheinlich ist, dass er sie hätte begehen können. Womit wir beim Bayrischen Polizeigesetz sind.
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ScreenShot der Weltabstimmung heute den 18.07.2018 um 17.11
für Dokumentationszwecken
mfG,
ticuta
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IM NAMEN DES VOLKES!
(https://gez-boykott.de/Forum/Ablage/20180718-bverfg/2.png)
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Leute das nützt alles nichts - das Urteil ist gesprochen - und darauf berufen sich jetzt die VG bei Klagen.
Glaubt ja nicht, dass das EuGH viel besser ausfallen wird - das Ziel von Merkel ist ein Europa ohne die Zustimmung der Bürger.
Deshalb musste das Bundesverfassungsgerichtsurteil so ausfallen.
Wo war die fachlich sachlich urteilende Presse mit der die VG's ihren Urteilswall aufgebaut hatten?
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Glaubt ja nicht, dass das EuGH viel besser ausfallen wird - das Ziel von Merkel ist ein Europa ohne die Zustimmung der Bürger.
Deshalb musste das Bundesverfassungsgerichtsurteil so ausgefallen.
Das Urteil des Ersten Senats in Karlsruhe war sozusagen ein "kleines" (nachträgliches) Geburtstagsgeschenk an unsere geliebte GröKaZ: https://www.focus.de/politik/deutschland/64-geburtstag-taffe-frau-politisches-wunder-zu-ihrem-geburtstag-wird-merkel-auf-der-strasse-gefeiert_id_9269619.html
Und der EuGH wird dies bestätigen. Da bin ich ganz unruhig.
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Eine sehr guter Kommentar, der in wenigen Worten die kritischsten Sätze aus dem Urteil gut zusammenfasst und den Bezug zur Realität wieder herstellt, den die Verfassungsrichter offensichtlich verloren haben. Leider befand sich der Artikel nicht in der Printausgabe vom 19. Juli.
Mit Bezug auf die Informationsfreiheit fand ich den Satz „Hören ausgetretene Kirchenmitglieder nicht ebenfalls noch die Glocken?“ am Besten. Es ist ja nicht nur so, dass die Kirchen wesentlich mehr Dienstleistungen als die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anbieten, sondern auch so, dass die sonntäglichen Messen immer noch eine wichtige Informationsquelle sind. Zu Information sei vielleicht noch darauf hingewiesen, dass die Glocken nicht nur zum Verkünden der Uhrzeit dienen, sondern auch darüber informieren, wann ein Messe stattfindet.
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Es ist nicht nur die finanzielle Belästigung, sondern vielmehr der Zwang, etwas fett zu mästen, was man aus Gewissens- und anderen Gründen ablehnt und heute im 21. Jahrhundert NICHT mehr notwendig ist.
Nicht nur dass, der ÖRR frist sich immer weiter mit immer mehr finanziellen Mitteln in die Medienlandschaft hinein. Jetzt sind neben dem Internet schon Verlage und das Privatfernsehen das Ziel, wo man als "großer Bruder" generös mit der Verfassung als backup eine "Zusammenarbeit" anbietet. Feindliche Übernahme auf Zeit wäre wohl die treffendere Umschreibung. Und wer sich nicht fügt und auf Linie bleibt, bekommt mit handfester Staatshilfe eins über die Rübe gezogen. Erst mal nur finanziell und juristisch (reicht schon) und wenn man sich physisch wehren würde, wäre man so schnell im Knast, so flott könnte man gar nicht schauen.
Dieses Urteil hat nichts mehr mit "haben wir halt Pech gehabt" zu tun. Es ist der eindeutige Weg in einen übermächtigen Staatsfunk - sowas hatten wird doch schon öfters.....?!! -. Dem muss über die politische Ebene, und da geht nur das Wahlkreuzchen, Einhalt geboten werden.
LG Peli
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Update
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=28131.0;attach=21676;image)
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LEIDER ändert das Voten nichts an den tatsächlichen Machtverhältnissen. Man kann seinem Unmut zwar etwas Luft verschaffen, mehr bringt es in der Realität dann aber auch nicht, zumal unsere Vettern- und Parteibuchwirtschaft sich davon nun ganz und gar nicht beeindrucken lässt.
LG Peli
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Das zwar nicht, aber die Medien "als vierte Gewalt" haben hier einen Stimmungsbarometer. Dadurch können sie sich auf Inhalte besser einstellen. Je mehr Leute über ein Thema wissen wollen, desto lohnender ist es auch dafür zu schreiben. Recherchen sind entsprechend auch sinnvoll. Und wenn da doch noch irgendwo Leichen begraben sind, kommen sie auch ans Tageslicht und der Verlag XYZ kann wieder stolz von sich behaupten "Aber das haben wir doch alles geschrieben, hier guck, da"
Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.
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Der schönste Satz des Rundfunkurteils lautet: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.“
Quelle:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html
Dann zitiere ich mal (m)einen "Lieblingsatz" aus dem Urteil ohne Grundgesetz Rn70:
Zwar besteht keine Verpflichtung, den zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten und wahrscheinlichsten Maßstab zu wählen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Also: - kein Zweck - keine Vernunft - keine Gerechtigkeit - keine Wahrscheinlichkeit sollen walten,
sondern Etwas.
Nur was? ???
Maßstab beschränkt, der einen einigermaßen sicheren Schluss auf den Vorteil zulässt oder einen solchen wenigstens wahrscheinlich macht
??? :(