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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. Juli 2018, 15:04

Titel: phoenix vor ort: Urteilsverkündung des Ersten Senats in Sachen "Rundfunkbeitrag"
Beitrag von: ChrisLPZ am 16. Juli 2018, 15:04
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Presseportal, 16.07.2018

Urteilsverkündung des Ersten Senats in Sachen "Rundfunkbeitrag"

Pressemitteilung phoenix-Kommunikation

Zitat
Bonn (ots) - Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Mittwoch über den Rundfunkbeitrag. phoenix überträgt die Urteilsverkündung ab 9.45 Uhr live aus Karlsruhe. ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl ist vor Ort und beobachtet das Geschehen. Das Gericht hat darüber zu entscheiden, ob Privatleute, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, trotzdem den Beitrag zahlen müssen.

Bis Ende 2012 bemaß sich die Abgabe unter anderem nach der Anzahl der Fernseher und Radios in einem Haushalt, damals sprach man noch von Rundfunkgebühr. Seit 2013 aber werden in jedem Haushalt 17,50 Euro monatlich erhoben. Unter anderem dagegen haben drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer, die die Länder wegen fehlender Kompetenz nicht erheben dürften. Die Beschwerdeführer sehen zudem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrages unabhängig von der Anzahl von Radios, Fernsehern oder auch Computern für verfassungswidrig. Insgesamt geht es um acht Milliarden Euro an Einnahmen im Jahr, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aktuell zufließen.

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https://www.presseportal.de/pm/6511/4009058 (https://www.presseportal.de/pm/6511/4009058)
Titel: Re: phoenix vor ort: Urteilsverkündung des Ersten Senats in Sachen "Rundfunkbeitrag"
Beitrag von: drboe am 16. Juli 2018, 18:07
Zitat
Bis Ende 2012 bemaß sich die Abgabe unter anderem nach der Anzahl der Fernseher und Radios in einem Haushalt, damals sprach man noch von Rundfunkgebühr.

Nein, nein und nochmals nein! Es kam ganz und gar nicht auf die Anzahl der Geräte in einem Haushalt an. Es galt: ein Haushalt, eine Gebühr. Diese unterschied sich durch den Typ der Geräte. Wer nur Hörfunkgeräte besaß zahlte ein Drittel von dem, der auch über TV-Geräte verfügte.

Zitat
Seit 2013 aber werden in jedem Haushalt 17,50 Euro monatlich erhoben.

Merksatz: Journalisten, die Haushalt und Wohnung nicht auseinander halten können sind dumm und/oder arbeiten beim ÖR-Rundfunk.

Die Rundfunkgebühr wurde für Haushalte mit Gerät fällig, der "Rundfunkbeitrag" für jede bewohnte Wohnung. In einer Wohnung kann es mehrere Haushalte geben, weshalb früher in einer Wohnung, z. B. einer WG, mehrfach kassiert werden konnte. Von volljährigen Jugendlichen mit eigenem Einkommenn (z. B. Lehrling) wollte man auch kassieren. Dumm nur, dass hier sämtliche Geräte mein Eigentum sind und die Schlafzimmer täglich neu verlost wurden. 8)

M. Boettcher