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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 14. Juli 2018, 15:12
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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
Drucksache 7/22907 vom 1.07.2018
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD
NDR-Sommertour 2018
und ANTWORT der Landesregierung
Am 22. Juni 2018 startet die NDR - Sommertour 2018 durch Mecklenburg - Vorpommern. Der NDR ist Teil des öffentlich - rechtlichen Rundfunks und wird in weiten Teilen aus Rundfunk beiträgen finanziert.
1. Wie hoch schätzt die Lande sregierung die anfallenden Kosten des NDR für die Sommertour 2018 (bitte jede Stadt einzeln aufführen)?
2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die anfallenden Kosten für die Eigenbeteiligung der in Frage 1 genannten Städte?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ist eine staatsferne, mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Er unterliegt somit keiner Fachaufsicht und darf einer solchen unter dem Blickwinkel der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit auch nicht unterliegen. Aufgrund der aus der Rundfunkfreiheit abgeleiteten Programmautonomie der Rundfunkanstalten unterliegt er zudem nur einer eingeschränkten Rechtsaufsicht durch die Landesregierungen der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Schleswig - Holstein und Mecklenburg - Vorpommern.
Die Finanzkontrolle liegt gemäß § 34 des NDR - Staatsvertrages bei den Landesrechnungshöfen der genannten Staatsvertragsländer.
Aus diesen Gründen fehlen der Landesregierung die Grundlagen für eigene hinreichend plausible und belastbare Kostenschätzungen .
3. Sind im Rahmen der NDR Sommertour 2018 auch Termine mit Vertre -tern der Landesregierung geplant? Wenn ja, welche?
Es sind keine Termine von Mitgliedern oder Vertretern der Landesregierung im Rahmen der NDR - Sommertour 2018 geplant.
Download des Dokuments (pdf, ~11 kb)
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/41348/ndr_sommertour_2018.pdf
Alternativ hier im Anhang
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Frage 2 hätte wohl etwas anders formuliert werden müssen:
"Wie hoch ist die Eigenbeteiligung der in Frage 1 genannten Städte und / oder des Landes Mecklenburg-Vorpommern ?"
Darauf hätte die Landesregierung dann wohl inhaltlich antworten müssen.