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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Tourniquet am 13. Juli 2018, 13:51
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Legal Tribune Online,13.07.2018
Studie zur Parteinähe von Bundesverfassungsrichtern -
Unabhängig und doch auf Linie
Deutschlands höchste Richter lassen sich bei ihren Entscheidungen manchmal auch von ihrer Parteinähe leiten. [...] Ein Forscherteam der Universität Mannheim, mehrheitlich bestehend aus Politikwissenschaftlern, hatte im Zeitraum zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter die Lupe genommen. [...] Parteinähe spielt bei den Entscheidungen der Richter – trotz ihrer formalen Unabhängigkeit - sehr wohl eine Rolle. Das Entscheidungsverhalten der Richter des Zweiten Senats sei im Untersuchungszeitraum "nicht völlig unabhängig von Parteilinien" gewesen, resümieren die Forscher.
Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim/)
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Hier die Auflistung, von wem die Richter des 1. Senats vorgeschlagen wurden:
Bundesverfassungsgericht (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
Erster Senat
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Erster_Senat
CDU/CSU
Ferdinand Kirchhof, Henning Radtke, Josef Christ
SPD
Johannes Masing, Gabriele Britz, Yvonne Ott
FDP
Andreas Paulus
Grüne
Susanne Baer
Edit "Bürger" - Hinweis zu
Andreas Paulus (wikipedia)
Politische Aktivitäten
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Paulus#Politische_Aktivit%C3%A4ten
Andreas Paulus ist Mitglied der FDP in Göttingen. Er bekleidet derzeit keine politischen Ämter. [...]
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Solange Bundesverfassungsrichter von Parteien vorgeschlagen werden dürfen, kann für die Allgemeinheit nichts Gutes daraus erwachsen. Dies ist einer der wesentlicher Fehler im Grundgesezt.
LG Peli
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Danke @Nichtgucker für obige Auflistung!
Den aktuellen Proporzschlüssel der RichterInnen am BVerfG, der wohl in Form von Vorschlägen munter von den Parteien in "Freundeskreisen" ausgehandelt wird, kennt der Artikel 94 (1) des GG so nicht. Dort heißt es lediglich:
Artikel 94 (1) Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_94.html
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
Über den modus operandi der Wahl lässt es sich damit (m.W.n. auch an anderer Stelle) überhaupt nicht aus...