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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 12. Juli 2018, 13:00

Titel: Fast jede zweite Rente liegt unter 800 Euro
Beitrag von: Frühlingserwachen am 12. Juli 2018, 13:00
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Spiegel online

Donnerstag, 12.07.2018 

Drohende Altersarmut

Wer in Deutschland in den Ruhestand geht, der droht nach Angaben der Linken künftig immer öfter, in Armut abzurutschen. 48 Prozent der Rentner bekommen schon jetzt weniger als 800 Euro im Monat.


Weiterlesen unter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rente-fast-jede-zweite-rente-liegt-unter-800-euro-drohende-altersarmut-a-1218004.html

Mal gespannt, ob das BVerfG auch zu diesem Thema in der Urteilsverkündung am 18.7.18 ein bisschen was zu sagen hat ;)
Titel: Re: Fast jede zweite Rente liegt unter 800 Euro
Beitrag von: GEZwungen78 am 12. Juli 2018, 13:21
Das trifft nicht nur die heutige Generation Rentner.

Korsten & Partner, 13.01.2018
Falle Renteninformation: ARD plusminus deckt auf, die große Rentenlüge
https://korstenundpartner.de/falle-renteninformation-ard-plusminus-deckt-auf/

Titel: Re: Fast jede zweite Rente liegt unter 800 Euro
Beitrag von: Markus KA am 12. Juli 2018, 13:39
Drei Aspekte kommen hierbei in Betracht und sollten in keiner Klagebegründung zum Thema, "Der Rundfunkbeitrag erfüllt keine Beitragsgerechtigkeit", fehlen:

1. Reform der Härtefallregelung
Es wird notwendig sein, die Regelung zur Befreiung mit Blick auf das geringe Einkommen oder hier die Rente zu lockern.

2. Kompensation der Befreiungen
Kann der Rundfunkbeitrag die steigende Zahl der Befreiungen kompensieren oder muss dieser entsprechend seiner Beitragshöhe angepasst werden?

3. Rundfunkbeitrag als Teil sozialstaatlicher Subvention
Ist es Aufgabe der Beitragszahler mit ihrem Beitrag  "Sozialhilfe" zu leisten, die eigentlich Aufgabe des Staates ist?
 
Titel: Re: Fast jede zweite Rente liegt unter 800 Euro
Beitrag von: Tereza am 12. Juli 2018, 17:59
1. Reform der Härtefallregelung
Es wird notwendig sein, die Regelung zur Befreiung mit Blick auf das geringe Einkommen oder hier die Rente zu lockern.
2. Kompensation der Befreiungen
Kann der Rundfunkbeitrag die steigende Zahl der Befreiungen kompensieren oder muss dieser entsprechend seiner Beitragshöhe angepasst werden?
3. Rundfunkbeitrag als Teil sozialstaatlicher Subvention
Ist es Aufgabe der Beitragszahler mit ihrem Beitrag  "Sozialhilfe" zu leisten, die eigentlich Aufgabe des Staates ist?
Diese überfälligen "Reformen" sind Teil des Bundeswahlprogramms der sog. LINKEN (Stand BTW 2013 bis heute)

Siehe: https://archiv2017.die-linke.de/die-linke/wahlen/archiv/archiv-fruehere-wahlprogramme/wahlprogramm-2013/download-als-pdf-und-doc-kurzfassung-in-fremdsprachen-leichter-und-gebaerdensprache-audio/
doc-Version, Seite 76
Zitat
Wir setzen uns für eine Reform des zum 1. Januar 2013 eingeführten Rundfunkbeitrages ein. Soziale Ungerechtigkeiten und ungesetzliche Eingriffe in das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung müssen beseitigt werden.

Und hier (undatiert): https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/beitragsservice/
Zitat
Deshalb spricht sich DIE LINKE für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Um einen dadurch bedingten Gebührenausfall zu kompensieren, sollen die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nach SGB II sowie sonstigen Träger von sozialen Leistungen für deren Empfänger die Gebühr übernehmen.

Weckt mich bitte, wenn's konkret wird.
Danke.