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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Gee am 09. Juli 2018, 10:39
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a)* In Bezug auf Befreiungs-bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten ist auffällig, dass es eine steigende Differenz zwischen der Anzahl Personen und Anzahl Wohnungen gibt. D.h. jemand der aufgrund eines persönlichen Grundes von der Zahlungspflicht teilweise oder vollständig befreit ist, hat eine Zweitwohnung oder auch Drittwohnung, welche dann ebenso befreit ist (ist gem. RBStV auch zulässig).
Gem. Jahresbericht 2014 beträgt die Differenz insgesamt = 5.715 Wohnungen,
gem. Jahresbericht 2016 beträgt die Differenz insgesamt = 12.632 und
gem. Jahresbericht 2017 beträgt die Differenz insgesamt = 32.522 Wohnungen.
b) Des Weiteren heißt es:
Zitat (s. JB 2017, S. 14, 5. Abs.)
„Die Befreiungen und Ermäßigungen schmälern die Erträge aus Rundfunkbeiträgen, sind aber Bestandteil der Solidarfinanzierung“.
In den Jahren davor hieß es
Zitat
„Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen. … Anders ausgedrückt: Der Rundfunkbeitrag könnte um … € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.“
Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Aber man könnte auf den Gedanken kommen, dass sich bei a) eine sog. Fluchtmöglichkeit aus dem Rundfunkbeitrag entwickelt hat. Und bei b) eine Möglichkeit zur Flucht aus der staatlichen Finanzierung von Sozialleistungen.
Gruß
*) JB 2014, S. 20; S. 39, erster u. letzter Abs.
JB 2016, S. 27; S. 29, zweiter Abs.
JB 2017, S. 15; S. 12, zweiter Abs.
Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.
Einleitung und Ergänzung zum Thema siehe auch:
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28009.msg176149.html#msg176149 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28009.msg176149.html#msg176149)
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Aber man könnte auf den Gedanken kommen, dass sich bei a) eine sog. Fluchtmöglichkeit aus dem Rundfunkbeitrag entwickelt hat. Und bei b) eine Möglichkeit zur Flucht aus der staatlichen Finanzierung von Sozialleistungen.
In den letzten Monaten ist ein Trend erkennbar, auf den auch in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.2018 beim BVerfG von einem Verfassungsbeschwerdeführer hingewiesen wurde.
Zugesichert auch von Dr. Eicher in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.2018 beim BVerfG, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht wissen, wer mit wem wohnt.
Bürgerinnen und Bürger sind immer mehr dazu übergegangen, sich vom Rundfunkbeitrag abzumelden und haben sich auf die Beitragsnummer der Nachbarin oder ihres Nachbarn angemeldet.
Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882)
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Zitat von Markus KA am Heute um 11:41
Bürgerinnen und Bürger sind immer mehr dazu übergegangen, sich vom Rundfunkbeitrag abzumelden und haben sich auf die Beitragsnummer der Nachbarin oder ihres Nachbarn angemeldet.
Ja, das ist eine Möglichkeit der "Flucht", aber ergibt dieses auch eine Differenz zw. Anzahl Beitragskonten und Anzahl Wohnungen?
Ich bin mir nicht so sicher, deshalb nachstehendes Beispiel:
Annahme:
Ein Mehrfamilienhaus mit der Hausnr. 3, (mit 9 Wohnungen)
und 10 volljährige Personen, welche gem. Einwohnermeldeamt dort wohnen,
wobei 6 Personen, A, B, C, D, E und F, bei dem Beitragsservice registriert sind.
Davon unterliegen Personen A, B, und C einer Befreiung oder Ermäßigung, Personen D und E sind Vollzahler und F erklärt, dass bereits D bezahlt.
Der Beitragsservice registriert 5 Beitragskonten (=Zahlungspflichtige) und 5 Wohnungen.
Die Personen G, H, I und J werden vom BS kontaktiert und geben wie folgt an:
Person G und H nehmen die Zwangsanmeldung in Kauf und zahlen.
Person I widerspricht den Festsetzungsbescheiden und klagt.
Der Beitragsservice registriert weitere 3 Beitragskonten (=Zahlungspflichtige) und 3 Wohnungen.
Person J könnte wie folgt handeln:
a) Person J erklärt (obwohl dem nicht so ist, Beitragskontonr. wurde „besorgt“), dass bereits G bezahlt.
Somit sind unter der o.g. Hausnr. weiterhin 8 Beitragskonten und 8 Wohnungen registriert.
b) Person J erklärt, dass Person X (eine mit ihm befreundete Person, welche von der Zahlung befreit ist und bereits unter der Anschrift Y registriert ist) bei ihm wohnt und reicht die Unterlagen von X ein.
Somit sind unter der o.g. Hausnr. 8 Beitragskonten und 9 Wohnungen registriert.
Grüße und vielen Dank
@Markus KA: Wenn das o.g. falsch oder diffus 'rüberkommt, bitte löschen. Danke
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32.522 Wohnungen, die sich wegen Befreiung zusätzlich nicht an der Finanzierung beteiligen. Wow! Bei ca. 40.000.000 Beitragskonten könnte man den sogn. Rundfunkbeitrag also monatlich um 0,0142 € senken. Ein Vermögen, dass mich einfach sprachlos macht. Her mit der Kohle, aber pronto! Wenn ich allein daran denke, welche irrsinnige Ersparnis mir 2014 entgangen ist, als für die schier unvorstellbare Zahl von 5.715 kein Beitrag eingetrieben werden konnte, werden mir die inneren Qualen des Herrn Wolf erst richtig klar. 8)
M. Boettcher
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O.K., verstehe – sind ja nur Peanuts.
Aber es könnte den gleichen Verlauf nehmen wie der stetige Antieg Zahlungs- bzw. TV/Radio-Verweigerer in den letzten 10 Jahren.
Wenn man davon ausgeht, dass die Anzahl der Personen mit Befreiungen/Ermäßigungen weiterhin steigen werde und dass sich darüber hinaus der Anteil der Wohnungen weiterhin jedes Jahr um über 250% steigt, könnte das im Jahr X auch größere Auswirkungen (in Form von höheren Abgaben od. Kontrolle) haben.
Ebenso könnte sich auch die Anzahl der Zahlungspflichtigen aufgrund von a) weiterhin reduzieren.
Gruß
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Ebenso könnte sich auch die Anzahl der Zahlungspflichtigen aufgrund von a) weiterhin reduzieren.
Durchaus, und mal sehen wie das BVerfG zum Thema Zweitwohnungen und Härtefälle bei Rentnern mit geringer Rente und Studenten ohne Einkommen und ohne Bafög entscheidet.
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@Gee: ich wollte nicht darauf hinaus, dass es um Peanuts geht, sondern dass man beim BS angesichts der Relationen ernsthaft von Auswirkungen auf den sogn. Rundfunkbeitrag faselt. Vor allem, wo in früheren Jahren die realen Auswirkungen der "Ausfälle" monatlich nur Bruchteile eines Cents ausmachten. Wer bei 8 Milliarden Einnahmen Beträge in der Größenordnung von Zehntelprozent der Gesamtsumme problematisiert, sie gar mit politischen Forderungen verknüpft, hat m. E. einen Sockenschuss.
M. Boettcher
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Durchaus, und mal sehen wie das BVerfG zum Thema Zweitwohnungen und Härtefälle bei Rentnern mit geringer Rente und Studenten ohne Einkommen und ohne Bafög entscheidet.
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0)
Siehe auch :
Achtung, Rundfunkgebühr! ( Immer diese unübersichtlichen WGs )
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28079.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28079.0)
Wohngemeinschaften im Visier des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27231.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27231.0)
KOMMENTAR ZUM RUNDFUNKBEITRAG : Realitätsferner geht es nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28134.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28134.0)