gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 08. Juli 2018, 07:15
-
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.png
FAZ, 24.04.2007
EU-Kommission
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit europäischem Recht vereinbar
(dpa)
Jetzt haben es ARD und ZDF Schwarz auf Weiß: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist mit europäischem Recht vereinbar. Das Verfahren, das die Europäische Kommission nach Beschwerden der deutschen Privatsender vor Jahren eingeleitet hatte, ist vom Tisch. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Brief der EU-Kommission hervor, dessen Inhalt in den Chefetagen der Sender seit einiger Zeit bekannt war. Damit können ARD und ZDF das Tor in die digitale Zukunft aufstoßen und aus den sieben Milliarden Euro, die sie jährlich an Gebühren einnehmen, auch Programme für Handy, Internet und Digitalkanäle produzieren. Zuvor hatte sich die deutsche Seite unter anderem verpflichtet, den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu konkretisieren und für eine klare Trennung zwischen Programm und Kommerz zu sorgen. […]
Jetzt sind die Länderparlamente am Zug
Schon im Dezember hatten EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und die für die Anstalten zuständigen Bundesländer einen Kompromiss in den strittigen Punkten erzielt. Darin wurde ein Pflichtkatalog vereinbart, der binnen zwei Jahren im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden muss. Als „Abschluss auf Bewährung“ sieht der Präsident des privaten Rundfunkverbands VPRT, Jürgen Doetz, den Brüsseler Brief. „Wir fühlen uns keineswegs als Verlierer“.
Jetzt sind die Länderparlamente am Zug, die den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisieren müssen. ARD und ZDF müssen bei neuen Digitalangeboten darlegen, dass sie gesellschaftlichen und publizistischen Bedürfnissen entsprechen und mit vertretbarem Aufwand produziert werden können. Auch sind in der künftigen digitalen Welt von ARD und ZDF Werbung und E-Commerce tabu, Kommerz muss transparent in Tochtergesellschaften ausgelagert werden. […]
Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-mit-europaeischem-recht-vereinbar-1436409.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-mit-europaeischem-recht-vereinbar-1436409.html)
-
Bevor sich jemand wundert (so wie ich) der Artikel ist vom 24.04.2007
Also über die alte Rundfunkgebühr.
-
Der Artikel ist zwar über die Rundfunkgebühr,
aber die blau hervorgehobenen Informationen wurden
meiner Meinung nach bis heute nicht umgesetzt.