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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2018 => Thema gestartet von: DumbTV am 29. Juni 2018, 21:29
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golem.de, 29.06.2018
ZDF-Intendant Bellut:
"Mediathek wird gleichwertiger Verbreitungsweg"
von Achim Sawall
Das ZDF will seine Mediathek weiter ausbauen und gleichwertig zum linearen Programm machen. Zunächst wird aber am 18. Juli 2018 entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist und das Geld weiter fließen wird.
Die Mediathek wird für das ZDF ein gleichwertiger Verbreitungsweg zum linearen Fernsehen. Das sagte Intendant Thomas Bellut laut einer Mitteilung (https://www.presseportal.de/pm/7840/3984408) des öffentlich-rechtlichen Senders vom 29. Juni 2018. Vor dem ZDF-Fernsehrat sagte Bellut, die Netzangebote seien nicht länger ein Anhängsel des linearen Fernsehens. Sie hätten sich zu einem eigenständigen, mittelfristig gleichwertigen Verbreitungsweg entwickelt. [..]
Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/zdf-intendant-bellut-mediathek-wird-gleichwertiger-verbreitungsweg-1806-135233.html (https://www.golem.de/news/zdf-intendant-bellut-mediathek-wird-gleichwertiger-verbreitungsweg-1806-135233.html)
siehe auch:
ZDF-Pressekonferenz vom 29.06.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27968.0.html
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ARD-ZDF-GEZ mögen sich sonstwo ausbreiten - im Abwasserleitungsnetz oder auf dem Mond oder oder oder...
...daraus ergibt sich aber nicht automatisch eine Finanzierungsverpflichtung für deren dortige Angebote, wenn man das Abwasserleitungsnetz oder den Mond benutzt.
Sprich:
Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".
Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
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Herr Bellut interpretiert dies schon als Freibrief. Die Jugend ist verstärkt im Internet, also muss die Marktstellung des örR im Internet intensiviert werden. Dafür braucht es weiteres Geld. Da wird es von der Politik kaum Widerspruch geben. Im Bezug auf Onlinearchive, Mediatheken ist durch den Wegfall der Löschfrist nun auch alles angerichtet. Die Gier nimmt kein Ende.
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kinematografie.org 02.07.2018
Neuer Telemedienauftrag :
ARD und ZDF sollen Urheber beteiligen
Am 19.06.2018 wurde auf unserer Webseite die Pressemitteilung der UrheberAllianz veröffentlicht, in der wir uns entschieden gegen eine dauerhafte Einstellung von Filmwerken in Mediatheken ohne adäquate Nutzungsvergütung für die Urheber der gezeigten Werke wenden.
Dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Beiträge länger in ihren Mediatheken sichtbar machen, wird grundsätzlich begrüßt, allerdings müssten die Urheber dann auch angemessen für diese ausgeweiteten Nutzungen vergütet werden.
V R F F - Die Mediengewerkschaft (das ist NICHT ver.di - das ist die Alternative!)
Weiterlesen auf :
https://www.kinematografie.org/aktuelles/index.php?aid=2618 (https://www.kinematografie.org/aktuelles/index.php?aid=2618)
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Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".
Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter
In der bisherigen Rechtsprechung hat sich das BVerfG bereits zur Legislative erhoben. Die weitreichenden zugesprochenen Rechte des örR (die das BVerfG quasi aus dem Nichts zaubert) ergeben sich (imho) nicht aus dem GG; sondern lediglich aus der verklärten Sicht der "obersten Juristen" (ggf. im Kontext der Nachkriegszeit). Die können dann tatsächlich den örR auf dem Mond und seine Finanzierung per Wohnungsabgabe beschließen.
Die eigentliche Aufgabe des BVerfG wäre es, den Gesetzgeber zu beauftragen, die Rechtsgrundlagen für den örR zu schaffen (was nicht unbedingt unserem Ansinnen förderlich sein muss, aber zumindest der Idee des demokratischen Systems in D entsprechen würde.)
Statt dessen wird hin- und her geklüngelt was ein paar alte Männer und Parteiloligarchen für sinnvoll halten. Und eine Änderung ist nicht wirklich in Sicht. Da stellt sich die Frage, wie effektiv kann der "Rechtsweg" eigentlich sein. Ich hoffe ja immer noch, dass ich nicht einfach naiv bin, wenn ich dran glaube.
Frei nach M. Moore: Stupid "old" Men. /OT (sorry for that.)
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Sprich:
Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".
Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter
Das erinnert mich an die Entstehung der Kirchensteuer. Napoleons Siege in Deutschland führten zur Kirchensteuer. Zunächst sollte die Steuer nur vorübergehend eingezogen werden, doch 1919 wurde sie schließlich in der Weimarer Reichsverfassung verankert.
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Das erinnert mich an die Entstehung der Kirchensteuer. Napoleons Siege in Deutschland führten zur Kirchensteuer. Zunächst sollte die Steuer nur vorübergehend eingezogen werden, doch 1919 wurde sie schließlich in der Weimarer Reichsverfassung verankert.
Und dennoch zahlt diese nur, wer auch Mitglied einer Kirche ist.