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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Juni 2018, 14:44

Titel: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Juni 2018, 14:44
Nach der Meldung unter
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.0.html

stellt sich einer Person B die Frage:

Der entfernte Bekannte B eines Mitstreiters könnte seinen fiktiven Widerspruchbescheid nach laaanger Zeit vor möglicherweise 3 Wochen bekommen haben. In Anbetracht der unmittelbar bevorstehenden Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes sinniert B nun bzgl. der weiteren Vorgehensweise.

Klage oder Verfassungsbeschwerde oder Abwarten?

Ist noch jemand fiktiv in ähnlicher Situation, gibt es irgendwelche Vorschläge? (keine Rechtsberatung  ;))
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 14:51
Da nicht bekannt ist, wie genau das Urteil ausfallen wird, müsste wohl - um die Rechtskraft des Widerspruchsbescheides vorerst zu verhindern - Klage eingereicht werden.

Alles weitere wird sich dann nach dem 18.07.2018 zeigen müssen.
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 15:05
Ich würde als Person B

1) gegen den Verwaltungsakt Klage einreichen
2) die aufschiebende Wirkung mit dem bevorstehenden BVerfG-Urteil begründen

;)
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 15:14
Da nach bisheriger Erfahrung die jeweilige Rundfunkanstalt bei Klagen i.d.R. ohnehin den Vollzug aussetzt (ohne dies jedoch schriftlich mitzuteilen bzw. "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") würde man die "aufschiebende Wirkung" jetzt mglw. noch nicht "verpulvern" - auch nicht mit einem in 3 Wochen ohnehin schon wieder hinfälligen Grund - da die "aufschiebende Wirkung" zudem auch aus anderen Gründen gegeben zu sein scheint, siehe u.a. unter
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
Dies wird noch - unabhängig von der Entscheidung des BVerfG - Gegenstand weiterer Klagen sein.

Wichtiger erscheint vielmehr, nicht mehr länger mit der Klage zu warten (sofern Rechtsschutz gewünscht ist), damit sich nicht etwa (wie durchaus schon mehrfach passiert) Klageeinreichung und Erstellung eines (dann nur noch äußerst schwer bis gar nicht mehr abwendbaren) Vollstreckungsersuchens überkreuzen.

So die unverbindliche Erfahrung aus -zig lokalen Fällen vom Runden Tisch.
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Dauercamper am 25. Juni 2018, 15:30
Da ich nicht weiß, welche Rechtsfolgen Person B drohen, kann ich auch nicht vorschlagen, was ich im konkreten Fall machen würde. Ich würde mich aber NIE darauf verlassen, dass wenn etwas "idR" gewährt wird, es auch bei der Person B angewendet wird.
Es handelt sich bei der Beurteilung, ob oder ob keine aufschiebende Wirkung angeordnet wird, um eine Einzelfallentscheidung. Es wäre zu begrüßen, wenn bis zum Urteil des BverfG, sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt würden
 :)
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 15:34
...nur zur "Entkrampfung":
Sofern noch keine "Mahnung" eingegangen ist, ist nicht davon auszugehen, dass unversehens ein Vollstreckungsersuchen erlassen wird.
Im Übrigen wird der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach bisheriger Kenntnis als eigenständiger Antrag behandelt - was im dümmsten Falle Kosten von um die 50€ verursachen kann. Das ist im Forum schon mehrfach behandelt worden. Insofern sprechen die bisherigen Erkenntnisse nicht dafür, bei einer Klage voreilig und ohne erkennbare Not einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen.
Zudem könnte dieser Antrag jederzeit - z.B. im Falle einer ggf. doch in die Wege geleiteten Vollstreckung - der Klage "nachgeschoben" werden.
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. Juni 2018, 15:47
Die Klage sollte schonmal eingereicht werden, Begründung wird dann halt nachgeschoben.
Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung im Sinne des Klägers fällen, dann kann ja eine erweiterte Klagebegründung angefügt werden und beantragt werden, der Rundfunkanstalt die Kosten der Klage aufzudrücken.
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2018, 15:57
Die Klage sollte schonmal eingereicht werden, Begründung wird dann halt nachgeschoben.
Richtig - hatte ich vergessen, extra zu erwähnen: Die Begründung bleibt natürlich gesondertem Schriftsatz vorbehalten, für welchen man angesichts der üblichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrensdauern MONATE Zeit hat.
Zudem würde man noch Akteneinsicht usw. einschieben.

Es reicht nach bisheriger Erfahrung vorerst ein unbegründeter KlageANTRAG - siehe hierzu u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Diese allgemeinen und mehrfach behandelten Informationen hier aber bitte der Übersicht wegen nicht (nochmals) vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018 > Jetzt noch klagen?
Beitrag von: karlsruhe am 25. Juni 2018, 16:27
Habe heute früh selber noch auf den letzten Drücker meine 2. Klage
per Einschreiben auf dem Weg gebracht.

u.a.
Zitat
Hiermit reiche ich Klage ein unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer
ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz.

Habe noch auf die Verhandlung vom 16.05.18 beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
hingewiesen und auf das demnächst anstehende Urteil.