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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Forge1 am 01. Juni 2018, 22:37

Titel: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 01. Juni 2018, 22:37
Hallo,

einige Dinge bleiben in diesem Fall auch nach eindringlicher Recherche noch unklar.
Vielleicht weiß jemand Rat.

Person A bildet eine "Bedarfsgemeinschaft" mit Person B, es wird seit Januar 2015 zusammen gewohnt - die Bedarfsgemeinschaft verfügt über ein (mitunter sehr) niedriges Einkommen, so dass eine rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung bis 10/16 erwogen wird, falls diese möglich sein sollte.

Alter Person A war zu Beginn des Zeitrahmens, für den eine Befreiung erwirkt werden soll, 25, Person B 23. Das ist knapp zwei Jahre her.


Beide waren und sind Vollzeitstudenten an einer staatlichen Hochschule.
Somit besteht kein ALG II - Anspruch.

Person A verlor BaföG-Anspruch durch chronische Erkrankung und als zu niedrig eingestufte Studierfähigkeit, Person B verlor BaföG-Anspruch durch Studienfachwechsel im vierten Semester.
Somit beide ohne BaföG-Anspruch.

Einkommen Person A (stark schwankend):

139€ Waisenrente (-138€ studentische Krankenversicherung) = 1€ (von Studienbeginn bis 04/18, Rente ist mit 27. Geb. weggefallen)
200-550€ Kredite pro Monat (erst Kleinkredite, dann Studienkredit; von 03/17-11/17)

Erwerbseinkommen:
ca. 500€ netto/Monat (10/16-01/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (02/17-06/17)
ca. 550€ netto/Monat (06/17-07/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (07/17-09/17)
ca. 350€ netto/Monat (10/17-12/17)
48€ (01/18)
350€ (02/18)
750€ (03/18)
600€ (04/18)
600€ (05/18)
550€ (06/18)

Aufgrund eines Berechnungsfehlers der Krankenkasse musste Person A von 07/17 bis 04/18 monatlich 138€ an die KK zahlen. Nun sind es 95€. 45€ pro Monat können wohl als Schulden gewertet werden, um deren Betrag das Einkommen nicht verringert wird, weil Schulden bei Bedürftigkeit nicht zurückzuzahlen sind. Werden Krankenkassenschulden jedoch nicht beglichen, erfolgt eine Zwangsexmatrikulation. Das nur am Rande.

Einkommen Person B:
- Unterhalt 300€
- Kindergeld 192€
- fünf Monate lang ca. 250€ Erwerbseinkommen pro Monat (Honorartätigkeit)

Aufgrund des Alters sind keine Krankenkassenbeiträge fällig.

___

Meine Fragen nun:

1. Bestünde vom Einkommen her die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung?

2. Können die Kredite beim Rundfunkbeitrag - da es bei der Befreiung irgendwo um persönliches Ermessen geht - als Einkommen berücksichtigt werden?

3. Wie sieht es mit der Anrechnung des Elternunterhalts, den Person B erhält, für die Bedarfsgemeinschaft aus, falls man den Grundbedarf gem. ALG II für einen Härtefallvergleich heranziehen sollte? Die Eltern von Person B sind nicht für den Lebensunterhalt von Person A verantwortlich. Hätten sie gewusst, dass sie für Person A ebenfalls zahlen, hätten sie den Unterhalt gekürzt oder gestrichen (UnterhaltsANSPRUCH besteht nicht mehr). Oder wie wird das gehandhabt?

4. Der Beitragsservice gewährte im Februar eine Stundung der bis dato offenen ca. 200€ bis Anfang 2019. Die laufenden Beiträge müssten dafür pünktlich gezahlt werden, wurde mitgeteilt. Das Geld dafür war nun weder bei Person A noch bei Person B vorhanden, da andere Schulden bereits in monatlichen Beiträgen abgehen und Semesterbeiträge beglichen werden mussten.

5. Person A besitzt leider nicht mehr alle Abrechnungen. Grund dafür sind auch hier die chronischen Erkrankungen, im Bedarfsfall nachweisbar. Besteht die Möglichkeit, mithilfe z.B. Finanzamtes o.ä. (Arbeitgeber wird schwer, Kündigung wegen psych. Erkrankung und Stress zum Ende) den jeweiligen Lohn nachzuweisen? Es war bereits 2017 ein Antrag auf Befreiung als Härtefall gestellt worden, der abgelehnt wurde. Darauf tat Person A, der "Haushaltsvorstand", nichts. Auch hier besteht eine Einschränkung wegen der Erkrangungen. Alltagsangelegenheiten können nur verzögert erledigt werden.

6. Der ALGII-Rechner ergab allerdings, dass eine Befreiung als Härtefall doch nicht sonderlich abwegig wäre.   
So A und B Anspruch auf ALG II hätten, wenn sie keine Studenten wären - wann gilt das Existenzminimum als unterschritten, so dass eine Härtefallbefreiung überhaupt möglich ist? Wenn man bei Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger Einkommen hat, als der Regelsatz mit angem. Wohnraum, Heizkosten etc. beinhaltet? Oder geht das auch trotz weiteren Einkommens, wenn man aufstockendes ALG II beziehen könnte, so dass einem natürlich mehr Geld als der Regelsatz zur Verfügung steht, dh. geringes Arbeitseinkommen ist der Befreiungsmöglichkeit als Härtefall unschädlich?

Aus Angst vor einer Rücknahme der Stundung und Stress mit Gericht, weiteren Kosten etc. hat A den Beitragsservice vor drei Tagen gebeten, einen Einzugsermächtigungsvordruck zu schicken, damit Mitte Juni 52,50€ bezahlt werden können.

Es geht um den Zeitraum von 10/16 bis heute; Wird eine Befreiung pro Monat gewährt? Pro Jahr? Pro Halbjahr?

Person B ist zudem beim Beitragsservice "untergegangen". Hat 2015 einen Brief erhalten - da war Person A noch befreit (bis 09/2016) -, aber nicht geantwortet. Daraufhin kam keine Post mehr.

Es gibt die Argumentation, man könne von Studenten erwarten, dass sie ihr Studium abbrechen, um ALG II zu beziehen, so dass ein Befreiungsgrund vorliegt.
Lässt sich das dadurch relativieren, dass Person A eine anderkannte Behinderung, die seit 20 Jahren besteht, aufweist und dadurch bereits eingeschränkt vermittlungsfähig ist, so dass der Abschluss des Studiums zu unterstützen ist? Oder auch dadurch, dass durch die Erkrankungen (50% Studierfähigkeit, Therapeutin sagt, Anerkennung einer 50%igen Behinderung sei realistisch) und die zusätzliche Notwendigkeit, sich den Lebensunterhalt komplett zu selbst zu verdienen, bereits eine erhebliche Einschränkung besteht?
Therapeutisches Gutachten, das im Sinne der psychischen Gesundheit/Gesundung zum Abschluss des Studiums, wenngleich es länger dauert, rät, liegt A vor.

___

Man möge bitte entschuldigen, dass ich ggf. etwas verwirrend/chaotisch schreibe. Ich leide unter psychischen Erkrankungen, die ein Mehr an Denkstruktur leider verhindern. Es tut mir leid, dass meine Gedanken bisweilen unstrukturiert sind, aber Kritik bringt mir dahingehend leider wenig. Es wäre schön, käme es hier nicht zu den für Foren gemeinhin typischen Anfeindungen. Danke fürs Verständnis. Und allgemein vorab vielen Dank fürs Lesen und etwaige Hinweise!

Edit: sprachliche Korrektur

MfG

Forge1
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Markus KA am 01. Juni 2018, 23:11
Man kann es nicht oft genug schreiben, eine Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice ist nicht zu empfehlen. Verantwortlicher Ansprechpartner ist immer die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 02. Juni 2018, 19:38
Oh, das habe ich in dem Kontext noch nie gehört. Weshalb denn?
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Markus KA am 02. Juni 2018, 22:26
Oh, das habe ich in dem Kontext noch nie gehört. Weshalb denn?
Verantwortlicher Ansprechpartner gemäß RBStV ist immer die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Es könnte von Vorteil sein, den vorliegenden fiktiven Fall im Rahmen eines Befreiungsantrages der Rundfunkanstalt zu schildern. Einem ablehnenden Befreiungsantrag kann man mit einem Widerspruch entgegnen und mit dem darauf folgenden Widerspuchsbescheid, zur Klärung des Sachverhaltes, eine gerichtskostenfreie Klage einreichen.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: LECTOR am 02. Juni 2018, 22:36
[...] Weshalb denn?
Der sogenannte "Beitragsservice" ist als anonyme Massenabfertigungsorganisation konzipiert und meist besonders unnachgiebig. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass der direkte Kontakt zur Rundfunkanstalt meist hilfreicher ist - aber natürlich ohne Gewähr.

Einzugsermächtigungen sollten auf jeden Fall vermieden werden - man sollte sich die Hoheit über sein eigenes Konto insbesondere im Fall der Zwangsabgabe vorbehalten.

Der gesamte geschilderte Fall zeigt wiederum nur zu deutlich, wie entwürdigend diese Zwangsabgabe ist: seine finanzielle Bedürftigung in allen Details einer Rundfunkanstalt darzulegen, nur um von deren Zahlungsforderungen verschont zu bleiben und eventuell eine Befreiung zu erreichen, macht nur den rechtswidrigen Eingriff in die grundlegenden Freiheitsrechte offenbar.

Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: faust am 02. Juni 2018, 22:37
... ich würde hier auch noch etwas anderes ernsthaft in Betracht ziehen (auch wenn ich weiß, dass das extra Zeit und Nerven kostet):

Das Prinzip  GROSSE  GLOCKE  (#) !

Ich finde, sowohl die Intendanz des Senders als auch der Ministerpräsident des Landes, in dem unbescholtene Leute, die kaum Geld zum Leben haben, für nichts und wieder nichts bis aufs Blut schikaniert werden, haben ein Recht darauf, über die katastrophalen Zustände in ihrem Verantwortungsbereich umfassend informiert zu werden.
Sie tragen nämlich  DIE VERANTWORTUNG.

Siehe hierzu u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Darüberhinaus: "Runden Tisch" in der Nähe suchen (sollte es in einer Uni - Stadt geben) - siehe unter
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html

Ein Gespräch ist besser als jede email ...

VIEL ERFOLG  8) !!!
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 03. Juni 2018, 00:20
Danke für eure Antworten  :)

Person A hatte den Beitragsservice 2017, da Person A mehrere Monate bis auf die Waisenrente ohne Einkommen war, direkt angeschrieben und die Situation ausführlich geschildert. Der Ton in besagter Mail war recht harsch, was nachvollziehbar ist, wenn einem nicht einmal Geld für die Miete bleibt (und die Obdachlosigkeit droht, womit sich der Rundfunkbeitrag dann erledigt hätte, oder gelten Zelte als Wohnungen?), geschweige denn für Heizkosten, Strom oder gar Nahrungsmittel.

Das Antwortmakro enthielt folgene Passagen:

Zitat
"Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Für bestimmte Bürger besteht allerdings die Möglichkeit, z.B. aus sozialen Gründen, von der Beitragspflicht befreit zu werden."
sowie
"Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können."

Auf die finanzielle Not, die eindringlich geschildert worden war, wurde nicht eingegangen. Stattdessen wurde Person A als schlichtweg "zahlungsunwillig" dargestellt (in Deutschland muss bekanntlich ja auch keiner hungern - und nix gegen Zahlungsunwillige  ;)).
(bei falscher Zitierweise/Illegitimität des Zitierens bitte entfernen, danke)

Besteht denn Aussicht darauf, dass eine Mail auch beim Intendanten/Ministerpräsidenten direkt ankommt?

Ja, die Zustände sind äußerst bescheiden. Dass besagte Bedarfsgemeinschaft nicht einmal über einen Fernseher verfügt und das Angebot der ÖR sehr selten nutzt, bedarf heutzutage ja keiner gesonderten Erwähnung mehr.
 
Ich las in diesem Forum, es habe schon mehrere Studenten gegeben, die unterhalb des Existenzminimums lebten, aber auch nach einer Klage keine Befreiung erhielten, weil ein Studienabbruch zumutbar sei (wobei mein erster Gedanke "what the hell?!" war...).

Liegt hier eine besondere Situation vor? Kann es zu Problemen kommen, wenn es um persönliches Ermessen geht? Das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" liegt ja oberhalb der Regelsätze (ungeachtet der vielen Schulden, die ja nicht zählen dürften, weil eine Privatinsolvenz als zumutbar gilt und die Pfändungsgrenze eh nicht überschritten wird); es ist aber so gering, dass man als Nichtstudent noch "aufstocken" könnte - was ja ebenfalls eine direkte Befreiungsmöglichkeit zur Folge hätte, soweit ich weiß.

LG

Forge1
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: PersonX am 03. Juni 2018, 00:46
Bei den obigen Zahlen zum Einkommen sollte es kein Problem sein, eine Pfändung unbeschadet zu überstehen. PersonX würde hier immer Widerspruch auf jede Forderung einlegen und fertig. Alles andere bringt nichts.

Zu dem Punkt mit dem Studienabbruch: Sollte ein Richter so einen Vorschlag tatsächlich tätigen, liegt ein Missgriff zur freien Entfaltung der Persönlichkeit vor - das würde sicherlich eine Rückfrage an den Richter auslösen.

Der Härtefall ist nicht dazu gedacht, Fälle mit zu geringem Einkommen abzudecken, sondern nur für andere Sachen. Es kann somit niemals ein Härtefall vorliegen, wenn es nur ums Geld geht. Der Härtefall muss anders begründet werden. Alles andere kann man sich sparen. Das schont die Nerven.

Kontonummern sollten nicht mitgeteilt werden.
Es sollte auch keine Überweisung von einem eigenen Konto erfolgen.
Die Pfändungsfreigrenze liegt über den vorgestellten Zahlen.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Peli am 03. Juni 2018, 09:49
@Forge1

die Aufgabe des Beitragsservice - auch wenn im Namen "Service" drinsteht - ist nicht, zu helfen, sondern die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Landesrundfunkanstalten zu sichern.

Es macht keinen Sinn, sich mit den Beitragsservice auseinanderzusetzen. Es sei denn man hat viel freie Zeit, ist gerne mit denen in Konversation und es macht einem nichts aus, wenn zum Schluss gar nichts für einen dabei herauskommt.
Die (erst der Beitragsservice und dann die Landesrundfunkanstalt) werden sich das Geld schon holen. Wenn nicht freiwillig, dann mit Hilfe des Staates. Wenn Ihr beide das als ungerecht empfindet, bestünde auch die Möglichkeit, sich dagegen zu Wehr zu setzen. Möglichkeiten wurde hier schon genannt. Ihr könnt die Zahlung nur hinausschieben und mit etwas größerem Widerstand dann sogar verhindern, wenn unser tolles Bundesverfassungsgericht - welches dem Treiben seit fünf Jahren ungeniert zusieht - vielleicht Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres ein Urteil abgibt, das diesem Milliarden-Spuk einen ersten Riegel vorschiebt. Dies steht aber noch in den Sternen.

Widersprüche gegen die Bescheide sind möglich.
Eine Einzugsermächtigung für das Konto sollte auf keinen Fall erteilt werden... und auch mit der Zahlung kann man sich etwas mehr Zeit lassen, wenn man Widerstand auf bescheidener Ebene leisten will. Auch dies ist wichtig und für viele, die nicht viel Geld haben, die einzige Möglichkeit. Entscheidet man sich, diese Ungerechtigkeit einfach hinzunehmen, darf man sich auch nicht beklagen, dass einem als Geringverdiener das Geld aus der Tasche gezogen wird.

LG Peli
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: faust am 03. Juni 2018, 13:27
... noch einmal:

1) keine Angst !
2) keine Daten herausgeben !
3) keine Zahlungen leisten, allen Bescheiden widersprechen (Kurzfassung findet sich hier im Forum) !
4) kein Kontakt mit dem Beitragsservice - weder telefonisch noch irgendwie schriftlich !
5) alles schriftlich (auf Papier/ Einschreiben) an die Intendanz !
6) Beschwerde Landesregierung auf (feinem  8) ) Papier. Kommt an und wird auch beantwortet (-> Erfahrungswerte) !
7) keine Angst  - selbst Zwangsvollstreckungen kann man noch "kippen" (#) !

ACHTUNG! - Das ist keine Rechtsberatung, das sind alles nur Erfahrungswerte  (#) aus dem Alltag des einen oder anderen deutschen Staatsbürgers
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: noGez99 am 03. Juni 2018, 15:09
Zitat
5) alles schriftlich (auf Papier/ Einschreiben) an die Intendanz !

Fax (mit qualifiziertem Sendebericht) ist genauso rechtssicher und günstiger.
(Wer hat jedesmal schon Zeugen, dass der Brief auch wirklich in dem Einschreibeumschlag gesteckt hat?)

Das Problem ist auch meist nur der Beitragsservice. Da verschwinden schon gerne mal Briefe im Nirwana. Und mit dem sollte man möglichst nicht kommunizieren, weil er sowieso "nicht rechtsfähig" ist.
Alle Briefe an die zuständige LRA.


Edit "Bürger":
bzgl. Kontakt mit Rundfunkanstalt/ Intendanz/ Beitragsservice siehe bitte u.a. unter
Beitragsservice/GEZ verweigert jede Kommunikation > Was ist dagegen zu tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26822.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 04. Juni 2018, 04:14
Danke für die vielen Antworten. Antworte noch ausführlicher.

Einzugsermächtigung deshalb, weil A mangels Zugriffsdaten aktuell keinen Zugriff auf ihr Zweitkonto hat, also das, auf welchem noch Geld ist. Das andere Konto ist bereits dick überzogen, für den Beitragsservice sollen ja nicht noch Zinsen gezahlt werden.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: drboe am 04. Juni 2018, 08:53
Bei den obigen Zahlen zum Einkommen sollte es kein Problem sein, eine Pfändung unbeschadet zu überstehen. PersonX würde hier immer Widerspruch auf jede Forderung einlegen und fertig. Alles andere bringt nichts.

Es ist richtig, dass ein Pfändungsversuch ins Leere laufen würde. Kurzfristig passiert also nichts. Langfristig ist das aber definitiv keine Lösung. Die Forderungen bleiben nämlich bestehen, die Schulde werden daher jeden Monat höher. Tritt man nach Abschluß des Studiums dann eine Stelle an, muss man für die Zeit, in der man kaum genug zum Leben hatte, nachträglich eine Menge Geld abdrücken. Das sollte man nicht hinnehmen und daher unbedingt auch weiter darauf hinarbeiten, dass die Forderungen vollständig niedergeschlagen werden. Das müssen sie, auch wenn Sender und leider auch einige Gerichte zynischer Weise behaupten, ohne eine behördlichen Nachweis der Armut gäbe es keine Befreiung. Dabei hat das BVerfG schon zu Gebührenzeiten festgestellt, dass die  Befreiungsgründe im Gesetz nicht abschliessend geregelt waren. Das trifft mit Sicherheit auch auf die aktuelle Grundlage der Rundfunkfinanzierung zu, zumal die im sogn. RBStV aufgeführten Gründe letztlich denen entsprechen, die zu Zeiten der Rundfunkgebühr galten.

M. Boettcher
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: art18GG am 05. Juni 2018, 13:59
Generell muss man vielleicht mal feststellen, dass es viele Menschen in Deutschland gibt, die sich lieber pfänden lassen, als dass sie den ungerechten und absurden Beitrag fürs Staatsfernsehen zahlen. Dies tun diese Menschen in der Regel, weil es bei der Verweigerung der Beitragszahlung um die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland geht.
In dem geschilderten Fall bestehen eventuell Befreiungsmöglichkeiten, die man  beim Beitragsservice beantragen muss. Ein ablehnender Bescheid berechtigt zur Klage vor einem Verwaltungsgericht. Der Beitragsservice befreit jedoch nur, wenn man vorher irgendwelche Sozialleistungen beantragt, was meiner Ansicht nach ein Unding ist, weil es nicht Aufgabe der Sozialbehörden sein sollte, für irgendwelche unseriösen Rundfunkbehörden festzustellen, ob in einem Haushalt irgendetwas über Vollstreckungsmaßnahmen zu holen ist. So funktioniert dieses Unrechtssystem nun einmal. 
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 05. Juni 2018, 14:32
Danke für eure zahlreichen Antworten.

Person A möchte jedoch keine Rücknahme der Stundung riskieren, wenn nicht Aussicht auf Erfolg besteht. Leider konnte dazu bisher niemand etwas sagen. Selbst wenn sich bei höchster Instanz eine Befreiung erwirken ließe, wenn jemand unterhalb des Existenzminimums liegt; das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" ist höher als das eines Zwei-Personen-ALG II-Haushaltes, in dem keiner arbeitet; aber gering genug, um als Nichtstudent ergänzende Sozialleistungen erhalten zu können, da ja eine gewisse Selbstbehaltssumme, die nicht in die Bedarfsberechnung eingeht, existiert.
Besteht dennoch Aussicht auf Erfolg, wenn A und B widersprechen/klagen?
Im schlimmsten Fall kämen noch die Verfahrenskosten hinzu - und selbst bei Prozesskostenhilfe werden die Kosten festgehalten und, falls innerhalb der nächsten vier Jahre eine Tätigkeit mit höherem Einkommen aufgenommen wird, zurückgefordert. Bei bereits existenten Studienschulden im fünfstelligen Bereich eine hohe Belastung, die das freiwillige Löhnen des Rundfunkbeitrags erwägen lässt.

Das Tolerieren von Pfändungen ist leider so 'ne Sache - wenn man selbst bereits mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen in Jobs arbeitet, die man offiziell gesundheitlich gar nicht ausüben dürfte, und nebenbei noch sein Studium arrangieren muss, sind Vollstreckungsangelegenheiten nicht gerade förderlich. Und zu holen wäre schon etwas - B besitzt ein Auto, A besitzt viele fachwissenschaftliche Bücher (nicht studienrelevant), beide haben einen PC. Da wäre schon einiges zu holen, das sich zu Geld machen ließe, wenngleich nicht beim Einkommen.

LG

Forge1
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: art18GG am 05. Juni 2018, 15:16
Schon einmal über einen Antrag auf Wohngeld nachgedacht?
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Es könnte vielleicht möglich sein, dass ein Bezug von Wohngeld auch eine Sozialleistung ist, die zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag führt (ohne Gewähr). Hier sollte man sich dann wirklich an die Behörde wenden, die über Anträge auf Wohngeld entscheidet.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: drboe am 05. Juni 2018, 17:43
Die Pfändungsgrenzen kann man unter https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle einsehen. Die Grenze liegt für 2 Personen bei 1.569,99 € monatlichem Nettoeinkommen. Die Beträge, die eine Bedarfsgemeinschaft nach Hartz4 erhält liegen vermutlich darunter.

M. Boettcher
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Besucher am 05. Juni 2018, 18:42
Dazu könnten die bereits in 2011 ergangenen drei BVerfG-Entscheide interessant sein...

Schon einmal über einen Antrag auf Wohngeld nachgedacht?
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Es könnte vielleicht möglich sein...

...nämlich 1BvR 3269/08 bzw. ~~ 656/10 bzw. ~~665/10. Dort waren ja dem Vernehmen nach (auf Grundlage von Art 3/1 GG mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz von wesentlich Gleichem, konkret Bedürftigen ohne HartzIV-Bezug ggü. [mit freundl. Verlaub :-)] "Hartzies") Bedürftige, deren Bedürftigkeit über den Bezug von Wohngeld (gem. §12a SGBII, demzufolge kein HartzIV-Anspruch besteht, wenn Bedürftigkeit über andere staatliche Sozialleistungen aufgefangen werde) behoben wurde, von der Zahlungspflicht der damaligen Rundfunkgebühren zu befreien.

Da aber die hiesigen Vergewa... -  sorry - Verwaltungsgerichte (ausgesprochen ähnlich wie im Falle unseres Herrn [Bargeld-] Häring) damals wie bislang auch heute von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen ihren Freunden vom ÖRR zuliebe schlicht auf geltende Gesetze scheissen / sich zum gewünschten Verfahrensergebnis passend eigene Normenhierarchien zurechtbasteln (etwa bzgl. der Auferlegung der erfundenen Verpflichtung, HartzIV zu beantragen, obwohl ein bestehender Wohngeldbezug dadurch erlischt, man also ohne sein Wohngeld dasteht, bzw. entgegen dem, dass man von seiner ARGE auch erzählt bekommen kann, ein HartzIV-Antrag werde erst nach Vorlage eines abschlägigen Wohngeldbescheides [vgl. den bereits erwähnten §12a SGB II] überhaupt bearbeitet bzw. angenommen), und lieber für ihre Freunde vom ÖRR eigenes Recht erfinden, wird sich die Reihe der Verfahren bis zum BVerfG auch im obigen Zusammenhang wohl fortsetzen. Je nachdem jedenfalls, wie das Ergebnis der internen Beratungen des BVerfG z. Th. "Rundfunkbeitrag" bzgl. der 4 aktuellen Leitverfahren grundsätzlich ausfällt, & dito bzgl. der restlichen.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: muuhhhlli am 05. Juni 2018, 19:00
@ Forge1,

es gibt ja für dich noch die Möglichkeit eine Schuldnerberatung aufzusuchen. In jedem Landkreis gibt es eine Schuldnerberatung. Wenn Schulden bei der LRA/BS vorliegen, dann soll doch die Schuldnerberatung den Sachverhalt für Dich klären. Die können Dir vielleicht in deinem ganzen Problem auch helfen.

Die Schuldnerberatung ist eine kostenfreie Leistung. Es braucht etwas Überwindung sich den Personen anzuvertrauen.
Die versuchen auf jeden Fall immer zu schlichten. Die Landtage sprich unser Staat hat uns ja das Problem Rf-Beitrag eingebrockt und dann soll die sich auch um solche Grenzfälle kümmern.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 12. Juni 2018, 00:26
Hallo,

die Schuldnerberatung konnte A dabei leider nur bedingt helfen. Sie hat die Stundung vereinbart. Allerdings unter der Prämisse, dass die aktuellen Beiträge "pünktlich" beglichen werden - dabei war die Frage nicht, ob eine Befreiung möglich ist oder die "laufenden Beträge" überhaupt bezahlbar sind. Obwohl ich mich immer wieder frage, wieso man A bei fünfstelligen Schulden und weiteren absehbaren Studienjahren nicht zu einer Privatinsolvenz rät. Dann könnte sie reinen Gewissens noch einen Master absolvieren. Beim aktuellen Stand der Dinge ist A gezwungen, mit dem Bachelor in den Beruf einzusteigen, um die Schulden zu tilgen und irgendwann noch gesunde Kinder kriegen zu können, eben nicht bis über 40 mit der Schuldentilgung beschäftigt zu sein.

Schade, dass niemand etwas zu der Aufstockungsgeschichte weiß. Eine Klage ist ein großes finanzielles Risiko. Zu der ohnehin miserablen finanziellen Situation muss A noch eine medizinisch notwendige ärztliche Behandlung eigenständig finanzieren.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Markus KA am 12. Juni 2018, 07:57
Möglicherweise könnte noch folgender Beitrag zum vorliegenden Thema interessant sein:

Der Südwestrundfunk SWR setzt die Festsetzung bis 30.09.2018 aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24440.msg155126.html#msg155126 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24440.msg155126.html#msg155126)

In einem fiktiven Fall könnte die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt von einer Zwangsvollstreckung abgesehen haben, da überzeugend vorgetragen werden konnte, dass eine Zwangsvollstreckung für den Gläubiger sicher erfolglos sein wird.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Dauercamper am 12. Juni 2018, 22:16
Obwohl ich mich immer wieder frage, wieso man A bei fünfstelligen Schulden und weiteren absehbaren Studienjahren nicht zu einer Privatinsolvenz rät.

Dir ist hoffentlich klar, dass die P(rivat)I(nsolvenz) nicht gratis ist? Nach der Restschuldbefreiung müssen die vorgelegten Verfahrenskosten zurück gezahlt werden. Ohne das ich die GENAUEN Schuldsummen und die Einzelschuldner vorliegen habe, kann ich dazu gar nichts raten. Mehr als die Schulden zu "stunden" ist eben nicht drin, wenn der Gläubiger nicht mitspielt. 6 Jahre "Wohlverhaltungsphase" muss man erst mal durchhalten. Wer soll das denn, deiner Meinung nach, besser beurteilen können, als die Profis von der Schuldnerberatung ?

Studieren bis zum umfallen und Kinder kriegen kann man sich abschminken, wenn man nicht mit Geld umgehen kann  :o
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 14. Juni 2018, 21:47
Zum Glück muss man sich weder das Kinderkriegen noch das Studieren abschminken, nur weil man keinen Goldesel besitzt.

Ich fand deinen Tonfall mehr als unangebracht und werde mich daher nun aus dieser Unterhaltung ausklinken. ;)
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Dauercamper am 14. Juni 2018, 22:50
Kinder kriegen kostet kein Geld, Kinder erziehen kostet ein Vermögen. Studieren und nebenher noch möglichst viel verdienen, damit man auch einen Teil der Schulden abbauen kann, das muss man erst mal hinkriegen und 6 Jahre durchhalten.
Bei solchen "Luftschlössern" winkt die Schuldnerberatung ab, weil so etwas nicht funktionieren kann. Wenn man in der Privatinsolvenz ist, kann man nicht dauernd neue Schulden machen.

noch ein praktischer Tipp: Bevor die Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz rät, wird erst versucht sich mit den Gläubigern zu vergleichen. Wenn man nahezu kaum was tilgen kann, sind manche Gläubiger mit 20-30% der Forderung zufrieden, bevor alles weg ist  ;)
Problem bei mehreren Gläubigern: alle Gläubiger müssen mit dem Vergleich einverstanden sein. Die Schuldnerberatung versucht so eine Einigung als erstes. Wenn man das gut verhandelt, kann man evtl. in der Hälfte der Zeit schuldenfrei sein und die Verfahrenskosten spart man auch noch  :)

Es gibt auch Foren die sich mit dem Themenbereich befassen  ;)
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: art18GG am 18. Juni 2018, 13:50
Einmal davon abgesehen, dass einige Kommentare nicht wirklich charmant sind, finde ich schon, dass das Thema der Diskriminierung von Frauen durch den Rundfunkbeitrag ins Forum gehört, da es auch Thema der Vorabentscheidungsersuchens durch das LG Tübingen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist. Es sind jedoch nicht nur alleinerziehende Mütter als Frauengruppe, die durch den Rundfunkbeitrag diskriminiert werden, sondern generell alle arbeitenden Frauen, da die Einführung einer undifferenzierten Wohnungsabgabe ein Frau, die beispielsweise in einem Singlehaushalt lebt, mehr belastet als einen Mann in vergleichbarer Situation. Denn Frauen verdienen bei gleicher Arbeit in Deutschland immer noch weniger als Männer, was sich durch offizielle Statistiken sogar belegen lässt.
Die Einführung einer neuen Abgabeform, die sich speziell auf das Innehaben einer Wohnung bezieht, erschwert zudem jungen Menschen den Weg in die Selbstständigkeit, was auch ein Grund dafür sein könnte, dass immer mehr junge Menschen immer länger bei den Eltern wohnen bleiben, wozu es auch aussagekräftige Statistiken gibt. In diesen Beziehung wird die Wohnungsabgabe dann zum gesellschaftspolitischen Problem.
Ich möchte das junge Studentenpaar daher durchaus dazu aufrufen, sich an die Landtagsabgeordnete oder den Landtagsabgeordneten ihres Wahlbezirkes zu wenden, um sich über die untragbare Situation des Rundfunkbeitrages zu beschweren. Durch den Unsinn der Zustimmung zum RBStV sind diese Menschen schließlich dafür verantwortlich, dass wir den Beitrag des Unrechtes letztendlich haben. Denn nur durch Aufklärung kann man wirklich etwas ändern, wozu jede und jeder seinen oder ihren Beitrag leisten kann.
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 29. Juni 2018, 23:58
Hallo, kleines Update: A hat wider Erwarten ein Antwortschreiben von Herrn Laschet erhalten.
Wenngleich nett formuliert, so enthielt es dennoch die Ansage, dass es wegen der hohen organisatorischen Kosten nicht möglich sei, alleine wegen geringen Einkommens von den Rundfunkgebühren zu befreien. Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Stundenstatus' wegen nicht kann? Die, denen der Aufwand das dann nicht wert ist, zahlen eben trotz geringen Einkommens weiter.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Housebrot am 30. Juni 2018, 09:49
dass es wegen der hohen organisatorischen Kosten nicht möglich sei, alleine wegen geringen Einkommens von den Rundfunkgebühren zu befreien.
Hieß es nicht, mit der Umstellung werde alles einfacher ?

Grüße
Adonis
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Dauercamper am 30. Juni 2018, 12:05
isso

Zahlungspflicht gilt für jeden und wer nicht zahlt wird vollstreckt und/oder gepfändet

Das Anliegen von @Forge1 war aber:  Die Schuldnerberatung weiter ignorieren und auch Tipps die hier-OT-gegeben wurden.
Ich glaube aber, dass die Befreiungen demnächst auch für Studenten ausgeweitet werden

1.) werden damit die Beitragsgegner geschwächt.
2.) für die Ausfälle werden dann die Beiträge für die anderen angehoben.
3.) ein kleines "Zuckerl" für die Klägerseite muss schon sein

Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Stundenstatus' wegen nicht kann?

Das Gesetz
Was spricht dagegen sein Vollzeitstudium in eine anderes Studienformat zu ändern, Leistungen nach SGBII/XII zu beantragen und somit von den Beiträgen befreit zu werden ?
 8)
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: LECTOR am 01. Juli 2018, 18:06
Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Studen[ten]status' wegen nicht kann?

Die Erfahrungen aus ähnlichen bisherigen Fällen lassen vermuten, dass eine Befreiung von der Zahlungspflicht dann doch auf dem Rechtsweg erstritten werden muss, da die Rundfunkanstalten und ihr "Service" nur die Bescheinigung des Sozialamtes anerkennen und keine weitere Fallprüfung vornehmen wollen. Aber hier gilt wohl: der Versuch ist es wert.
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: tigga am 01. Juli 2018, 18:42
Das Gesetz
Was spricht dagegen sein Vollzeitstudium in eine anderes Studienformat zu ändern, Leistungen nach SGBII/XII zu beantragen und somit von den Beiträgen befreit zu werden ?
 8)

Das Gesetz, bzw. die Gesetze und Ordnungen:
Ein Vollzeitstudium lässt sich öfters nicht in ein Teilzeitstudium umwandeln, weil es die Prüfungsordnungen der Unis nicht hergeben.
Wenn ein studentischer Status vorliegt, bekommt man auch hier keine Leistungen nach SGBII bewilligt.

Gut, man könnte ja z.B. von "Maschinenbau" auf "BWL" umsatteln... aber wer will das schon?
Titel: Re: Härtefall als Studentenpaar
Beitrag von: Forge1 am 02. Juli 2018, 23:16
Stimmt, es ginge ja auch noch, das bestehende Studium in ein Teilzeitstudium umzuwandeln! Ich dachte erst, Dauercamper meinte, dass man auf eine Fernhochschule umsatteln solle. An As Uni geht das jedenfalls nicht. Die beiden Fächer, die sie studiert, werden in der Kombination aktuell weder von der Uni als Teilzeitstudiengang akzeptiert, noch werden sie an einer Fernhochschule angeboten.  :angel: Und vom optimalen Studiengang in einen weniger guten wechseln, um Rundfunkgebühren zu sparen? Ich weiß ja nicht...  |-

So oder so scheint es ja wenig Verwunderung zu provozieren, dass von Herrn Laschet eine Antwort kam.