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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 22. Mai 2018, 20:48

Titel: Länder verteidigen Rundfunkbeitrag in Karlsruhe
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Mai 2018, 20:48
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Evangelischer Pressedienst (epd), 22.05.2018

Länder verteidigen Rundfunkbeitrag in Karlsruhe

Kläger fühlt sich als Alleinlebender mit Zweitwohnung benachteiligt

Zitat
Karlsruhe (epd). Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag verteidigt. Die Eintreibung der früheren Rundfunkgebühr sei mit "Eingriffen in die Privatsphäre" verbunden gewesen, sagte Raab am 16. Mai in Karlsruhe. Es habe "mannigfaltige Umgehungsmöglichkeiten" gegeben, die Beitragszahler hätten sich häufig über die sogenannten GEZ-Fahnder beschwert, die im Auftrag der Sender kontrollierten, ob jeder, der ein Rundfunkgerät hatte, auch dafür zahlt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 16. Mai über die Frage, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Mit dem seit 2013 als Haushaltsabgabe eingezogen Rundfunkbeitrag, der an das alte System anknüpfe, sei "eine verlässlich zeitgemäße Basis" geschaffen worden, sagte Raab, die die Medienpolitik der Länder koordiniert. Zugleich gewährleiste dieses Modell die vom Verfassungsgericht geforderte Staatsferne. […]

Familien im Vorteil
[…]
Befangenheitsanträge abgelehnt
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/l%C3%A4nder-verteidigen-rundfunkbeitrag-karlsruhe (http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/l%C3%A4nder-verteidigen-rundfunkbeitrag-karlsruhe)
Titel: Re: Länder verteidigen Rundfunkbeitrag in Karlsruhe
Beitrag von: maikl_nait am 23. Mai 2018, 18:30
Hallo!

Hat der örR nicht vor dem BVerfG vorgetragen, alle anderen würden aus ihrer Echo-Kammer heraus nur Fake-News verbreiten? Für was braucht es also neben dem örR einen evangelischen (oder auch katholischen) Pressedienst -- wann hat Der Herr seine letzte Pressemitteilung herausgegeben?

Nach Sherlock Holmes "wenn die Logik nur einen Schluss zulässt, und sei er auch völlig unwahrscheinlich, muss es die Wahrheit sein" =>

Es ist also Fake-News, dass der örR den Beitrag vor dem BVerfG verteidigt hat.

Insoweit deckt sich der logische Schluss mit dem Vortrag, wie er von Anwesenden wahrgenommen wurde.

MfG
Michael