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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2018 => Thema gestartet von: linkER am 21. Mai 2018, 10:21

Titel: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: linkER am 21. Mai 2018, 10:21
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Legal Tribune Online     16.05.2018

OLG Köln zu Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen
Kon­kur­renz darf sich nicht kos­tenlos lustig machen

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
Zitat
Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe "Top Flops" entschieden, wie am Mittwoch bekannt wurde (Urt. v. 20.04.2018, Az. 6 U 116/17).
Weiterlesen auf :
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-6u11617-sequenzen-pannenshow-lizenzgebuehr-parodie-zitatrecht/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-6u11617-sequenzen-pannenshow-lizenzgebuehr-parodie-zitatrecht/)



beck.de Zeitschriften     16.05.2018

OLG Köln Urt. v. 20.4.2018 – Az. 6 U 116/17
„TV-Flops“ für andere Sender kostenpflichtig

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden.
Zitat
Der 6. Zivilsenat des OLG Köln hat die erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln hinsichtlich der Lizenzpflicht der Sequenzen bestätigt. Nach Auffassung des OLG muss die Nutzung der Sequenzen nach Maßgabe der vom BGH in der Entscheidung zu „TV Total“ entwickelten Grundsätze bezahlt werden (Urt. v. 20.12.2007 – I ZR 42/05, NJW 2008, 2346).
Weiterlesen auf :
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=405673 (http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=405673)



RTL.de     16.05.2018

Quelle: DPA
Gericht: Pannen-Sendung muss für TV-Schnipsel bezahlen

TV-Pannen dürfen von anderen Fernsehsendern nicht ohne weiteres kostenfrei verwertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch entschieden. In dem Fall ging es um die NDR-Sendung "Top Flops".
Zitat
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation in seiner Entscheidung vom 20. April nicht und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom vergangenen Jahr. Gegen das Urteil in zweiter Instanz wurde keine Revision zugelassen.
Weiterlesen auf :
https://www.rtl.de/cms/gericht-pannen-sendung-muss-fuer-tv-schnipsel-bezahlen-4163654.html (https://www.rtl.de/cms/gericht-pannen-sendung-muss-fuer-tv-schnipsel-bezahlen-4163654.html)
Titel: Re: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: ellifh am 21. Mai 2018, 12:27
Da sollten doch die ör mal eigene Pannen - Lügen oder Halbwissen recherchieren und die zum Besten geben, das wäre umsonst, ich sage nur: positive Elektronen.... ;D

Elektor: WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung 18. Mai 2018, 14:04 Uhr
https://www.elektormagazine.de/news/led-lampen-mit-positiven-negative-elektronen-wdr-markt-brilliert-mit-keiner-ahnung

LED-Lampen – WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27515.0/topicseen.html
Titel: Re: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: boykott2015 am 21. Mai 2018, 22:11
Person P versteht die Welt nicht: einerseits ist ÖR so wichtig für Demokratie und darf "Beitragsschuldner" nach Lust und Laune fertig machen, andererseits darf ÖR im Rahmen der Demokratietätigkeit (= Bestrahlen der Bevölkerung mit dem Mist) ohne Zahlung der Gebühr keine Teile der anderen Fernsehanbieter nutzen.
Titel: Re: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: DumbTV am 21. Mai 2018, 22:20
Die Diskussion über die positiven Elektronen in den folgenden, dazu geeigneteren Thread verschoben:

LED-Lampen – WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27515.0/topicseen.html

Bei Bedarf bitte dort den Austausch darüber fortsetzen...
Titel: Re: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: pinguin am 22. Mai 2018, 06:40
andererseits darf ÖR im Rahmen der Demokratietätigkeit (= Bestrahlen der Bevölkerung mit dem Mist) ohne Zahlung der Gebühr keine Teile der anderen Fernsehanbieter nutzen.
Das könnte am Urheberrecht liegen? Und da darf nunmal auch der ÖRR nicht einfach Fremdproduktionen wiedergeben, gerade dann nicht, wenn es sich um Fehlproduktionen anderer handelt, wäre dieses doch geeignet, die anderen in schlechtes Licht zu rücken?
Titel: Re: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen
Beitrag von: Peli am 22. Mai 2018, 08:31
Wäre ein Oberverwaltungsgericht statt eines Oberlandesgerichts für die Entscheidung zuständig gewesen, hätte der NDR bestimmt Recht bekommen und nichts zahlen müssen!

LG Peli