Zum Datenabgleich haben wir bereits seit mehr als 3/4 Jahr brisant berichtet. Hier nochmals:
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug
Rundfunkbeitrag - einmaliger Meldedatenabgleich gegen Kostenerstattung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) und damit ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft getreten. § 14 Absatz 9a RBStV sieht einen vollständigen Meldedatenabgleich zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes vor. Dazu übermitteln die Meldebehörden Meldedaten aller volljährigen Personen an die Landesrundfunkanstalten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis längstens 31. Dezember 2018.
Die Durchführung des Meldedatenabgleichs in 2018 obliegt dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Als Datum für den Bestandsdatenabzug wurde der 6. Mai 2018, 00:00 Uhr (Stichtag), vorgeschlagen. Der Beitragsservice erarbeitet derzeit ein Lieferkonzept, nach dem die Daten im Jahr 2018 zu übermitteln sind. Danach wird der Beitragsservice bekannt geben, welche Daten in welcher Form zu welchem Zeitpunkt geliefert werden sollen.
Bereits zum Stichtag 3. März 2013 wurde ein Erstbestand an Meldedaten gemäß § 14 Absatz 9 RBStV in Verbindung mit dem Lieferkonzept des Beitragsservice gegen Kostenerstattung übermittelt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat seinerzeit eine Rahmenvereinbarung erarbeitet und mit Datum vom 8. November 2012 mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg abgeschlossen, die die einmalige Meldedatenübermittlung zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag gegen die Erstattung einer Kostenpauschale von 0,05 Euro je Personendatensatz vorsah. Auch wenn der Betrag von 0,05 Euro je Personendatensatz keine wesentliche Einnahme im Gesamthaushalt einer Stadt, einer Gemeinde bzw. eines Amtes darstellte, so war doch die Kostenpauschale geeignet, den mit der einmaligen Meldedatenübermittlung anfallenden Aufwand abzudecken. Am 17. Dezember 2012 befasste sich das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in seiner 24. Sitzung mit der Meldedatenübermittlung zum Stichtag 3. März 2013 zum Zwecke der Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag und nahm den Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Kenntnis.
Der Beitragsservice Köln teilte jetzt mit, es sei technisch sichergestellt, dass sich die Landesrundfunkanstalten der im Meldewesen vorhandenen standardisierten Datensatzbeschreibung OSCI-XMeld und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport bedienen können, wodurch sich der Aufwand der Meldebehörden erheblich reduzieren soll. Aufgrund dieses technischen Fortschritts sei die Übermittlung der Datensätze kaum noch mit einem nennenswerten Aufwand verbunden. Der technische Aufwand entspräche nach Aussagen des Beitragsservice einem finanziellen Aufwand von 0,003 Cent pro Datensatz.
Zur technischen Umsetzung des vollständigen Meldedatenabgleichs wird der Fachverfahrensanbieter HSH der Melderechtssoftware MESO die Melderohdaten nach § 14 Abs. 9a RBStV, wie im Jahr 2013, in eine spezielle Tabelle schreiben, zum Übermittlungstermin in den X-Meld-Standard formatieren und im technisch vereinbarten Standard OSCI-Transport übermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden überprüfen sodann die Richtigkeit der erfolgten Datenübermittlung anhand der Übermittlungsprotokolle.
Hinsichtlich der Höhe der Kostenerstattung gab es erste fernmündliche Gespräche mit dem Abteilungsleiter Beitragsfinanzwesen des Beitragsservice, Herrn Michael Renz. Wir verdeutlichten Herrn Renz gegenüber, dass eine Kostenerstattung von lediglich 0,003 Cent für brandenburgische Meldebehörden viel zu gering bemessen sei. Zwar läuft aufgrund des technischen Fortschritts die Übermittlung der Datensätze weitestgehend standardisiert ab, es gibt jedoch unserer Auffassung nach einen nennenswerten technischen Aufwand in Brandenburg. Entgegen dem zentralen Einspielen von Updates der Melderechtssoftware in kommunalen Rechenzentren anderer Bundesländer wird in den brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern die Melderechtssoftware dezentral von den lokalen Administratoren aufgespielt. Auch wenn das Aufspielen der Updates der Melderechtssoftware nicht allein durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) veranlasst wird, lässt sich ein nicht unwesentlicher Kostenanteil hierfür bemessen.
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg hat das Land Brandenburg mit Stand vom 31. Dezember 2015 2.484.800 Einwohner. 85 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung sind nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg volljährig; das sind 2.112.080 Einwohner. Deren Datensätze unterliegen der Meldedatenübermittlung gemäß § 14 Absatz 9a RBStV. Ca. 2.112.080 Einwohnerdatensätze sind demzufolge an die Landesrundfunkanstalt zu übermitteln.
Bei einer Kostenerstattung von 0,003 Cent pro Datensatz betrüge diese im Falle der Übermittlung von 2.112.080 Einwohnerdatensätze lediglich 63,36 Euro, dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen haben wir uns auf eine Kostenerstattung für die Städte, Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg in Höhe von 60.000,- Euro insgesamt verständigt. Das entspricht einer Kostenerstattung in Höhe von 0,0284 Euro pro Datensatz landesweit. Da der technische Aufwand der Installation des Updates sowie der Prüfaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden in allen Verwaltungen nahezu identisch ist, sprechen wir uns für eine Kostenaufteilung pro Verwaltung und nicht pro übermittelten Datensatz aus. Bei 200 brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern mit Meldeamt würden für die Meldedatenübermittlung
somit 300,- Euro auf jede Verwaltung
entfallen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat dieses geplante Vorgehen in seiner 18. Sitzung am 3. Juli 2017 mit seinem Beschluss bekräftigt.
Zur Erstattung der Kosten der Bestandsdatenübermittlung im Jahr 2013 haben die brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter einen Antrag auf Kostenersatz mittels eines von der Geschäftsstelle entwickelten Formulars gestellt. Eine Vereinfachung der Abwicklung der Kostenerstattung für das Jahr 2018 könnte erzielt werden, wenn dem Beitragsservice vorab alle erforderlichen Daten übermittelt werden und der Beitragsservice die Kostenerstattung nach Datenlieferung — ohne gesondertes Antragsverfahren mittels Überweisung an jede Stadt, an jede Gemeinde und jedes Amt — ausführen kann.
Vor diesem Hintergrund wird der Städte- und Gemeindebund Brandenburg eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit dem Beitragsservice abschließen, in deren Anlage sich eine Tabelle mit allen Verwaltungen der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter als Zahlungsempfänger befindet, in der deren Bankverbindungen sowie der vom Beitragsservice noch festzusetzende Verwendungszweck festgehalten wird. Die entsprechende Rahmenvereinbarung nebst Anlage bereitet die Geschäftsstelle unter Beachtung des Datenschutzes und der vertraulichen Handhabung der Bankverbindungen vor.
Zur Erarbeitung der Rahmenvereinbarung nebst Anlage bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung für die Kostenerstattung nach Meldedatenlieferung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Füllen Sie bitte die Anlage aus und übersenden diese bis zum
14. August 2017
per Fax an unsere Geschäftsstelle.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die zuständige **********, Frau **********, gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Unterschrift
G****