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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: drone am 18. Mai 2018, 00:54

Titel: Keine Steuer, aber eine Ungleichbehandlung? (telepolis)
Beitrag von: drone am 18. Mai 2018, 00:54
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Bildquelle: http://up.picr.de/27517058st.png
telepolis (heise.de), am 18. Mai 2018, 00:00 Uhr
Keine Steuer, aber eine Ungleichbehandlung?
von Peter Mühlbauer
Zitat
Aus der mündlichen Verfassungsgerichtsverhandlung zum Rundfunkbeitrag erkennen Beobachter Tendenzen

In der mündlichen Verhandlung von vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, bei denen die dazugehörigen Urteile erst nach dem Sommer erwartet werden, ließ der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof dem Eindruck von Beobachtern nach durchblicken, dass er dem Klägerargument, der Beitrag sei tatsächlich eine Steuer, nicht folgen wird. Das ist insofern pikant, als zwei der Kläger vorher einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatten, weil dessen Bruder Paul den Rundfunkbeitrag mit "erfand" (vgl. Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen). [...]

Es kommt "nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich 'parteilich' oder 'befangen' ist" [...]

Erklärungen und Erklärungsschwierigkeiten
In der Frage, ob der nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt erhobene Beitrag eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung sein kann, hatten Beobachter dagegen den Eindruck, dass die Richter eher den Argumenten eines der Kläger folgen könnten, der zwei Hausstände hat und dafür als Alleinstehender den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen muss, während für Insassen von Wohngemeinschaften nur ein Bruchteil anfällt.

Die geladenen Vertreter der Sender und der Bundesländer, die diese Ungleichbehandlung genehmigten, rechtfertigten sie als ihrer Ansicht nach vom Verwaltungsaufwand und vom Datenschutzstandpunkt her gesehen milderes Mittel gegenüber der Ermittlung der Personen, die in einem Haushalt leben. Außerdem würden damit nicht nur Wohngemeinschaften, sondern auch Familien vorteilig behandelt, was das Grundgesetz erlaube.

Warum es keine Ausnahmeregelung für Zweitwohnungsbesitzer gibt, konnten sie dabei nur bedingt nachvollziehbar erklären. Ähnlich wie die Frage, warum die Erfassung der Daten von 60 Millionen Erwachsenen ein sehr viel schwererer Eingriff in den Datenschutz sein soll als die von 44 Millionen Haushalten.

Zugang am Arbeitsplatz häufig ein rein theoretischer [...]
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Keine-Steuer-aber-eine-Ungleichbehandlung-4051554.html (https://www.heise.de/tp/features/Keine-Steuer-aber-eine-Ungleichbehandlung-4051554.html)
Titel: Re: Keine Steuer, aber eine Ungleichbehandlung? (telepolis)
Beitrag von: Spark am 18. Mai 2018, 02:43
Zitat
Die geladenen Vertreter der Sender und der Bundesländer, die diese Ungleichbehandlung genehmigten, rechtfertigten sie als ihrer Ansicht nach vom Verwaltungsaufwand und vom Datenschutzstandpunkt her gesehen milderes Mittel gegenüber der Ermittlung der Personen, die in einem Haushalt leben. Außerdem würden damit nicht nur Wohngemeinschaften, sondern auch Familien vorteilig behandelt, was das Grundgesetz erlaube.

Und dafür darf man dann im Gegenzug ca. 13,4 Millionen Personen benachteiligen, oder besser gesagt, einfach diskriminieren?
Denn diese 13,4 Millionen Personen leben in Singlehaushalten, dem häufigsten Haushaltstyp in Deutschland, welcher 37,2%* aller Haushalte darstellt. Deckt sich das wirklich noch mit dem, was das Grundgesetz angeblich erlaubt?

*https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/05/PD14_185_122.html