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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: linkER am 17. Mai 2018, 18:20
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chrismon Das Evangelische Magazin 17.05.2018
Karlsruhe
"Kommunikative Allmende"
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß? Ist der haushaltsbezogene Beitrag in Wirklichkeit eine Steuer? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Ein Termin für die Verkündung des Urteils wird noch bekanntgegeben.
Der Rechtswissenschaftler Hanno Kube, der die ARD in dem Verfahren vertrat, erläuterte, der Rundfunkbeitrag habe am alten System der gerätebezogenen Rundfunkgebühr angeknüpft. Für 90 Prozent der Gebührenzahler habe sich mit der Einführung des haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrags 2013 daher nichts geändert. Kube machte außerdem geltend, dass der haushaltsbezogene Beitrag die Privatsphäre der Beitragszahler besser schütze: "Wir wollen nicht in die Wohnung hineinschauen, um herauszufinden, was eine echte Zweitwohnung ist."
Die Länder verteidigten den Rundfunkbeitrag. Die Eintreibung der früheren Rundfunkgebühr sei mit "Eingriffen in die Privatsphäre" verbunden gewesen, sagte die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab. Es habe "mannigfaltige Umgehungsmöglichkeiten" gegeben, die Beitragszahler hätten sich häufig über die sogenannten GEZ-Fahnder beschwert, die im Auftrag der Sender kontrollierten, ob jeder, der ein Rundfunkgerät hatte, auch dafür zahlt. Der Verfahrensbevollmächtigte der Länder, Dieter Dörr sagte, um den Rundfunkbeitrag sei im Kreis der Länder fast zehn Jahre gerungen worden. Das 2013 eingeführte Modell sei "das praktikabelste, das am leichtesten umsetzbare gewesen".
Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sprach von einer "kommunikativen Allmende", die durch die öffentlich-rechtlichen Sender für die Gesellschaft erbracht werde. Die Frage, ob dieser Vorteil, der Jedermann zugute komme, über einen Beitrag finanziert werden kann und ob dieser Beitrag wohnungsbezogen eingezogen werden darf, werden die Verfassungsrichter in den nächsten Wochen entscheiden.
Weiterlesen auf :
https://chrismon.evangelisch.de/nachrichten/38933/kommunikative-allmende (https://chrismon.evangelisch.de/nachrichten/38933/kommunikative-allmende)
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Tragik der Allmende, Wiki, Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tragik_der_Allmende
Tragik der Allmende (engl. tragedy of the commons), Tragödie des Allgemeinguts, Allmendeklemme oder Allmendeproblematik ...
An alle: voller VolX-GEZ-Boykott um der "Tragödie des Allgemeinguts" zu entgehen!
:)
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Allmende <-> Vorzugslast
deutlicher geht es doch nicht mehr...
Mal sehen, ob die Verfassungsrichter die semantische Schärfe besitzen, zwischen Vorzug und Nutzen zu unterscheiden (beides wird landläufig als Vorteil bezeichnet, abgabenrechtlich aber nicht).
Eine Allmende muss übrigens eine rivalisierende Nutzung haben (knappe Ressourcen), was beim Rundfunk gerade nicht der Fall ist. Insofern ist es wieder einmal schief, was aus dem Mund eines Kirchhofs kommt.
Was er meint: Rundfunk sei ein Öffentliches Gut. Theoretisch könnte es deswegen zu Marktversagen kommen. Allerdings ist das bei Medien faktisch nicht der Fall, weil frei zugängliche Angebote über Werbung finanziert werden können.
Für die Tragedy of Commons und Öffentliche Güter gibt es zwei Lösungen: Ausschließlichkeit herstellen (durch Verschlüsselung) oder staatliche Finanzierung (über Haushaltsmittel aus Steuern). Insofern ist die Lösung gleich, wenn auch ein anderes Problem.
Sie zur Definition von Gemeingütern:
Wikipedia - Gemeingut
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingut
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Tragik der Allmende, Wiki, Link:
[...]
Leider ist örR aber keine begrenzte "Ressource" :'(.
ÖrR gleicht eher einem überdimensionierten Parasiten welcher sinnlos begrenzte Ressourcen verschwendet.
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Die Allmende ... ist eine Form gemeinschaftlichen Eigentums. Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder „Gemeine Mark“ Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Allmende
"Kommunikative Allmende" wäre also gemeinschaftliches Eigentum (und Mitspracherecht) der Beitragszahler an den öffentlichen Sendern?
Geradezu revolutionär ... ???
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Die Länder verteidigten den Rundfunkbeitrag. Die Eintreibung der früheren Rundfunkgebühr sei mit "Eingriffen in die Privatsphäre" verbunden gewesen, sagte die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab. Es habe "mannigfaltige Umgehungsmöglichkeiten" gegeben, die Beitragszahler hätten sich häufig über die sogenannten GEZ-Fahnder beschwert, die im Auftrag der Sender kontrollierten, ob jeder, der ein Rundfunkgerät hatte, auch dafür zahlt. Der Verfahrensbevollmächtigte der Länder, Dieter Dörr sagte, um den Rundfunkbeitrag sei im Kreis der Länder fast zehn Jahre gerungen worden. Das 2013 eingeführte Modell sei "das praktikabelste, das am leichtesten umsetzbare gewesen".
Die blauen Sätze sagen alles. Die versuchen ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, es geht um ihre Kohle, ihre Pensionen oder einfach ausgedrückt, um ihr Luxusleben. Ich fragte mich bei manchen Antworten von denen, ob die unter Drogen stehen oder etwas geraucht haben.
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...Der Verfahrensbevollmächtigte der Länder, Dieter Dörr sagte, um den Rundfunkbeitrag sei im Kreis der Länder fast zehn Jahre gerungen worden. Das 2013 eingeführte Modell sei "das praktikabelste, das am leichtesten umsetzbare gewesen".
Sorry, für diese Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags brauchte es - unter Nutzung der geballten Kompetenz und Ressourcen von 16 Landesregierungen - ZEHN Jahre? Das allein ist ein Witz!
Vor dem Hintgergrund der aufgeworfenen Fragen der Verfassungswidrigkeit zu argumentieren, so war es am am leichtesten umsetzbar ist genauso armselig und ungenügend, wie es vor dem Hintergrund von 1,4 Millionen Zwangsvollstreckungen PRO JAHR und im Einzelfall VERHAFTUNGEN sowie 140 Verfassungsbeschwerden nach Tausenden von Klagen vor den Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei augenscheinlicher und offensichtlicher Ungleichbehandlung von Single-Haushalten gegenüber Mehrpersonenhaushalten unglaubwürdig ist, zu behaupten, es sei so am praktikabelsten.
Das war dann die Quintessenz eines Professors für Jura, EXPERTEN auf dem Gebiet, des Vertreters aller Länder in der Sache, nach ZEHN Jahren Ringen und nach 4,5 Jahren praktischer Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages...
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Zitat:
Die Länder verteidigten den Rundfunkbeitrag. Die Eintreibung der früheren Rundfunkgebühr sei mit "Eingriffen in die Privatsphäre" verbunden gewesen, sagte die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab.
Dumm nur, daß die Eingriffe in die Privatspäre mit dem neuen Modell immer noch vorhanden sind, das auch noch viel umfangreicher, früher konnte man sich bezüglich Privatspäre immer auf die Unverletzlichkeit der Wohnung als Grundrecht berufen...
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Dumm nur, daß die Eingriffe in die Privatspäre mit dem neuen Modell immer noch vorhanden sind, das auch noch viel umfangreicher, früher konnte man sich bezüglich Privatspäre immer auf die Unverletzlichkeit der Wohnung als Grundrecht berufen...
Genau! Im neuen System sitzt der ÖRR-Beauftragte virtuell bereits im Wohnzimmer und fragt von dort aus nach, wer ein- und auszieht.
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(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/neues_deutschland.jpg)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/neues_deutschland.jpg
Neues Deutschland 17.05.2018
Karlsruhe
Beitrag auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und hat gleich zu Beginn kritische Fragen gestellt. Der Beitrag werfe »Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf«, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung.
Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten die umstrittene Abgabe. Sie sei die logische Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. »Befürchtungen tektonischer Verschiebungen durch die Reform haben sich nicht bewahrheitet.«
Da immer mehr Nutzer sich der früheren GEZ-Gebühr mit dem Hinweis entzogen hätten, weder Fernseher noch Radio zu besitzen, sei eine »Erosion der finanziellen Grundlagen für die Öffentlich-Rechtlichen befürchtet worden«, sagte Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, die für den Länderkreis sprach. »Jetzt haben wir eine zeitgemäße und verlässliche Basis für die Finanzierung des Angebots«, von dem die gesamte Gesellschaft profitiere.
Auch habe es erhebliche Kritikpunkte am alten System gegeben. »Der Schutz der Privatsphäre wird nur gewährleistet, wenn man den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an die Wohnung knüpft«, sagte dazu der Vertreter des ZDF, Joachim Wieland. Er spielte damit auf die Praxis an, dass vor 2013 Mitarbeiter der damaligen GEZ mit Haustürbesuchen überprüften, ob in einer Wohnung ein Gerät stand oder nicht. Das sei mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre ein Problem gewesen und durch die Reform gelöst worden.
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https://www.neues-deutschland.de/artikel/1088352.beitrag-auf-dem-pruefstand.html (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1088352.beitrag-auf-dem-pruefstand.html)