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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: linkER am 13. Mai 2018, 09:14
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FragDenStaat 12.05.2018
Anfrage an:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Verwendete Gesetze:
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Zusammenfassung der Anfrage
NRW ist Sitzland von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
1. Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine auskunftspflichtige Stelle im Sinne des IFG NRW. Ist nur das Teil von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", für das WDR zuständig ist, eine auskunftspflichtige Stelle oder ist das Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" insgesamt eine auskunftspflichtige Stelle nach IFG NRW?
2. Bitte geben Sie Mail-Adresse von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", an die man Anfragen nach IFG NRW stellen könnte.
Weiterlesen auf :
https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-nrw/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-nrw/)
Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff "FragDenStaat / Anfrage / IFG NRW / 12.05.2018" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Quelle :
https://fragdenstaat.de/a/29698 (https://fragdenstaat.de/a/29698) 14.05.2018
Von
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG NRW [#29698]
Datum
14. Mai 2018 14:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.05.2018 wird hiermit bestätigt.
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Quelle :
https://fragdenstaat.de/a/29698 15.06.2018
Status dieser Anfrage : Antwort verspätet
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Quelle :
https://fragdenstaat.de/a/29698 28.06.2018
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.0-2930/18
Datum
28. Juni 2018 08:18
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