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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 09. Mai 2018, 20:19
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DWDL, 09.05.2018
Einspeiseentgelte
ARD überweist über 31 Millionen Euro an Unitymedia
von Alexander Krei
Sechs Jahre lang hatten sich ARD und ZDF mit den Kabelanbietern einen Rechtsstreit um Einspeiseentgelte für die Verbreitung ihrer Sender geliefert, doch zumindest ein großer Teil dieser Fehde ist seit einigen Wochen beigelegt. So einigten sich die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Vodafone, die ARD zusätzlich auch mit Unitymedia. Wie viel Geld für die Verbreitung fließt, wollten die Beteiligten Anfang April allerdings nicht sagen.
Dabei hätte man sich gar nicht so sehr in Zurückhaltung üben müssen, schließlich liefert die Unitymedia-Mutter Liberty Global die Antwort jetzt frei Haus - und zwar in ihrem Geschäftsbericht. Demnach überweist die ARD rückwirkend 31,2 Millionen Euro an Unitymedia […]
Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/66849/ard_berweist_ber_31_millionen_euro_an_unitymedia/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/66849/ard_berweist_ber_31_millionen_euro_an_unitymedia/)
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Mit dem ZDF hat sich Unitymedia bislang übrigens noch nicht auf einen neuen Deal verständigt.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel unter
https://www.dwdl.de/nachrichten/66849/ard_berweist_ber_31_millionen_euro_an_unitymedia/
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dehnmedia 10.05.2018
Kabel: ARD zahlt nach Kabelstreit 31 Mio. Euro an Unitymedia
Die Anstalten waren von der KEF aufgefordert worden, die Ausgaben für die Kabelweiterleitung einzusparen und hatte die Ende 2012 ausgelaufenen Verträge nicht verlängert. Dafür wurden bis Ende 2012 jährlich rund 60 Mio. Euro an die Kabelunternehmen bezahlt. In der Folge kam es zu einem umfangreichen Rechtsstreit zwischen den Anstalten und den großen Netzanbietern.
Weiterlesen auf :
http://www.dehnmedia.de/?page=update#180510b (http://www.dehnmedia.de/?page=update#180510b)
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Man muss sich das einmal verinnerlichen, was die KEF da vorgeschlagen hat:
Spart Geld, in dem ihr euren Vertragspartner die berechtigen Kosten für die Verbreitung nicht (mehr) zahlt.
Das ist ja ungefähr so, als würde jemand als Sparmaßnahme vorschlagen, Miete nicht mehr zu zahlen... Da ist man aber ganz schnell raus aus der Wohnung...
Und wie kann es eigentlich sein, dass ein erheblicher Teil der Ausgaben reduziert wurde, diese Reduktion aber nicht an die Zahlungspflichten weitergereicht wurde?
Grüße
Adonis
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Vertrag nicht wirksam gekündigt
Urteil: ARD und ZDF müssen für Kabeleinspeisung zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23746.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23746.0)
Dejure.org
OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - VI-U (Kart) 16/13
https://dejure.org/2017,24973 (https://dejure.org/2017,24973)
Beckmann und Norda Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf:
ARD und ZDF müssen Kabelnetzbetreiber Einspeiseentgelt für Übertragung im Kabelnetz zahlen
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am Donnerstag, 20. Juli 2017
Die Parteien streiten darüber, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet sind, für die Verbreitung ihres Rundfunkprogramms über das Kabelnetz Entgelte zu zahlen. Noch bis 2012 hatten die beklagten Rundfunkanstalten der Netzbetreiberin jährlich über 20 Millionen EUR gezahlt. Grundlage für die Zahlungen war ein im Jahr 2008 zwischen den Beteiligten geschlossener "Einspeisevertrag". Im Frühjahr 2011 hatten sich die beklagten Rundfunkanstalten jedoch gemeinsam dazu entschlossen, den Einspeisevertrag zu kündigen und fortan keine Zahlungen mehr zu leisten.
Nach der Auffassung des Senats ist der zwischen den Beteiligten in 2008 geschlossene Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt worden, so dass die Rundfunkanstalten weiterhin verpflichtet seien, Einspeiseentgelte zu zahlen. Die Kündigungserklärungen der Rundfunkanstalten seien kartellrechtswidrig. Sie verstießen gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil sie nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten. Es bestehe eine tatsächliche Vermutung, dass der unstreitig stattgefundene Informationsaustausch zwischen den Rundfunkanstalten ursächlich für die im Juni 2012 erklärten Kündigungen war. Tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass die Rundfunkanstalten die Kündigungen jeweils auf Grund eines eigenständig gefassten Entschlusses erklärt hätten, bestünden nicht. Dokumente, Entscheidungsvorlagen, Protokolle oder Beschlüsse der zuständigen Gremien, die auf ein selbständiges Handeln der Anstalten deuteten, seien nicht vorgelegt worden. Genau das hatte aber der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 12. April 2016 (KZR 31/14) in diesem Zusammenhang verlangt.
Weiterlesen auf :
https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/3395-OLG-Duesseldorf-ARD-und-ZDF-muessen-Kabelnetzbetreiber-Einspeiseentgelt-fuer-UEbertragung-im-Kabelnetz-zahlen.html (https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/3395-OLG-Duesseldorf-ARD-und-ZDF-muessen-Kabelnetzbetreiber-Einspeiseentgelt-fuer-UEbertragung-im-Kabelnetz-zahlen.html)
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Moin Moin,
Zitat:
Im Frühjahr 2011 hatten sich die beklagten Rundfunkanstalten jedoch gemeinsam dazu entschlossen, den Einspeisevertrag zu kündigen und fortan keine Zahlungen mehr zu leisten.
Genau das gleiche habe ich auch gemacht, allerdings ohne einen Vertrag und ohne Abgreifung einer Leistung!! Natürlich auch mit dem Wissen, bei letzter Konsequenz, eine Gefängnisstrafe droht, wenn ich der Aufforderung der Zahlung des Zwangsbeitrag nicht nachkomme!
Ohmanoman
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OT aber wichtig
[..]Natürlich auch mit dem Wissen, bei letzter Konsequenz, eine Gefängnisstrafe droht, wenn ich der Aufforderung der Zahlung des Zwangsbeitrag nicht nachkomme!
Dies ist Panikmache, falsch und vor allem irreführend:
Eine (Beuge-)Haft droht nur dann wenn man im Vollstreckungsverfahren einem gesetzten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt.
Dann - und nur dann - kann auf Antrag des Gläubigers ein Antrag auf Haftbefehl gestellt werden.
Wird diesem stattgegeben, kann es zu einer Verhaftung kommen.
Diese Beugehaft soll dazu dienen, Deinen Willen zu brechen auf dass Du dann eben doch die Vermögensauskunft abgibst.
Bislang aufgelaufene Beitragsschulden usw. bleiben weiterhin bestehen und sind weiterhin vollstreckbar!
Gruß
Kurt
Edit "Bürger":
Ja, richtige und wichtige Richtigstellung - hier jedoch bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.