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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: sunburn am 12. August 2011, 21:40
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Hallo liebe Foristen,
vielleicht gehört es hier nicht rein aber ich finde kein anderes passendes (Unter-)Forum. Eventuell kennt sich hier jemand mit dem Thema "Kabelanschluss" aus. Ich denke nämlich, dass es in die selbe Richtung -wie die uns allen bekannte und geschätzte GEZ -geht.
Frage: Ist es für Kabel Deutschland (oder dem Kabel(netz)betreiber möglich zu überprüfen, ob ein Fernsehergerät am Kabelnetz angeschlossen ist und (digital) (Kabel-) Fernseh sieht, oder nicht? Und wenn ja, + überprüfen Sie das für Zwecke der Nachzahlungen??
Mein Bruder hat nämlich folgendes "Problem": Er ist in eine Wohnung eingezogen und ist laut Mietvertrag selber für den Vertrag mit dem Kabelanschluß verantwortlich. Er schaut über die Kabeldose fernsehen, ist aber NICHT dort angemeldet -> Ergo: Zahlt keine 16,95€ monatlich, sondern zahlt nur durch das Gucken von Konsumempfehlungen.
Kann der Netzbetreiber also jetzt nachvollziehen ob er den (digitalen) Anschluß nutzt oder nicht ?
Danke für dieses sehr informative Forum, es geht um was Gutes!
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@sunburn,
deine Aussagen zu Kabeldeutschland sind negativ,es ist nicht möglich,über den Kabelanschluß irgendwas nachzuprüfen.
Was deinen Bruder betrifft,so ist dieser ein Gebührenpreller (aus Sicht der GEZ zumindest),obwohl...Er schaut über die Kabeldose fernsehen
das wohl nicht wirklich machbar ist,denn eine Kabeldose gibt kein Bild wieder,es ermöglicht allerhöchstens den Empfang von Bildern/Tönen.
Ergo: Zahlt keine 16,95€ monatlich
denn er ist so schlau und hat sich nicht angemeldet,wenn er weiterhin wachsam ist und aufpaßt,wer an seiner Tür läutet,wird er diesen Umstand noch länger -spätestens bis Ende 2012- genießen können,ab dann zahlen wir -bzw sollen wir!- alle .
Also immer schön vorsichtig schauen,bei Wohnung im EG Fenster abdunkeln,dann wird doch alles schick.
Kann der Netzbetreiber also jetzt nachvollziehen ob er den (digitalen) Anschluß nutzt oder nicht ?
klares NEIN,nicht möglich
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Vielen Dank für deine rasche und deultliche Antwort. In meinen Eingangspost ist aber NUR und ausschließlich von Kabel Deutschland die Rede. Nicht von der GEZ.
Gruß
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Taucherle, der Bruder des TE zahlt keine Kabelgebühren, d.h. schädigt Kabel Deutschland.
Kabel Deutschland hat durchaus die technische Möglichkeit festzustellen ob in einer Wohnung ein TV-Gerät an einer Kabeldose angeschlossen ist.
Das Empfangsgerät reduziert das Nutzsignal im BK-Zweig und ist meßtechnisch einwandfrei festzustellen.
Auslöser für solche Messungen sind meist Nachbarn die über verminderte Empfangsqualität jammern.
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@Thomas
der Bruder des TE zahlt keine Kabelgebühren, d.h. schädigt Kabel Deutschland
Das ist nicht korrekt.
Der Bruder zahlt zwar nicht an Kabel Deutschland,allerdings muß ja irgendwer für diesen Anschluß seine Gebühren bezahlen,sonst wäre ein Nutzen des Anschlusses ja nicht möglich,oder?
Irgendwer zahlt,also kann der Bruder des TE Kabel Deutschland ja keinerlei Schaden zufügen,er nutzt nur die Möglichkeit.
Wenn z.b. der Vormieter seinen Anschluß nicht gekündigt hat,so ist das nicht TEs Bruders Schuld sondern Pech des Vormieters,dass er seine Kontobewegungen bzw Daueraufträge nicht im Griff hat.
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@Thomas
der Bruder des TE zahlt keine Kabelgebühren, d.h. schädigt Kabel Deutschland
Das ist nicht korrekt.
Der Bruder zahlt zwar nicht an Kabel Deutschland,allerdings muß ja irgendwer für diesen Anschluß seine Gebühren bezahlen,sonst wäre ein Nutzen des Anschlusses ja nicht möglich,oder?
Wenn die Plombe der BK-Dose fehlt kann jeder den Anschluß nutzen, so ähnlich wie wenn jemand den Laptop an einer Steckdose im Bahnhof auflädt.
Man kann dies allerdings meßtechnisch feststellen. Ich könnte das z.B. ....
Irgendwer zahlt,also kann der Bruder des TE Kabel Deutschland ja keinerlei Schaden zufügen,er nutzt nur die Möglichkeit.
Wenn z.b. der Vormieter seinen Anschluß nicht gekündigt hat,so ist das nicht TEs Bruders Schuld sondern Pech des Vormieters,dass er seine Kontobewegungen bzw Daueraufträge nicht im Griff hat.
Nein. Es kommt nicht automatisch jemand vorbei und schaltet den Anschluß hardwaretechnisch ab. Bei Lastmessungen wird er früher oder später auffliegen.
Eventuell ist (wie bei mir) der Anschluß bereits in den Nebenkosten enthalten?
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@thomas,
Eventuell ist (wie bei mir) der Anschluß bereits in den Nebenkosten enthalten?
wenn dem so wäre,würde ja niemand irgendwen schädigen.
Sollte der Bruder vom TE nun nicht die Anschlußmöglichkeit nutzen,so würde er (ggf über die Nebenkostenabrechnung) ja für etwas zahlen,was er nicht nutzt,ist also gleichzusetzen wie das Chema der GEZ ab 2013