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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 06. Mai 2018, 18:20

Titel: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Mai 2018, 18:20
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T-Online, 05.05.2018

Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist

dpa, str, t-online.de 

Zitat
Seit 2013 muss der Rundfunkbeitrag bis auf einige Ausnahmen von jedem deutschen Haushalt entrichtet werden. Doch was nach einer einfachen Lösung klingt, stellt die öffentlich-rechtlichen Sender vor Herausforderungen. Schließlich ändert sich die Anschrift der Beitragszahler ständig: Wohnungsgemeinschaften werden aufgelöst, Paare trennen sich, junge Erwachsene verlassen das Elternhaus.

Dabei kann es immer wieder vorkommen, dass eigentlich beitragspflichtige Haushalte nicht oder nicht mehr vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfasst werden. Wenn aber immer mehr Empfänger keine Beiträge mehr entrichten, entgeht den Sendern viel Geld. Außerdem wäre das nicht besonders gerecht gegenüber anderen Beitragszahlern.

Um seinen Datenbestand zu aktualisieren, bittet der Beitragsservice deshalb die Kommunen um Mithilfe. Diese sollen alle Daten der Einwohnermeldeämter übermitteln, damit ein Abgleich vorgenommen werden kann. Der größte bürokratische Aufwand aber entsteht im Anschluss, wenn die aufgespürten Nichtzahler-Haushalte alle angeschrieben werden müssen.

Doch ist das überhaupt rechtens? Blüht säumigen Beitragszahlern jetzt eine Strafe? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ist dieser Vorgang normal? Gab es so eine Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Sender schon einmal?
[…]
Warum ist der Meldeabgleich dann überhaupt notwendig?
[…]
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
[…]
Was passiert, nachdem der Beitragsservice die Daten erhalten hat?
[…]
Müssen die gefundenen Nichtzahler mit einer Strafe oder Nachzahlung rechnen?
[…]
Wie viele Wohnungen sind beim Beitragsservice gemeldet? Wie viele neue könnten hinzukommen?
[…]
Wie oft wird es einen Meldedatenabgleich künftig geben?
[…]
Kommt durch den Meldedatenabgleich mehr Geld rein, als dafür ausgegeben wird?
[…]
Bekommt der Beitragsservice die Daten alle auf einmal?
[…]
Rechnet der Beitragsservice mit Protesten gegen den Datenabgleich?
[…]
Welche Bedeutung hat der Meldedatenabgleich?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.t-online.de/digital/id_83704782/grosser-meldedatenabgleich-bei-ard-und-zdf-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html (https://www.t-online.de/digital/id_83704782/grosser-meldedatenabgleich-bei-ard-und-zdf-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html)
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: cook am 06. Mai 2018, 19:09
Zitat
Da der letzte große Datenabgleich nun schon ein paar Jahre zurückliegt – er fand 2013 und 2014 statt – kann man davon ausgehen, dass es inzwischen zahlreiche Wohnungen gibt, für die zu Unrecht kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Wie zu erwarten: ein erhebliches Vollzugs- und Erhebungsdefizit. Millionen von Haushalten zahlen nichts, weil sie durchs Raster fallen (wegen ein paar Tausend würde sich der Aufwand des Datenabgleichs ja nicht lohnen). Ergo: es ist purer Zufall, ob man "erwischt" wird oder nicht.  >:D
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: linkER am 07. Mai 2018, 18:20
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2018

Datenabgleich durch den Beitragsservice
In diesem Jahr wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ein Datenabgleich aller volljährigen Bürger mit den Meldeämtern durchgeführt.  Stichtag ist der 6. Mai 2018.

Zitat
[...]

Was tun, wenn angemeldete Haushalte Post erhalten?
Aus Ihrem Haushalt zahlt eine Person den Rundfunkbeitrag? Reagieren Sie dennoch in jedem Fall. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.

[...]

Sie beziehen eine Sozialleistung oder haben einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung. Weisen Sie nach, dass Sie lückenlos z. B. Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen per Einschreiben mit Rückschein. Eine Befreiung ist auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/vertraege-reklamation/datenabgleich-durch-den-beitragsservice-25743 (https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/vertraege-reklamation/datenabgleich-durch-den-beitragsservice-25743)


Siehe jedoch u.a. auch allgemein im Forum zum Thema
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: LECTOR am 09. Mai 2018, 21:24
Als Informationsquellen dieses Artikels werden abgekürzt genannt: dpa, str, t-online.de - aber das Ganze ist eine so perfide Werbung für das Zwangssystem, dass der Text vermutlich doch von den Mitarbeitern des Zwangsrundfunk selbst ausgedacht worden ist.

So etwa die abschließende Begründung:
Zitat
Welche Bedeutung hat der Meldedatenabgleich?

Der Beitragsservice versteht den Meldedatenabgleich als wichtige Aufgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. So werde sichergestellt, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: jedi_ritter am 09. Mai 2018, 23:48
Zitat
... alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.

Alle? Wirklich alle? Meines Wissens nach sind viele Diplomaten von Zwangszahlungen ausgeschlossen. Wenn ich außerdem daran denke, dass Millionen Deutsche ihren Wohnsitz im Ausland haben und den örR kostenfrei nutzen können... Also, alle Bürger stimmt jedenfalls nicht. Es ist ein erneuter Versuch die illegale Zwangsmitgliedschaft sowie Zwangsabgabe für eine ominöse Dienstleistung Staatsfunk als gerecht verkaufen zu wollen.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: Peli am 10. Mai 2018, 00:45
Es ging in der Realität noch nie um Beitragsgerechtigkeit. Es geht NUR darum, möglichst viele Bürger beitragspflichtig zu stellen, damit ein Maximum an Einnahmen erzielt wird. Es handelt sich um eine klassische Gewinnmaximierungsstrategie. Eine solche wird eigentlich Unternehmen zugeschrieben, aber wie wir alle mittlerweile wissen, ist der ÖRR Behörde, wenn er die Peitsche des Staates benötigt, um dann wieder ganz Unternehmen zu sein, wenn es darum gilt, möglichst viel Geld zu scheffeln. .. Und beim Geldausgeben gibt man sich herrschaftlich und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. Ein echtes Chamäleon eben.

LG. Peli
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: linkER am 10. Mai 2018, 09:22
Als Informationsquellen dieses Artikels werden abgekürzt genannt: dpa, str, t-online.de - aber das Ganze ist eine so perfide Werbung für das Zwangssystem, dass der Text vermutlich doch von den Mitarbeitern des Zwangsrundfunk selbst ausgedacht worden ist.

Der Text ist von Mitarbeitern des Beitragsservice ausgedacht.

Deutscher Städte- und Gemeindebund - PDF :
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2018/Beitragsservice%20f%C3%BChrt%20Meldedatenabgleich%202018%20durch/20180328_FAQ_Meldedatenabgleich_2018%20(002).pdf (https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2018/Beitragsservice%20f%C3%BChrt%20Meldedatenabgleich%202018%20durch/20180328_FAQ_Meldedatenabgleich_2018%20(002).pdf)

Die Inhalte beim Beitragsservice :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/ (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/)

Die Inhalte hier im Forum unter
Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27244.0.html
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: jedi_ritter am 10. Mai 2018, 18:56
@Peli
Es ging in der Realität noch nie um Beitragsgerechtigkeit. Es geht NUR darum, möglichst viele Bürger beitragspflichtig zu stellen, damit ein Maximum an Einnahmen erzielt wird. Es handelt sich um eine klassische Gewinnmaximierungsstrategie. Eine solche wird eigentlich Unternehmen zugeschrieben, aber wie wir alle mittlerweile wissen, ist der ÖRR Behörde, wenn er die Peitsche des Staates benötigt, um dann wieder ganz Unternehmen zu sein, wenn es darum gilt, möglichst viel Geld zu scheffeln. .. Und beim Geldausgeben gibt man sich herrschaftlich und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. Ein echtes Chamäleon eben.

Finde ich sehr gut beschrieben.
Ich meine, spätestens nach der Entscheidung vom BVerfG für den RBStV, und somit gegen die freie Wahl der Medien, könnte Roberto Saviano seinen nächsten dokumentarischen Bestseller schreiben.
Ich schlage heute schon mal vor
Titel: örR - Reise in das Zwangssystem der Staatsrundfunk Lobby
Kurzbeschreibung: Dieses Buch beschreibt, wie die örR Lobby durch Mischung von DDR- und Mafia-Methoden ein Land von über 80 Millionen Menschen entscheidend beeinflusst, um im Jahr mindestens acht Milliarden Euro Zwangsgebühren einzuziehen.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: LECTOR am 13. Mai 2018, 20:48
Der Text ist von Mitarbeitern des Beitragsservice ausgedacht.
...

Schöner Fund! Das zeigt einmal mehr wie dieser "Service" effizient im Hintergrund arbeitet, in dem er an allerlei relevante Stellen Textbausteine streut. Eben genau so wie mit dem bekannten Beck'schen Kommentar - und mit den Formulierungen der immer gleich lautenden Urteile darf man eine ähnliche Vorgehensweise annehmen ...
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: gez-negativ am 13. Mai 2018, 21:48
Die Inhalte beim Beitragsservice :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen)
Bei mir läuft der link nicht. Es erscheint einmal:
Zitat
Die von Ihnen aufgerufene Seite wurde nicht gefunden
und das ander mal:
Zitat
Fehlerhafte Anfrage!
Ihr Browser (oder Proxy) hat eine ungültige Anfrage gesendet.
 Aus diesem Grund wurde die Anfrage geblockt.
 Sie können Ihr Anliegen mit uns telefonisch klären, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.
 Sie erreichen uns unter:

 Service-Telefon: 01806 999 555 10*
 Service-Fax: 01806 999 555 01*
 Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
  *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen 

Daher die Seite ins Archiv gestellt.

http://archive.is/BCsR6

Auszug:
Zitat
Informationen zum Meldedatenabgleich
 
Die Einwohner­melde­ämter über­mitteln Melde­daten an den Beitrags­service, wenn sich bei voll­jährigen Ein­wohnern Daten geändert haben. Anders als bei der anlass­bezogenen Melde­daten­über­mittlung werden beim Melde­daten­abgleich 2018 die Daten sämt­licher voll­jährigen, in Deutsch­land gemeldeten Personen über­mittelt, um deren Beitrags­pflicht zu klären.

Der Ab­gleich soll die Aktualität des Daten­bestandes im Beitrags­service sicher­stellen, damit sich auch weiter­hin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks beteiligen.

Selbst­verständ­lich werden die gesetz­lichen Daten­schutz­bestim­mungen einge­halten. Lesen Sie hierzu die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Meldedaten haben an die LRA zu gehen, nicht an den BS.
Der BS ist lediglich ein Rechenzentrum und kein Verwalter der personenbezogenen Daten der mündigen Einwohner von Deutschland.
Soso, alle Bürger? In einer 4-er WG ist es nur einer.
Die Datenschutzbestimmungen werden bereits verletzt, indem der BS die Daten ohne Zustimmung des Einwohners bekommt.
Es ist Datenhandel gegen Bezahlung, ein Rechtsgeschäft mit meinen Daten zu meinen Lasten zum Vorteil des BS, der nicht mal rechtsfähig ist.


 
Zitat
Rechtliche Grundlagen

Die Über­mittlung von Daten der Ein­wohner­melde­ämter an den Beitrags­service ist gesetz­lich ge­regelt. Die Einzel­heiten sind im RundfunkbeitragsstaatsvertragPDF ver­ankert, dem die Minister­präsidenten und alle 16 Landes­parlamente zuge­stimmt haben. Die Lösch­frist richtet sich jeweils nach den der Daten­über­mittlung zu­grunde liegenden Vor­schriften. Für die regelmäßige Daten­über­mittlung sind dies die Melde­gesetze beziehungs­weise Melde­daten­über­mittlungs­verordnungen der Länder; eine Löschung erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Dem Melde­daten­abgleich 2018 liegt § 14 Abs. 9a RBStV zugrunde, wonach die Daten spätestens nach 12 Monaten zu löschen sind.
Diese Übermittlung an den BS ist eben nicht gesetzlich geregelt.
Der RBStV ist ein Vertrag der 16 Bundesländer untereinander.
Beim RBStV ist zu lesen:  Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Es ist nur eine Info, weiter nichts.
Was fehlt, ist die gesetzliche Regelung in einem sächsischem Gesetz. Das ist nicht vorhanden. Es existiert kein sächsisches Gesetz für Sachsen.
Das alles ist eine Erfindung des BS.
Zu dem von mir zitierten Abschnitt für die Meldung seitens der SAKD steht:
darf an den MDR übermittelt werden. Dort steht lediglich: DARF und nicht muss!
Der SAKD schreibt mir, dass die gesetzliche Grundlage fehlt und auf eine Anweisung des Innenministeriums übermittelt wird.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: gez-negativ am 13. Mai 2018, 23:32
Zitat
Rechtliche Grundlagen

Die Über­mittlung von Daten der Ein­wohner­melde­ämter an den Beitrags­service ist gesetz­lich ge­regelt.

Die Einzel­heiten sind im RundfunkbeitragsstaatsvertragPDF ver­ankert, dem die Minister­präsidenten und alle 16 Landes­parlamente zuge­stimmt haben. .
Nun denn,
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Mir ist da leider nichts bekannt.
Im RBStV ist keine Rede vom Beitrags­service. Also wieder mal nichts als unbewiesene Behauptungen. Das sind die üblichen Textbausteine, die immer wieder auftauchen. Nichts als Textbausteine ohne Substanz.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: pinguin am 14. Mai 2018, 08:04
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Nirgendwo, wie Du weißt; in den ganzen Rundfunkstaatsverträgen nicht, immer ist nur von der "gemeinsamen Stelle" die Rede.

Wobei es nicht ausgeschlossen ist, daß diese "gemeinsame Stelle" seitens des EuGH in Frage gestellt wird.

Immerhin ist jede Rundfunkanstalt ein wirtschaftlich eigenes Unternehmen und hat, bitteschön, auf eigenen Füßen zu stehen. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit mit den privaten Rundfunkunternehmen wäre es denkbar, daß diese "gemeinsame Stelle" nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel ist.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: drboe am 14. Mai 2018, 11:37
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Nirgendwo, wie Du weißt; in den ganzen Rundfunkstaatsverträgen nicht, immer ist nur von der "gemeinsamen Stelle" die Rede.

Wie das "Kind" heisst muss wohl nicht im Gesetz stehen.

Immerhin ist jede Rundfunkanstalt ein wirtschaftlich eigenes Unternehmen und hat, bitteschön, auf eigenen Füßen zu stehen. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit mit den privaten Rundfunkunternehmen wäre es denkbar, daß diese "gemeinsame Stelle" nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel ist.

Ich bezweifle, dass das EU-Recht die Gründung von Tochterfirmen, GbR, OHG oder die Beteiligung an Unternehmen ausschließt. Da die EU die Finanzierung des ÖRR schon untersucht hat, wäre sicher bekannt, wenn dies ÖR-Rundfunkanstalten verwehrt wäre. Wenn du eine andere These aufstellst, so wären zumindest Hinweise auf entsprechende Regeln/Verordnungen/EU-Recht erforderlich und nützlich, die man entsprechend interpretieren kann. So wird z. B. dem WDR in §45 des WDR-Gesetzes die Beteiligung an Unternehmen sogar explizit eingeräumt. Und in §28 des ZDF Staatsvertrags findet sich unter (2) dass der Intendant die Zustimmung des Verwaltungsrates benötigt um Unternehmungen oder Beteiligungen an ihnen zu erwerben oder zu veräußern, was letztlich impliziert, dass das ZDF das darf.  Im Übrigen dürfte das Thema "BS" und der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit der Sender nur entfernt die Interessenlage der ÖRR am Datenabgleich beleuchten.

M. Boettcher
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: pinguin am 14. Mai 2018, 13:19
Wenn du eine andere These aufstellst, so wären zumindest Hinweise auf entsprechende Regeln/Verordnungen/EU-Recht erforderlich und nützlich, die man entsprechend interpretieren kann.
Wo stelle ich denn eine andere These auf?

Der Punkt ist, daß der "BS", wenn er diese gemeinsame Stelle" ist, keine GbR oder ein sonstiges Tochterunternehmen sein kann, da eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft", wie die ARD auch; und die ist nun einmal keine Form des Privatrechtes, sondern öffentliches Recht.

Und insofern wäre ....
Zitat
Wie das "Kind" heisst muss wohl nicht im Gesetz stehen.
eine klare Benennung hilfreich.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: Philosoph am 15. Mai 2018, 09:05
Hätte die "gemeinsame Verwaltungsstelle" nicht in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen? Wird das nicht üblicherweise bei öffentlichen Einrichtungen so gemacht, wenn Private Aufgaben übernehmen sollen?

Man sollte sich auch immer wieder daran erinnern, daß ein fundamentaler Widerspruch zwischen der Behauptung besteht, der "Rundfunkbeitrag" wäre im abgabenrechtlichen Sinn ein Beitrag, und der gleichzeitigen Forderung, "alle" hätten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren.
Ein Beitrag soll einen konkreten Sondervorteil ausgleichen (BVerfG, ständige Rechtsprechung). Die Allgemeinheit kann keinen Sondervorteil haben!
-> Die Allgemeinheit ist nicht beitragspflichtig (BVerfG, ständige Rechtsprechung).
(Nicht einmal bei der perfiden Neuinterpretation von Begriffen, wie sie inzwischen in Deutschland üblich ist.)
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: pinguin am 15. Mai 2018, 11:53
Hätte die "gemeinsame Verwaltungsstelle" nicht in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen?
Wieso? Der BS ist keine GbR; der darf gar nix, nur passiv sein.

Re: Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154592.html#msg154592

->

Zitat
BGH-Beschluss vom 11. Juni 2015, Az. I ZB 64/14

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=addb23dce9e387de783b8296b85f6f13&nr=71633&pos=0&anz=1

Rn 19 (nicht Rn 34, wie im anderen Thema ausgesagt).
Zitat

    [...]Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient [...]

[...]

Da der Beitragsservice weder rechtsfähig ist, noch partei- und prozessfähig sein kann, damit auch keine juristische Person ist, ist er auch keine GbR.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: marga am 15. Mai 2018, 12:56
Der Text ist von Mitarbeitern des Beitragsservice ausgedacht.

Ein kurzer Exkurs ins Jahr 2016, was die DSGVO betrifft, hat eine fiktive Person der Weitergabe ihrer personenbzogenen Daten durch das EMA widersprochen, ohne Erfolg.
Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuß wurde der Widerspruch wegen falscher Ausstellung eines Rechtsmittelfähigen Bescheides, der Widerspruch verworfen.

Am 28. Oktober 2016 erhielt eine fiktive Person folgendes Schreiben des Bürgermeisters:

Zitat
Ihr Widerspruch vom 07.09.2016 gegen die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten durch die Meldebehörde
Sehr geehrte,
Ihrem o. g. Widerspruch kann leider nicht abgeholfen werden.
Begründung:
I.) Auf der Internetseite des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland finden sich eine kurze Charakterisierung der EU Datenschutz-Grundverordnung. Es heißt dort:
 „Die EU Datenschutz-Grundverordnung bedeutet eine Generalüberholung der bisherigen EU-Datenschutzvorschriften, die noch aus der Zeit stammen in der das Internet noch am Anfang stand. Seit der Umsetzung dieser Richtlinie sind die Technischen Entwicklungen so rasant fortgeschritten, dass sie einem angemessenen Datenschutz in Bezug zu den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Die neue Verordnung stellt eine rechtliche Verbesserung des Datenschutzes dar. Sie besteht aus einem allgemeinen Regelwerk, welches den Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten in einer digitalisierten Welt von Smartphones und sozialen Netzwerken verleihen soll.

Neuerungen, die in die Verordnung eingeflossen sind:
- Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, - Recht auf Berichtigung, - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessen werden"), - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruchsrecht,
- Recht auf Datenübertragbarkeit an einen anderen Dienstleister
- Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden, - Recht der betroffenen Person, bei Verletzung des Schutzes der eigenen Daten darüber informiert zu werden,
- bei Verstößen wird härter durchgegriffen”.

Allerdings übersehen Sie, bei Ihrer Bezugnahme auf die EU Datenschutz- Grundverordnung einen äußerst wichtigen Aspekt:
Zwar ist dieses Regelwerk am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Gem. Art. 99 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung gilt die Verordnung aber erst ab dem 25. Mai 2018; erst ab diesem Da-tum ist sie in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich anzuwenden.

Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch noch Folgendes: Als „Grundverordnung” enthält das hier in Rede stehende Regelwerk eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die Spielraum für den nationalen Gesetzgeber schaffen. Beispielhaft soll hier nur auf Art. 23 Datenschutz-Grundverordnung („Beschränkungen”) hingewiesen werden.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) führt im BfDl-Info 6 (S. 8) insoweit Folgendes aus:

„Am 25. Mai 2018 wird die neue Verordnung Geltung erlangen… Vor uns liegen bis dahin zwei intensive Jahre, in denen die zahlreichen Öffnungsklauseln zugunsten des nationalen Rechts der EU-Mitgliedstaaten mit Leben erfüllt werden müssen."

Zwischenfazit:   Noch ist die Datenschutz-Grundverordnung nicht verbindlich anzuwenden. Sie können sich also nicht unmittelbar zur Geltendmachung von Rechten auf die Datenschutz-Grundverordnung beziehen. Hinzu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt niemand im Detail voraussagen kann, ob bzw. in welcher Weise der nationale Gesetzgeber von den zahlreichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen wird.

Also ist und bleibt das Bundesmeldegesetz Rechtsgrundlage für die Meldebehörden in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Widerspruchsrechte des Bürgers und entsprechende Hinweispflichten der Meldebehörde richten sich somit nach dem Bundesmeldegesetz.

Für Sie wurden gemäß Bundesmeldegesetz folgende Übermittlungssperren eingerichtet:

§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)

§ 50 Abs. 5 i.V.m § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)

§ 50 Abs. 5 i.V.m § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u. a.)

§ 50 Abs. 5 i.V.m § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

Weitere Möglichkeifen sieht das Bundesmeldegesetz nicht vor.

2.) Mit dem Gesetz über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 30. November 2011 (Amtsbl. 2011, S. 1618) hat der saarländische Landesgesetzgeber dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatstrag zugestimmt. Dieses Zustimmungsgesetz ist am 23. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Art.1 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages beinhaltet die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. In § 14 Abs. 9 dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages („Übergangsbestimmungen”) findet sich die Rechtsgrundlage für die im Jahr 2013 erfolgte Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten. Es kann daher vernünftigerweise kein Zweifel daran bestehen, dass eine Rechtsgrundlage für diese Bestandsdatenübermittlung vorhanden ist.

Eine Gemeinde hat keine sogenannte Normenvertretungskompetenz. Eine Gemeinde kann also nicht in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie bestehende Gesetze anwendet oder nicht. Demzufolge sind die gemeindlichen Meldebehörden selbstverständlich verpflichtet, den Meldedatenabgleich nach § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durchzuführen.

Zu weiteren Fragen diesbezüglich können Sie sich auch an das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland wenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe gemäß § 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBL.l S. 17) in der Neufas-sung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBL.l S. 686) zuletzt geändert durch § 62 Abs. 11 des Gesetzes vom 17.06. 2008 (BGBL.l S. 1010) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde XYZ, zu erheben. Die Rechtsbehelfsfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises XYZ erhoben wird.

Gez. Bürgermeister
Hervorhebungen durch @marga
 >:(
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: marga am 15. Mai 2018, 13:43
Da der Beitragsservice weder rechtsfähig ist, noch partei- und prozessfähig sein kann, damit auch keine juristische Person ist, ist er auch keine GbR.

Das stimmt so nicht ...

Der BS ist ein GbR mit 3 Gesellschaftern von denen 2 persönlich haften, nämlich ZDF und Deutschlandradio.
 ::)
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: marga am 15. Mai 2018, 15:22
Re: Der BS ist keine juristische Person.

Das stimmt so auch nicht ganz ...

Guggst du hier:
Kurzer Exkurs wieder!

Zitat
Kurzbeschreibung
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR / Arbeitsgemeinschaft eingetragen. Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv. Die Umsatzsteuer-ID des Unternehmens ist in den Firmendaten verfügbar. Das Unternehmen verfügt über einen Standort. Es liegen Daten zu 2 Hausbanken vor. Sie erreichen das Unternehmen telefonisch unter der Nummer: +49 221 50610. Sie haben zudem die Möglichkeit Anfragen per E-Mail an E-Mail-Adresse anzeigen zu versenden. Für den postalischen Schriftverkehr nutzen Sie bitte die Firmenadresse Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Quelle: https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html (https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html)

Weiterlesen auch hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg151421.html#msg151421
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: MMichael am 15. Mai 2018, 15:35
Frage:
Zitat
Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Antwort:
Zitat
Die an den Beitrags­service über­mittelten Daten werden mit den bereits vor­handenen Angaben der ange­meldeten Beitrags­zahler beim Beitrags­service abge­glichen. Damit soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rund­funk­beitrag gezahlt wird.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html

Und DAS ist doch der eigentliche Skandal!
Zitat
Was ist der Unterschied zwischen dem Meldedatenabgleich 2018 und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung?

Die Einwohner­melde­ämter über­mitteln zu bestimmten Anlässen Melde­daten an den Beitrags­service. Ein solcher Anlass kann beispiels­weise ein Umzug sein. Der Beitrags­service kann sich dann an diese Personen wenden, um zu er­fragen, ob für die ent­sprechende Wohnung Rund­funk­beitrag gezahlt werden muss. Anders als bei der anlass­bezogenen Melde­daten­über­mittlung werden beim Melde­daten­abgleich 2018 die Daten sämt­licher voll­jährigen, in Deutsch­land gemeldeten Personen über­mittelt, um deren Beitrags­pflicht zu klären.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html

Oder anders:
 
Um Beitragspflicht zu klären, werden beim Meldedatenabgleich 2018 die Daten sämtlicher volljährigen, in Deutschland gemeldeten Personen anlasslos übermittelt, gespeichert und verarbeitet.

DAS ist der Rasterfahndungs-Skandal!

(und nicht, dass nicht alle Bürger erfasst werden, weil sie im Ausland sind oder ihre Wohnung auf Botschaftsgelände liegt...
Letztlich werden alle Bürger, die in Deutschland wohnhaft gemeldet, leben und steuerpflichtig sind vom Rundfunkverfassungsschutz elektrisch erfasst - auch die 11 % "Ausländer*innen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, d.h. keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland melderechtlich erfasst sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit!) 
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: nexus77 am 15. Mai 2018, 15:52
Rechtsform GbR

GbR, wie der Name sagt, BÜRGERLICHES RECHT. Hier kommt also das BGB zur Anwendung... ;)
Das habe ich erst vor 1 Woche an "meine geliebte Vollstreckungstelle geschrieben", mit dem Hinweis, diese Unternehmen sollten ENDLICH mal das gerichtliche Mahnverfahren nach BGB/HGB einleiten. Das ist bisher nicht passiert, wenn diese Firmen berechtigte Forderungen hätten, müssten sie das Verfahren doch nicht fürchten(?)
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: pinguin am 15. Mai 2018, 21:33
Da der Beitragsservice weder rechtsfähig ist, noch partei- und prozessfähig sein kann, damit auch keine juristische Person ist, ist er auch keine GbR.

Das stimmt so nicht ...

Der BS ist ein GbR mit 3 Gesellschaftern von denen 2 persönlich haften, nämlich ZDF und Deutschlandradio.
 ::)
Hast Du mehr Recht, als der Bundesgerichtshof, von dem diese Aussage stammt?
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: marga am 15. Mai 2018, 23:47
Hast Du mehr Recht, als der Bundesgerichtshof, von dem diese Aussage stammt?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.   >:D

Quelle: http://www.ra-naber.de/allgemeines/recht-bekommen/ (http://www.ra-naber.de/allgemeines/recht-bekommen/)

PS.
Zitat
Die Beweisregeln führen dazu, dass manchmal ein falscher Sachverhalt dem Urteil zu Grunde liegt und nicht der das Recht bekommt, der objektiv Recht hat.
Titel: Re: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist
Beitrag von: drboe am 16. Mai 2018, 09:25
Hast Du mehr Recht, als der Bundesgerichtshof, von dem diese Aussage stammt?

Jein! @marga befindet sich vielmehr exakt auf der Linie des BGH.

Zitat
BGH-Beschluss vom 11. Juni 2015, Az. I ZB 64/14
Rn 19 (nicht Rn 34, wie im anderen Thema ausgesagt).
Zitat

    [...]Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient [...]
Da der Beitragsservice weder rechtsfähig ist, noch partei- und prozessfähig sein kann, damit auch keine juristische Person ist, ist er auch keine GbR.

Zitat aus dem Volltext des BGH-Beschlusses vom 11. Juni 2015 Az. I ZB 64/14:  https://openjur.de/u/792411.html

Zitat
RN 19: Nachdem der Gerichtsvollzieher den Schuldner erfolglos zur Zahlung aufgefordert und Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumt hatte, den der Schuldner nicht wahrnahm, erließ der Gerichtsvollzieher am 31. Januar 2014 eine Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

RN 34: Gemäß § 10 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 17. Dezember 2010 (RBStV), der den Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (RGebStV) mit Wirkung vom 1. Januar 2013 aufgehoben hat (vgl. Art. 2 und Art. 7 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010) steht das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag der Landesrundfunkanstalt, dem Zweiten Deutschen Fernsehen, dem Deutschlandradio sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Daraus ergibt sich, dass im Streitfall allein der Gläubiger als Landesrundfunkanstalt im Hinblick auf die Geltendmachung und Vollstreckung der Beitragsforderungen partei- und prozessfähig ist. Dem steht nicht entgegen, dass gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlichrechtlichen Verwaltungsgemeinschaft - dem Beitragsservice (früher GEZ) - wahrnimmt. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio aus Praktikabilitätsgründen lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle (vgl. Lent in BeckOK.Informations- und MedienR, § 10 RBStV Rn. 9; Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 10 RBStV Rn. 59, mwN). Sie ist daher nur zur Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Namen der Landesrundfunkanstalten befugt (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 57).

1. je nach Quelle des Urteilstextes ist es RN 34 oder RN 19!

2. schreibt User pinguin: Da der Beitragsservice weder rechtsfähig ist, noch partei- und prozessfähig sein kann, damit auch keine juristische Person ist, ist er auch keine GbR.

Dass der sogn. Beitragsservice keine GbR ist, behauptet der BGH im obigen Urteil keineswegs. Aus der mangelnden Rechtsfähigkeit, übrigens eine typische Eigenschaft einer klassischen (bis 2001)  GbR, folgt nicht, dass der sogn. Beitragsservice keine GbR ist, sondern im Gegenteil, dass er als GbR zu betrachten ist. In einer GbR sind die Gesellschafter für alle Tätigkeiten selbst verantwortlich. Man kann bzw. muss (als Kunde) daher bei Streitigkeiten den jeweiligen Gesellschafter verklagen, bzw. der muss, soweit er Forderungen gegen einen Kunden hat, juristische Maßnahmen gegen diesen einleiten. Details zur Konstruktion einer GbR entnehme man einschlägigen Werken oder dem Internet. Der BGH hat im Übrigen mit Urteil vom 29.01.2001, II ZR 331/00*, der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit attestiert, soweit die Gesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Mit der Etikettierung des "Beitragsservice" als "nicht-rechtsfähig" wollen die Gesellschafter wohl andeuten, dass dieses Unternehmen eine (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts, quasi eine klassische GbR ist. Sie ist und bleibt aber eine GbR, auch dann, wenn das Teilnehmer hier nicht verstehen bzw. nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

M. Boettcher

*Quelle:  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2001&Sort=3&Seite=75&nr=22085&pos=2265&anz=2401