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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: 907 am 05. Mai 2018, 12:12

Titel: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: 907 am 05. Mai 2018, 12:12
Wie wir alle wissen, wird der öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) seit 2013 von Allgemeinheit finanziert. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abzuschaffen und stattdessen die gesetzliche Rente für alle pensionierten Rundfunkmitarbeiter zu erhöhen. Bürokratieabbau ist ein Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
      Für noch mehr Bürokratieabbau soll man das Wort "Grundversorgung" aus allen Verträgen und Gesetzen löschen. "Grundversorgung"(ist ein Unwort) soll durch "Maximalversorgung" ersetzt werden und der Rundfunkbeitrag darf einen bestimmten Prozentsatz(25%) des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Für ein Unternehmen mit konkurrierenden Dienstleistungen oder Produkten kann zusätzlich freiwillig bezahlt werden, soweit es das Budget zulässt. Wir leben doch in einer Demokratie.

Was haltet ihr davon?
Titel: Re: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: mb1 am 05. Mai 2018, 12:16
Die betriebliche Altersvorsorge ist gesetzliche Pflicht!
Titel: Re: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: 907 am 05. Mai 2018, 12:26
Da kann man eine Ausnahme machen und durch ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) aus der Welt schaffen.
Titel: Re: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: volkuhl am 05. Mai 2018, 13:56
Wie wir alle wissen, wird der öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) seit 2013 von Allgemeinheit finanziert. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abzuschaffen und stattdessen die gesetzliche Rente für alle pensionierten Rundfunkmitarbeiter zu erhöhen.

Warum? Warum nur für Rundfunkmitarbeiter? Was leisten die in ihrem Arbeitsleben mehr als ein "normaler" AN? Es darf nicht vergessen werden, dass die sog. BAV zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird und das in einer Höhe, von der "Normalrentner" nur träumen können. Die ohnehin unverschämt üppigen Gehälter sorgen schon per se dafür, dass die gestzl. Rente nicht unbedingt gering ausfällt. Und die Rundfunkmitarbeiter leisten im Gegensatz zum öff. Dienst nicht den geringsten Beitrag zur Zusatzversicherung!

...
und der Rundfunkbeitrag darf einen bestimmten Prozentsatz(25%) des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
...

Ich hoffe, Du hast ein Komma vergessen und meinst 2,5%...

Was haltet ihr davon?

Nix. Wenn die Nichtnutzer (und Rentner!!!) in Ruhe gelassen werden, können die ihren Bediensteten meinetwegen Renten zahlen, soviel sie wollen und können. Es kann auf keinen Fall angehen, dass Rentner knapp über dem Existenzminimum die Luxusrenten einiger Priviegierten finanzieren! Das Privileg der exorbitanten Rundfunkzusatzrenten ist volkswirtschaftlich durch nichts zu rechtfertigen. Rundfunkmitarbeiter haben für die Gesellschaft keinen höheren Wert als jede Putzfrau, Pflegekraft oder Zeitungsausträger.

Titel: Re: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: cook am 05. Mai 2018, 17:23
Zitat
Rundfunkmitarbeiter haben für die Gesellschaft keinen höheren Wert als jede Putzfrau, Pflegekraft oder Zeitungsausträger.

Die Mitarbeiter des ÖRR leisten keinen Wertbeitrag.

Titel: Re: Soll man die betriebliche Altersvorsorge(BAV) für ÖRR abschaffen?
Beitrag von: pinguin am 06. Mai 2018, 08:39
Warum so kompliziert?

Sind die LRA Behörden, dann ganz und vollständig, so gilt für sie und alle ihre Mitarbeiter/innen, was für alle Behörden gilt; für Pensionen wie Gehaltsstruktur.

Sind die LRA öffentlich-rechtliche Unternehmen, so gilt für sie und alle ihre Mitarbeiter/innen, was für alle öffentlich-rechtlichen Unternehmen gilt; für Pensionen wie Gehaltsstruktur.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen weder Bürger, noch Unternehmen, noch Behörden jeweils untereinander ungleich behandelt werden.

Ein Betrieb hoheitlicher Art darf nicht mit einem Betrieb gewerblicher Art zusammengefasst werden; Mischformen sind unzulässig.