gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: badboy-72 am 04. Mai 2018, 22:20
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Mal angenommen es gibt einen Gemeindeeigenen Kindergarten. Dieser wird sicher den Drittelbeitrag zahlen.
Nun hat der Kindergarten einen Förderverein. Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt und eingetragen. Dieser Verein hat die gleiche Postadresse wie der Kindergarten. Die Satzung sagt das alle Beiträge ausschließlich der Förderung der Kinder zusteht.
Jetzt stellen sich zwei Fragen.
Wenn die Beitragsnummer des Kiga angegeben wird, ist man dann raus aus der Nummer?
Wenn nicht, müssen die Mitglieder einer Zahlung zustimmen, was sie aber verweigern.
Wie wäre nun der richtige Weg?
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In einem fiktiven Fall könnte man sich vorstellen, dass ein Verein die Räumlichkeiten eines Kindergarten nutzt. Hierbei wäre die Regelung im RBStV für Betriebsstätten zu beachten.
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Hallo, wir hatten das gleiche Problem, haben uns auf § 5 Abs. 5 Punkt 2 berufen:
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
...
2 in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
...
Bei uns sind alle ehrenamtlich tätig und wir unterhalten nicht mal einen Vereinsraum, nur einen Briefkasten.
Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit die Bestätigung vom Finanzamt hinschicken und dann dürfte Ruhe sein.
Mit der Beitragsnummer des Kiga und Berufung auf Punkt 3 wäre ich vorsichtig, Kindergarten ist keine „Wohnung“ sondern Betriebstätte...
Viel Erfolg!
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Vielen Dank für die Ausführungen.
Dieser Verein würde auch keine Räumlichkeiten als sein eigen nennen. Alle sind Ehrenamtlich tätig und halten im Jahr vielleicht 2 - 4 Versammlungen ab. Sie würden sich zu den Versammlungen sogar in privaten Räumlchkeiten treffen.
Ich berichte mal wie das ausgeht.
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Nun, es gibt Non-Profit-Organisationen.