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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2018 => Thema gestartet von: linkER am 04. Mai 2018, 07:09
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Chip 03.05.2018
GEZ monatlich zahlen - so geht's
Monatlich ist ein GEZ-Beitrag von 17,50 Euro zu leisten, den man bei der GEZ offiziell jedoch nicht pro Monat zahlen kann. Wie es aber doch geht, verraten wir Ihnen in diesem Praxistipp.
Möchten Sie dennoch monatlich zahlen, so können Sie den Beitrag von derzeit 17,50 Euro auch pro Monat entrichten und per Überweisung an die GEZ zahlen. Die entsprechenden Angaben finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Homepage.
Sie riskieren dann zwar einen Rückstand bei der GEZ, da Sie zur Frist erst 35 Euro statt der üblichen 52,50 Euro entrichtet haben. Allerdings gehen Anwälte davon aus, dass ein solcher Rückstand in der Regel nicht angemahnt wird.
Wenn Sie das geringe Risiko eingehen möchten, können Sie die GEZ also auch monatlich zahlen. Wer das nicht riskieren möchte, sollte lieber bei den üblichen Zahlungsrhythmen bleiben.
Weiterlesen auf :
https://praxistipps.chip.de/gez-monatlich-zahlen-so-gehts_93019 (https://praxistipps.chip.de/gez-monatlich-zahlen-so-gehts_93019)
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Ein viel besserer und viel einfacherer Praxistip wäre, monatlich nichts zu zahlen - wie geht's?...nix zahlen und Beiträge im Forum lesen - so geht's! 8)
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Chip 03.05.2018
GEZ monatlich zahlen - so geht's
Weiterlesen auf :
https://praxistipps.chip.de/gez-monatlich-zahlen-so-gehts_93019 (https://praxistipps.chip.de/gez-monatlich-zahlen-so-gehts_93019)
Dass die Zeitschrift CHIP unterstützend für die BS-Internetseite https://www.rundfunkbeitrag.de/ Werbung macht, in dem beschrieben wird wie diese LRA-Abzocker an RF-Monatsbeiträge kommen zeigt schon, dass die Medien alle für Ihren staatskonformen Dreck den Sie meist schreiben und liefern immer am besten ein ABO abschließen wollen ist doch logisch. Sicher ein Grund, dass CHIP für den ÖR Werbung macht. Eine Hand wäscht die andere.
So ein ABO auf Monatsbasis ist doch eine sichere Sache, ob RF-Beitrag, Versicherungen, Miete, sonstige Wartungsverträge alle wollen Sie von einem Konto in Vorleistung zu Beginn eines Monats abbuchen. Und der ABO Betrag wird immer abgebucht, solange nicht der Dispo überschritten oder gekündigt wird. Nur der Verdienst desjenigen der das Konto füllt bekommt seinen Lohn nicht im voraus überwiesen, sondern er muss zuerst mit seiner Arbeitskraft den Lohn verdienen.
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...So ein ABO auf Monatsbasis ist doch eine sichere Sache, ...
Man könnte die Zeitschrift darüber informieren, dass man sie gerne kaufen möchte, allerdings muss man schon einen Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten, so dass ein Kauf der Zeitschrift nicht mehr möglich ist.
Zudem möchte man noch anmerken, dass die Zeitschrift leider selbst für diesen Zwangsbeitrag wirbt.