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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: wolfsrex am 28. April 2018, 08:52

Titel: Unrechtmäßige Selbstitulierung des Bayerischen Rundfunks?
Beitrag von: wolfsrex am 28. April 2018, 08:52
Geschätztes Forum,

das Bayerische Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwZVG/true)) besagt: 

Zitat
Art. 27
Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
(1) 1Für die Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts gilt Art. 26 entsprechend, soweit sie Verwaltungsakte erlassen können und zur Anbringung der Vollstreckungsklausel befugt sind. 2[...]
(2) 1Soweit die juristische Person des öffentlichen Rechts ihre Geldforderungen durch Verwaltungsakt geltend machen darf, kann die Staatsregierung durch Rechtsverordnung die Befugnis zur Anbringung der Vollstreckungsklausel erteilen, wenn bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts gewährleistet ist, daß die Vollstreckungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. 2 [...]

Dass der Bayerische Rundfunk Festsetzungsbescheide als Verwaltungsakte erlassen darf ist unstrittig. Jedoch mangelt es meines Erachtens für die Anbringung der Vollstreckungsklausel an der erforderlichen Rechtsverordnung gemäß Art. 27 VwZVG.

Aus den relevanten rundfunkrechtlichen Normen konnte ich keine entsprechende Befugnis des BR herauslesen. Weiß jemand genaueres zu dieser Thematik?
Titel: Re: Unrechtmäßige Selbstitulierung des Bayerischen Rundfunks?
Beitrag von: wolfsrex am 07. Mai 2018, 21:30
Die Antwort auf meine Frage ist im AGRf (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG/true) unter Art. 7 zu finden:

Zitat
Art. 7
1Rückständige Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie Zinsen, Kosten und Säumniszuschläge, die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit den entsprechenden Satzungsregelungen zu entrichten sind, werden im Vollstreckungsverfahren nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes beigetrieben. 2Der Bayerische Rundfunk ist befugt, für die Vollstreckung der in Satz 1 genannten Forderungen eine Vollstreckungsanordnung zu erteilen und zu diesem Zweck die Vollstreckungsklausel auf eine Ausfertigung des Leistungsbescheids oder eines Ausstandsverzeichnisses zu setzen. 3Bei einer Vollstreckungsanordnung, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können Unterschrift und Dienstsiegel fehlen.


Titel: Re: Unrechtmäßige Selbstitulierung des Bayerischen Rundfunks?
Beitrag von: muuhhhlli am 07. Mai 2018, 21:40
Die Antwort auf meine Frage ist im AGRf (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG/true) unter Art. 7 zu finden:
@wolfsrex - Genau richtig - das ist nach meiner Erkenntnis nur in Bayern so geregelt.

Vielleicht weis noch jemand in welchem Bundesland es ein vergleichbares Gesetz gibt.
zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) gibt?
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG)
Titel: Re: Unrechtmäßige Selbstitulierung des Bayerischen Rundfunks?
Beitrag von: noGez99 am 07. Mai 2018, 22:10
Vielleicht off topic aber:

Als Unternehmen im Wettbewerb darf die LRA keine Selbttitulierung betreiben:

Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2012
- 1 BvL 8/11 -
- 1 BvL 22/11 -
zur Verfassungswidrigkeit von Selbsttitulierungsrechten öffentlichrechtlicher Kreditinstitute im niedersächsischen Landesrecht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20121218_1bvl000811.html

Siehe auch
Waldhoff > Selbsttitulierg. u. öff.-rechtl. Vollstr. privatrechtl. Forderungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23333.msg148808.html#msg148808