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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: linkER am 26. April 2018, 15:43

Titel: Wohngemeinschaften im Visier des Beitragsservice
Beitrag von: linkER am 26. April 2018, 15:43
Hamburger Abendblatt, 26.04.2018
Wohin fließen Millionen Überschüsse beim Rundfunkbeitrag
Zitat
Denn im Mai wird es – wie schon 2013 – einen Datenabgleich zwischen dem Beitragsservice und den Einwohnermeldeämtern geben. Am Stichtag 6. Mai 2018 werden die Daten der Ämter an den Beitragsservice gesendet. Dann wissen die Eintreiber der Rundfunkgebühren, ob es noch Lücken in der eigenen Kartei gibt.

Lücken sind etwa bei vielen Wohnungsgemeinschaften (WGs) entstanden. Wenn der WG-Betreiber Beitragszahler war, aber ausgezogen ist, gab es in solch einer WG keinen Beitragszahler mehr. Nun geraten diese WGs aber wieder ins Visier der Gebühreneintreiber.
Weiterlesen auf:
https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article214109573/Wohin-fliessen-Millionen-Ueberschuesse-beim-Rundfunkbeitrag.html (https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article214109573/Wohin-fliessen-Millionen-Ueberschuesse-beim-Rundfunkbeitrag.html)


Wohngemeinschaften scheint der Beitragsservice nicht zu mögen.
Also nach dem Stichtag 6. Mai 2018 neue Wohngemeinschaften gründen!
Titel: Re: Wohngemeinschaften im Visier des Beitragsservice
Beitrag von: Markus KA am 26. April 2018, 22:14
Zitat
Der damalige ARD-Vorsitzende, Lutz Marmor, sagte dazu im März 2015: "Wir haben nun eine deutlich höhere Beitragsgerechtigkeit".

Beweist doch nun mehr der Zweite Meldedatenabgleich einen schwerwiegenden Fehler im System des Zwangsbeitrages.

Ohne eine aufwendige Kontrolle bzw. Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch die Rundfunkanstalten ist eine Beitragsgerechtigkeit nicht sicher zu stellen.

Zitat
"Nun geraten diese WGs aber wieder ins Visier der Gebühreneintreiber."

Früher wurden die notwendigen Informationen der Bürgerinnen und Bürger von provisionsgierigen Schnüfflern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geliefert.

Heute wird lediglich komfortabler, in der Form eines Zweiten Meldedatenabgleiches, geschnüffelt mit freundlicher Unterstützung der Einwohnermeldeämter.

Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn nach dem Zweiten Meldedatenabgleich wieder ein Beitragszahler festgelegt wird, dieser aber nach einem Monat auszieht?
Wie und wann wird diese Lücke wieder geschlossen?...beim Dritten Meldedatenabgleich in 5 Jahren?