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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 26. April 2018, 12:33

Titel: Beispiel für einen aktuellen Prüfvorgang der EU-Kommission betreffs Beihilfen
Beitrag von: pinguin am 26. April 2018, 12:33
Anbei ein heute im EU-Amtsblatt veröffentlichtes Dokument, aus diesem ein evtl. erneutes Beihilfeverfahren in Sachen dt. ÖRR abgelesen werden könnte.

Es wird noch einmal aufgeführt, was wirtschaftliche Unternehmen sind, was beachtet werden muss, damit eine Mittelzuwendung eine staatliche Beihilfe darstellt und dabei auch herausgestellt, dass quasi defizitäre, also nicht effizient wirtschaftende Einheiten nicht unterstützt werden dürfen, wenn ein privater Unternehmer diese Unterstützung bei seinem Unternehmen nicht ebenso leisten würde.

Im vorliegenden Fall muss Österreich einen Millionenbetrag zurückfordern und darf per sofort in jenen Fällen der auf rechtswidrig erkannten staatlichen Beihilfe keine weitere Leistung tätigen.

BESCHLUSS (EU) 2018/628 DER KOMMISSION

vom 11. November 2016

über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.24221 (2011/C) (ex 2011/NN) für den Flughafen Klagenfurt, Ryanair und andere Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7131)

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2018.107.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2018:107:TOC