gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. April 2018, 07:52
-
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/bergedorfer_zeitung.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/bergedorfer_zeitung.png
Bergedorfer Zeitung, 20.04.2018
Schonfrist für Schwarzhörer endet 6. Mai
Karlsruhe prüft erst danach Rundfunkbeitrag
Von Thomas Voigt
[…] sollten den Stichtag 6. Mai im Auge behalten. An diesem ersten Maisonntag werden bundesweit die Daten in den Einwohnermeldeämtern erhoben und dann schrittweise an den Beitragsservice (früher: GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Abgleich übermittelt. „Diese Übermittlung wird spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein“, so ein Sprecher des Beitragsservice.
Mit der Verarbeitung und Auswertung wird die GEZ-Nachfolgeeinrichtung unmittelbar nach den ersten Datenlieferungen beginnen, sie rechnet mit einem Abschluss in der zweiten Jahreshälfte 2019. […]
Weiterlesen auf:
https://www.bergedorfer-zeitung.de/nachrichten/article214070025/Schonfrist-fuer-Schwarzhoerer-endet-6-Mai.html (https://www.bergedorfer-zeitung.de/nachrichten/article214070025/Schonfrist-fuer-Schwarzhoerer-endet-6-Mai.html)
-
Die Schonfrist für "Schwarzhörer" endet am 6. Mai...
Wann endet eigentlich die Schonfrist für "Schwarzseher"? 8)
-
Spätestens dann wird sie wissen, wie es um die „Beitragsehrlichkeit“ bestellt ist, und ihr bisher unbekannte zahlungssäumige Haushalte zur Kasse bitten
Und was ist mit den ehrlichen und überzeugten Rundfunk-Nichtnutzern?
-
Und was ist mit den ehrlichen und überzeugten Rundfunk-Nichtnutzern?
Die können nicht mit diesem Abgleicht ermittelt werden, weil das nicht die Aufgabenstellung des Abgleichs ist.
Die Größe dieser Gruppe bleibt somit auch nach diesem Abgleich unbekannt.
Die Aussage nach dem Abgleich wird lauten 100% aller Haushalte haben Geräte obwohl diese für das Gesetz nicht der Abgabengrund sind.
Es kommt also weder auf schwarz Hören noch Sehen an, weil das gar nicht relevant ist.
Abgabengrund ist das Wohnen, also müsste der Artikel oben richtigerweise von Schwarzwohnen sprechen, weil er das aber nicht macht ist erkennbar, das der Autor wahrscheinlich das Gesetz nicht gelesen hat oder nicht verstanden hat.
Würde so ein Beitrag zum Beispiel im ÖRR als Nachrichtenmeldung kommen, dann müsste er doch der Wahrheit entsprechen und Meinungen und Kommentare gekennzeichnet sein. Das Gleiche sollte von jeder Presse gefordert werden, vielleicht erfolgt dann genaueres darstellen.
-
Das mit den "Schwarzhörern" ist doch wohl ein (m.M.n. übrigens guter und passender) Witz, oder?
Schwarzhörer gab es im 3. Reich als Radio das Massenkommunikationsmittel war und bezeichnete die Leute, die "Feindsender" hörten, was unter Strafe stand.
Oder hat da jemand 1000 Jahre verschlafen??? :laugh:
-
Allgemein, aber auch @ lieber seppl, für einen fiktiven Besucher liest sich dieser oben benannte Artikel des Bergedorfer (Kreis-, Käse-,oder wie immer sonst) Blatts einzig wie dieser typische dahinplätschernde Laberjournalismus (ohne Anspruch, den betreffenden Realitätsausschnitt wirklich adäquat und sachgerecht zu durchdringen und darzulegen) und letztlich, damit es keine weißen Stellen auf dem Papier gibt.
Insofern ist es für diese Art "Berichterstattung" der Printpresse günstig, dass es "Die Gartenlaube" nicht mehr gibt. Sonst würden solche Artikel wohl da drin stehen, und für den aktuellen Tag hätte man sich in Bergedorf dann was anderes, ebensowenig Ernstzunehmendes ausdenken müssen.
-
Da hat wohl jemand nachträglich (vor Druck) die Überschrift für den Artikel verändert und damit den nachfolgenden Inhalt nicht getroffen.
Bei solchem Journalismus sehe ich tatsächlich Schwarz (für die Zukunft)...
-
Als zweifelhaft bewerten die Beschwerdeführer, dass es sich bei dieser monatlichen Forderung an jeden Haushalt um eine Gebühr und nicht etwa um eine Steuer handelt. Sollte dies der Fall sein, so ihre Argumentation, wäre allein der Staat, nicht aber der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten berechtigt, das Geld einzuziehen.
Zum anderen, so argumentieren die Beschwerdeführer, verstoße der gegenwärtige Rundfunkbeitrag gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Dieses schreibe nicht nur vor, Gleiches gleich zu behandeln, sondern auch Ungleiches ungleich: Eine Wohnung ohne Radio und TV-Gerät sei folglich anders zu bewerten als eine Wohnung mit dieser Ausstattung.
Für Rechtsanwältin Britta Uhlmann, bei der Bergedorfer Kanzlei Klemm & Partner auf öffentliches Recht spezialisiert, ist die Prozessdauer von zwei vollen Tagen ein Indiz, dass das Gericht das schon oft verhandelte Thema grundlegend aufrollt: „Es könnte also sein, dass die Verfassungsrichter zu einer neuen Entscheidung finden.“
Interessant. Ich war noch im letzten Jahr auf einer Demo in Berlin gegen den Rundfunkbeitrag und da hat Herr Koblenzer deutlich wichtigere Indikatoren benannt, warum der Beitrag in seiner jetzigen Form nicht verfassungskonform bzw. rechtmäßig ist. Da ging es speziell um das Verhältnis Wohnung und Konsum, sowie Leistung und Gegenleistung. Soweit ich dahingehend informiert bin, hat das Bundesverfassungsgericht ja sogar schon mal darüber geurteilt, dass der Beitrag keine Steuer ist, aber steuerähnlich. Weiß nicht, was man daran noch in Frage stellen will.
Weil, wenn man so einer dünnen Argumentation vor's Verfassungsgericht ziehen würde, dann kann ich das Urteil schon vorher voraus sagen. Wenn man die Kompetenzen des ÖR nicht angreift und entblößt, wird man mit Sicherheit untergehen.