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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 19. April 2018, 09:36
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Thüringer Allgemeine, 19.04.2018
GEZ-Rundfunkbeitrag: Nichtzahlern drohen hohe Nachzahlungen
Von Hans Peter Seitel
Der Countdown läuft: Wer sich um den Rundfunkbeitrag drückt und bislang unentdeckt blieb, fliegt zum Stichtag 6.?Mai als Nichtzahler auf. Aber auch viele unbescholtene Personen müssen mit Post vom Beitragsservice – der früheren GEZ – rechnen. Ärger ist also programmiert. […]
Bundesweit einheitlicher Stichtag ist der 6.?Mai 2018. Dies teilte der Beitragsservice auf Anfrage mit. Um 0.00?Uhr würden die Daten in den Meldeämtern quasi „eingefroren“ und übermittelt, sagte eine Sprecherin. Bereits 2013 fand ein solcher bundesweiter Datenabgleich statt. Damals wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt – und von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen.
Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Es sei keine verlässliche Prognose darüber möglich, wie sich der Datenbestand innerhalb von fünf Jahren verändert, so die Sprecherin.
In ihrer Gesetzesbegründung gingen die Bundesländer von einem „jährlichen Verlust von rund 200?000 Wohnungen“ aus – macht eine Million nicht erfasster Wohnungen innerhalb von fünf Jahren. […]
Kopie des Mietvertrags als Nachweis
Um den Sachverhalt zu klären, sollten Angeschriebene dem Beitragsservice den Namen des Beitragszahlers samt Beitragsnummer umgehend mitteilen, empfiehlt Verbraucherschützerin Körber. Als Nachweis der Wohnverhältnisse könnten ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister oder eine Kopie des Mietvertrages dienen.
„Um sicherzugehen, dass das Schreiben ankommt und Probleme vermieden werden, sollte es per Einschreiben an den Beitragsservice geschickt und der Versendebeleg aufgehoben werden“, rät Juristin Körber. Ihre Erfahrung: „Einfache Briefe können verloren gehen – und dann ist der Ärger groß.“
Weiterlesen auf:
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/GEZ-Rundfunkbeitrag-Nichtzahlern-drohen-hohe-Nachzahlungen-1796136308 (https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/GEZ-Rundfunkbeitrag-Nichtzahlern-drohen-hohe-Nachzahlungen-1796136308)
Anmerkung:
Zitate aus dem Jahresbericht 2015 der Berliner Datenschutzbeauftragen
https://datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html
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Wie Frau Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg, geht auch Frau Kathrin Körber davon aus, dass Zusammenwohnende verpflichtet werden können, Daten aus dem vor dem Staat geschützten Raum der Wohnung herausgeben zu müssen.
Dazu noch Daten, die einen nicht persönlich selber betreffen müssen, wie Teilnehmernummer, Name des Zahlungsverpflichteten oder Mietvertrag.
Ich kann das nur als staatlich angeordnete Denunziation bezeichnen. Nur weil es durch ein falsch entworfenes Gesetz (RBStV) für die Beitragsberechnung notwendig ist, sich innerhalb der Wohnung gegenseitig anschwärzen zu sollen weil man sonst nicht an die Daten kommt, ist es noch lange nicht rechtens.
Im RBStV ist diese Notwendigkeit der gegenseitigen Denunziation übrigens nicht wörtlich niedergelegt.
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Ich finde es super, wenn die Landesrundfunkanstalten "Verwaltungsvereinfachung" betreiben, indem sie die ganze Laufarbeit und Portokosten (Einschreiben!) auf die gegängelten Bürger umwälzen! Und das, wie es aussieht, alle 5 Jahre aufs Neue! Vielen Dank! Hoffentlich kapieren die Zahlschafe jetzt endlich, was sie da eigentlich bezahlen!
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Danke für den Hinweis auf die Verwaltungsvereinfachung. Alle Bürger, die diese mitmachen, also Daten Dritter aus dem Bereich der Wohnung herauszugeben, machen das freiwillig und akzeptieren somit die damit verbundenen "ausserrechtlichen" Vorgaben des Beitragsservice.
Der innere Bereich der Wohnung ist vor dem Zugriff durch den Staat geschützt. Nicht nur räumlich, sondern auch datentechnisch. Ausnahmen regeln Bundesgesetze, keine Landesgesetze oder Satzungen.
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Dazu noch Daten, die einen nicht persönlich selber betreffen müssen, wie Teilnehmernummer, Name des Zahlungsverpflichteten oder Mietvertrag.
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Im RBStV ist diese Notwendigkeit der gegenseitigen Denunziation übrigens nicht wörtlich niedergelegt.
Leider doch...
RBStV
§8 Anzeigepflicht
[..]
(2)
Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
[..]
(5)
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1.
Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder desbeitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2.
der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3.
die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
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Allein die dahinter steckende Logik zeigt die Unverhältnismäßigkeit des "Datenabgleichs":
Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Es sei keine verlässliche Prognose darüber möglich, wie sich der Datenbestand innerhalb von fünf Jahren verändert, so die Sprecherin.
Es werden also ca. 80 Mio. Daten von Personen mit den vorhandenen ca. 40 Mio. Haushalten abgeglichen. Geht man davon aus, dass die sich tatsächlich datenschutzkonform verhalten und Daten von Personen, die bereits eine bestehende Beitragsnr. mitgeteilt haben, aus ihrem Bestand löschen und diese Personen nun erneut belästigen, dann zeigt das einmal mehr, wie untauglich diese Datenweitergabe an den Belästigungsservice ist.
Aber vllt. wollen sie auch nur die VGe weiter beschäftigen...
Höchste Zeit, diesem nicht-rechtsfähigen Gängelungsapparat ein Ende zu bereiten!
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Auch wenn es den Abgleich natürlich kein Stück besser macht: es sind nur ca. 67 Mio Personen, die zugeordnet werden müssen. Die unter 18-Jährigen muss man nämlich abziehen.
Siehe z. B. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/
M. Boettcher
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Hallo!
Und genau hier widersprechen sich Gesetzgeber und LRAen selber:
Eicher: wir interessieren uns nicht für "wer wohnt warum mit wem", es geht um Wohnungen
vs.
"der begründende Lebenssachverhalt" und die "Beitragsnummer" einer anderen Person, mit Name (das sind Daten, über die der/die Betroffene nicht selbst verfügen darf!)
Es geht nicht um Wohnungen (das ist zwar der Anknüpfungspunkt für den "Beitrag") -- sondern um eine nach BMG unzulässige Bundesmeldekartei, die bei einem Unternehmen, ohne Rechts- oder Fachaufsicht, mit den kompletten Meldedaten, vorallem aber auch noch mit Bankverbindungen und Lebenssachverhalten!!!
Das sind mehr Informationen, als selbst die Meldebehörden vor Ort haben. Dies geht auch weiter als "1984", denn hier wird nicht nur überwacht, sondern die Gegängelten sollen auch noch selbst die Daten abliefern und pflegen helfen.
Und: es steht zu vermuten, daß die "externen Abteilungen" des BS bei den LRAen über ein Protokoll mit der Zentrale verbunden sind, welches auch bei anderen Stellen vorhanden und zugreifbar ist.
Es geht also nicht nur um die Unverhältnismäßigkeit des Abgleichs, sondern auch um die Unverhältnismäßigkeit der Anwendung gegen das Staatsvolk insgesamt.
MfG
Michael
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Eicher: wir interessieren uns nicht für "wer wohnt warum mit wem", es geht um Wohnungen
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Das ist vielleicht nichtmal gelogen, wenn man das nur richtig betont: "wer wohnt warum mit wem"
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Auch wenn es den Abgleich natürlich kein Stück besser macht: es sind nur ca. 67 Mio Personen, die zugeordnet werden müssen. Die unter 18-Jährigen muss man nämlich abziehen.
Ist das wirklich so? Das würde ja bedeuten, dass die Meldeämter die Daten vorsortieren würden, um nur die Meldedaten von volljährigen Personen zu übermitteln. Auch hier würde dann wieder einmal gelten, dass der Staat ganz im Dienste des Beitragsservice arbeiten und stehen würde.
Was ist eigentlich aus den Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Datenabgleich geworden?
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Für die Diskussion "wer wohnt mit wem?" gibt es einen eigenen Thread:
Faktencheck: wer mit wem wohnt interessiert den ÖRR laut Herrn Eicher nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27109.msg170448.html#msg170448
So wie einen archivierten Thread:
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413
M. Boettcher
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Ist das wirklich so? Das würde ja bedeuten, dass die Meldeämter die Daten vorsortieren würden, um nur die Meldedaten von volljährigen Personen zu übermitteln. Auch hier würde dann wieder einmal gelten, dass der Staat ganz im Dienste des Beitragsservice arbeiten und stehen würde.
Selektieren aller volljährigen Personen ist nicht besonders aufwändig. Nur Teilmengen von gespeicherten Daten auszugeben ist bei Datenbanken ja üblich. Man sucht die Daten ja nicht mehr aus einer Papier-Kartei heraus. Man nimmt daher den Stichtag des Lieferdatums minus 18 Jahre als Filterparameter und erstellt einen entsprechenden SQL-Befehl. Der könnte im Prinzip so aussehen:
SELECT Nachname,Vorname,Geburt,PLZ,Ort,Strasse,Nummer,Geschlecht, ... FROM Einwohnertabelle WHERE Geburt<06.05.2000
So ein Befehl gibt die aufgeführten Spalten Nachname, Vorname ... aus der Tabelle der Einwohner aus, wenn das Datum der Geburt vor dem 06.05.2000 liegt. Wollte man alle Daten ausgeben, würde man die Spaltenangaben durch einen Joker (*) ersetzen. Das ist aber sicher nicht gewollt. Vielmehr wird die Ausgaben sicher auf die Daten beschränkt, die dem ÖRR laut sogn. RBStV zustehen.
M. Boettcher
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Berliner Morgenpost, 19.04.2018
Rundfunkbeitrag: Ab 6. Mai fliegen Nichtzahler auf
Mit ein wenig Aufwand konnten sich viele Bürger um den Rundfunkbeitrag drücken. Doch ab dem 6. Mai werden Drückeberger auffliegen.
Von Hans Peter Seitel
Berlin. Der Countdown läuft: Wer sich um den Rundfunkbeitrag drückt und bislang unentdeckt blieb, fliegt zum Stichtag 6. Mai als Nichtzahler auf. Aber auch viele unbescholtene Personen müssen mit Post vom Beitragsservice – der früheren GEZ – rechnen. Ärger ist also programmiert. […]
Weiterlesen auf:
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article214065625/Rundfunkbeitrag-Ab-6-Mai-fliegen-Nichtzahler-auf.html (https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article214065625/Rundfunkbeitrag-Ab-6-Mai-fliegen-Nichtzahler-auf.html)
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Also irgendwie sieht das nach unüberlegt nachgedruckter gemeinsamer Pressemitteilung von Beitragsservice und Verbraucherzentrale aus.
Werbeschreiben eines nicht rechstsfähigen Konstrukts sollte man erstmal grundsätzlich ignorieren, denn laut "Gesetz" ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" für alles Verbrochene zur Rechenschaft zu ziehen.
Wenn jetzt sogar der Beitragsservice in seiner Presseerklärung vorschlägt, Schriftstücke an den Beitragsservice per Einschreiben zu schicken, dann läßt das ja tief blicken, wird damit doch indirekt zugegeben, daß bei denen alle Nase lang Post verloren geht.
Wie tief sind die Printmedien schon gesunken, daß keiner der Journalisten sein Zitatgeschreibsel mal hinterfragt?
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Drückeberger
Langsam empfinde ich das schon als Beleidigung, daß ich als "Drückeberger" bezeichnet werde, weil ich nicht gewillt bin, für die Grundrechtverletzungen auch noch in meinen Mini-Geldbeutel zu greifen.
Ein bißchen mehr Verstand vor dem Schreiben wäre wirklich nicht verkehrt.
Wenn jetzt sogar der Beitragsservice in seiner Presseerklärung vorschlägt, Schriftstücke an den Beitragsservice per Einschreiben zu schicken, dann läßt das ja tief blicken, wird damit doch indirekt zugegeben, daß bei denen alle Nase lang Post verloren geht.
Ich kann mir schon vorstellen, daß dieser Vorschlag wirklich von den Verbraucherzentralen kommt. Es gehen nämlich interessanter Weise recht häufig Briefe verloren, in denen Sozialhilfebescheide waren, so daß die Betroffenen wieder zum Sozialamt mußten und wieder einen Brief schicken mußten. Reine Schikane. Rückscheine von Einschreiben gehen auch recht häufig verloren. Wieso nur?
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Hallo!
@Philosoph
Natürlich wieder Neusprech: "auffliegende" Zahlungs"drücker", "Unentdeckte" "Schwarzseher/-hörer", "Beitragsverweigerer", "Gebührenpreller" -- auf der Argumentationslinie "Schmarotzer und Parasiten" waren wir vor nicht so lang mal...
Der Bürger ist Rechtssubjekt mit Pflichten und Rechten -- die Pflicht zur Zahlung aus "RBStV" ist daher verbunden mit dem Recht, die gesetzliche Grundlage überprüfen zu lassen, und ohne Druck von ausbleibenden Zahlungen wird sich nichts, gar nichts, aber auch rein überhaupt nichts bewegen.
Die Verwaltungsgerichte sind für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art zuständig
Aufgrund der (vieltausendfachen) Angriffe auf die Verfassungskonformität des Landesgesetzes "RBStV" hätte jedes solche Verfahren bereits am VG dem für Grundgesetz zuständigen BVerfG vorgelegt werden müssen. Die Auseinandersetzung mit den Rechten der Bürger wird verweigert.
@Zeitungsbezahler
Ja, das ist ein prima Argument, wenn der BS selbst um Einschreiben bittet. Ich vermute, denen gehen nicht nur Schreiben auf dem Postweg verloren, sondern auch "inhouse" (Eingangsscan: Schredder hat funktioniert, der vorgelagerte Scanner leider nicht....), trotz Status "Einschreiben" -- allerdings ist bei Einschreiben wenigstens ein Zugangsbeweis vorhanden.
Hat es zu dieser Presseerklärung eine Quelle? Dann kann man sich auf den BS berufen und fragen, wieso die nicht angekommenen Schreiben nicht wenigstens als Einschreiben statt einfachem Postversand aufgegeben wurden!
MfG
Michael
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Auweia, was sind das denn für dubiose Ratschläge einer Juristin?
Liebe zukünftig Angeschriebene,
lasst euch von sowas nicht für Dumm verkaufen. Ihr seid einem nicht rechtsfähigen Beitragsservice gegenüber zu nichts verpflichtet und schon gar nicht zur Beihilfe von Rechtswidrigkeiten.
Also verschwendet keine Ressourcen mit Kontakten zum Beitragsservice. Lehnt euch zurück und wartet auf den ersten rechtsmittelfähigen Bescheid und legt dagegen fristgerecht Widerspruch ein.
Aber nicht beim Beitragsservice, sondern bei der sich zuständig fühlenden LRA. Hier kommt dann beim Versand auch das gesparte Porto für das Einschreiben wieder zum Tragen. Und wer die gesparte Zeit sinnvoll nutzen möchte, kann diese schon mal in die Formulierung des Widerspruchs investieren.
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Drückeberger
Langsam empfinde ich das schon als Beleidigung, daß ich als "Drückeberger" bezeichnet werde, weil ich nicht gewillt bin, für die Grundrechtverletzungen auch noch in meinen Mini-Geldbeutel zu greifen.
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Ack, sollte man den Herrschaften in zahlreicher Ausfertigung entsprechend zukommen lassen. Hach, wenn das doch nicht jedesmal soviel Arbeit wäre.
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Ein bißchen mehr Verstand vor dem Schreiben wäre wirklich nicht verkehrt.
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Mit der Hoffnung ist man bei denen in heutiger Zeit von vhtm. wenigen Ausnahmen abgesehen leider an der falschen Adresse. Die schreiben doch auch kaum mehr, die machen das so ähnlich wie z. B. damals auch der "Freiherr zu Copy and Paste", nur dass erstere das dürfen bzw. sollen. Karriere ist wichtiger als korrekte journalistische Arbeit im Sinne des offiziellen Berufsbildes.
Das "Denken" besorgen für die benannte Klientel heutzutage im Regelfall dpa, aktuell der sogenannte "Beitragsservice", offizielle Pressestellen und zur Not der Chefredakteur mit irgendwelchen Vergatterungen (oder bspw. u. a. so ein Buhrow, wie seinerzeit im Bericht der telepolis über den internen Riesenkrach mit dem ARD-Programmbeirat berichtet worden war, z. B. https://www.heise.de/tp/features/Ukraine-Konflikt-ARD-Programmbeirat-bestaetigt-Publikumskritik-3367400.html oder auch http://meedia.de/2014/09/18/programmbeirat-rueffelt-ard-berichterstattung-zur-ukraine-krise-als-einseitig-und-mangelhaft/ oder auch http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ruege-des-programmbeirats-berichtet-die-ard-zu-russlandkritisch/10722250.html).
Heutige Redakteure werden wesentlich dafür bezahlt, ab Montag morgens im Redakteurssessel Platz zu nehmen bzw. das tun zu dürfen.