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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: mullay am 03. August 2011, 10:43

Titel: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: mullay am 03. August 2011, 10:43
Hallo !

Ich hab folgendes erlebt.

Heute flattert ein Brief der GEZ ins Haus,die bedanken sich für MEINE Anmeldung !!!!

Ich dort angerufen,hinterfragt wer da was angemeldet hat.

Die nette Dame sagte mir das ich mich dort selber telefonisch am 27.7.11 angemeldet habe !

Das entspricht nicht den Tatsachen,denn ich weiß ja noch was ich tue !

Hat sowas ähnliches schon mal jemand durch ?

Ist das telefonische anmelden überhaupt rechtskräftig ?
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: Safrael am 03. August 2011, 12:09
Fremdanmeldungen sind zulässig, Ja.
Da sich jemand anders für Dich ausgegeben hat Anzeige erstatten wegen Identitätsdiebstahl/Datenmissbrauch/Betrug.

Jetzt das wichtigste: Hast Du überhaupt Rundfunkgeräte?
Wenn ja, welche?

Die Formulierung des Schreibens, dass man an die GEZ schicken muss hängt davon ab.

PS: wurde rückwirkend angemeldet? Fall ja, wie weit?
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: René am 03. August 2011, 12:17
Zu dem was Safrael richtigerweise schreibt, suche hier im Forum nach dem Begriff "Zwangsanmeldung". Das könnte dir weiterhelfen.
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: mullay am 03. August 2011, 12:45
Danke für die Antworten !

Nein,habe keine Rundfunkgeräte.

Es wurde zum 1.7.2011 angemeldet
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: helm am 03. August 2011, 13:42
Zitat
Nein,habe keine Rundfunkgeräte.
Das ist wohl der entscheidende Punkt, auf den es ankommt.

Zum Thema Fremdanmeldung/Pflichtanmeldung/Zwangsanmeldung habe ich eine ganz andere Meinung als Safrael: Nicht zulässig.
Der ÖRR verklappt irgendwelche gefälschten Daten in seinem EDV-System und jammert dann beim Betroffenen rum: "Ja aber Ihre Geräte, Ihre Anmeldung, Ihre Gebühren usw." Irgendwann kommt dann ein Bescheid, der rechtskräftig wird, wenn man sich nicht dagegen zur Wehr setzt.
Geht man strafrechtlich hinterher (wie B. H. von www.gez-abschaffen.de), glänzt man beim ÖRR mit Nichtwissen ... Fernsehn macht ja auch bekanntlich blöde. Die Geldforderung bleibt natürlich im Raum stehen, auch wenn man nix weiß und seine Geldforderung nicht nachweisen kann ... Gebühren sind ja für Rundfunkempfangsgeräte zu entrichten: "Ja aber Ihre Geräte, Ihre Anmeldung, Ihre Gebühren usw."

Hintergrund: Ohne diese Masche kommt der ÖRR nicht an Geld, wenn jemand partout die Zahlung verweigert. Schlimm dabei ist, dass der ÖRR Gelder kassiert, die ihm prinzipiell nicht zustehen (Hartz IV usw.). Ich halte sowas für ganz normale Abzocke.

Ansonsten: Siehe oben ... Forum-Suche benutzen
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: Hailender am 03. August 2011, 17:48
Sehr lesenswert zu diesem Thema:

http://www.gez-abschaffen.de/Zwangsanmeldungen.htm#wehren
Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: Speedy am 03. August 2011, 19:38
Danke für die Antworten !

Nein,habe keine Rundfunkgeräte.

Es wurde zum 1.7.2011 angemeldet

Es gibt auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", z.B. internetfähige PCs.

Die kosten auch etwas Kleingeld.

By the way: Wie gelangte dieser Beitrag ins Internet?

Titel: Re: Anmeldung ohne Wissen !
Beitrag von: helm am 04. August 2011, 09:02
@Thomas @mullay

Zitat
Nein,habe keine Rundfunkgeräte.
Das dürfte wohl der entscheidende Punkt sein. Nicht mehr und nicht weniger.

Fangfragen muss mullay nicht beantworten. Man sollte jedoch damit rechnen, dass welche kommen. Es ist Aufgabe der GEZ/ÖRR die Gebührenforderung nachzuweisen. Dass man lieber mit dubiosen Maschen arbeitet und sich - wenn's drauf ankommt - dumm stellt, um straffrei auszugehen, ändert daran aus meiner Sicht nichts.

By the way: Es gibt auch viele andere Haushaltsgeräte wie z. B. Mixer. "Die kosten auch etwas Kleingeld." Dennoch ist für diese keine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Sorry, aber so infantil muss man Rundfunkgebühren abwickeln ... immer fleißig abstreiten.

P.S.: Wo ist eigentlich die Spezifikation für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"? Wie sind die denn gekennzeichnet, damit der Endverbraucher das auch erkennt?