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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Dr. Zorn am 17. April 2018, 15:11
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mein Urteil des BVerwG ist seit Mittwoch da. Die Verfassungsklage ist innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Ich benötige hierzu dringen eine Anwalt, sonst ist die Arbeit der letzten 3 Jahre umsonst gewesen. Wenn mir jemand weiterhelfen kann bitte per PM.
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mein Urteil des BVerwG ist seit Mittwoch da. Die Verfassungsklage ist innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Ich benötige hierzu dringen eine Anwalt, sonst ist die Arbeit der letzten 3 Jahre umsonst gewesen. Wenn mir jemand weiterhelfen kann bitte per PM.
Die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde beträgt einen Monat und nicht vier Wochen. Verfassungsbeschwerde kann auch ohne Anwalt erhoben werden. Hierzu finden sich im Forum zahlreiche Anregungen.
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Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.
@ Dr. Zorn
Hast Du denn beim BVerwG keinen Anwalt gebraucht? Oder brauchst Du einen besseren?