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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Dr. Zorn am 17. April 2018, 15:11

Titel: Dringend !!! Anwalt für Verfassungsklage
Beitrag von: Dr. Zorn am 17. April 2018, 15:11
mein Urteil des  BVerwG  ist seit Mittwoch da. Die Verfassungsklage ist innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Ich benötige hierzu dringen eine Anwalt, sonst ist die Arbeit der letzten 3 Jahre umsonst gewesen. Wenn mir jemand weiterhelfen kann bitte per PM.
Titel: Re: Dringend !!! Anwalt für Verfassungsklage
Beitrag von: Kurt am 17. April 2018, 15:23
Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Kanzlei Quickborn
Bahnhofstraße 11
25451 Quickborn
Telefon: 04106/82388
Telefax: 04106/2619
Titel: Re: Dringend !!! Anwalt für Verfassungsklage
Beitrag von: P am 22. April 2018, 19:33
mein Urteil des  BVerwG  ist seit Mittwoch da. Die Verfassungsklage ist innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Ich benötige hierzu dringen eine Anwalt, sonst ist die Arbeit der letzten 3 Jahre umsonst gewesen. Wenn mir jemand weiterhelfen kann bitte per PM.
Die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde beträgt einen Monat und nicht vier Wochen. Verfassungsbeschwerde kann auch ohne Anwalt erhoben werden. Hierzu finden sich im Forum zahlreiche Anregungen.
Titel: Re: Dringend !!! Anwalt für Verfassungsklage
Beitrag von: mb1 am 22. April 2018, 21:57
Zitat von: § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO
Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.

@ Dr. Zorn
Hast Du denn beim BVerwG keinen Anwalt gebraucht? Oder brauchst Du einen besseren?