gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: gurney am 11. April 2018, 21:44
-
Person A hat bisher allen Bescheiden fristgemäß widersprochen dann aber letztlich den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten.
Mangels Zeit, Geld und und Muse wurde jedoch keine Klage erhoben.
Es wurden auch bereits erste Zahlungen unter Vorbehalt geleistet.
Frage: müssten weitere Beiträge jetzt nicht dennoch mittels weiteren neuen Bescheiden festgesetzt werden? Oder wars das jetzt, da auf den Widerspruchsbescheid nicht mit Klage reagiert wurde?
Edit DumbTV:
Thema präzisiert
-
bisher allen Bescheiden
Hier sind wohl Festsetzungbescheide für ältere Zeiträume gemeint.
- Die Festsetzungsbescheide beziehen sich auf bestimmte Zeiträume, z.B. 01/2013 - 06/2013
- Ein Widerspruchsbescheid bezieht sich auf die oder einigen der bisher widersprochenen Festsetzungsbescheide.
- "Nur" die im Widerspruchsbescheid behandeltenen Beiträge, werden ohne eingereichte Klage, rechtskräftig.
- Für weitere neuere Zeiträume könnte das Spiel wieder von vorne beginnen, wenn die entsprechenden Beiträge nicht gezahlt werden.
- Bei ausbleibenden Zahlungen werden früher oder später erneut Festsetzungsbescheide für die "neuen" Zeiträume zugesendet
- Beachten: Zahlungen werden von den öR immer erst auf die ältesten festgesetzen offenen Beiträge verrechnet (und verstößt damit gegen rechtsstaatliche Grundsätze)
-
OK A hat kurz darauf einen neuen Festsetzungsbescheid erhalten. Allerdings wird es zunehmend komplizierter da recht schlecht aufgeschlüsselt ist was wie wofür. Offene alte Beträge vs. neue Beträge vs Mahngebühren etc.
Dazu kommt das Person A seit einiger Zeit mit Person B zusammengezogen ist welche bereits Beiträge zahlt. Natürlich will A diese Beiträge aus der Rechnung gestrichen haben, unabhängig davon dass das ganze System abgelehnt wird.