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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 10. April 2018, 15:49
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/2/27/BZ_Logo.jpg/375px-BZ_Logo.jpg)
10.4.2018
Christian Rath
Die Bundesregierung ist im Netz auf allen Ebenen aktiv: als bundeskanzlerin.de, auf YouTube, Instagram und Facebook oder als "RegSprecher" bei Twitter. Ist das legal?
Wenn das Rundfunk ist, hätte die Bundesregierung ein Problem. 1961 untersagte das Bundesverfassungsgericht jeden Staats-Rundfunk.
Das Bundesverfassungsgericht kippte das Adenauer-Fernsehen aus zwei Gründen: Zum einen seien die Länder für Rundfunk zuständig. Zum anderen dürfe der Staat nicht selbst Rundfunk betreiben. Anschließend gründeten die Länder das ZDF als unabhängigen öffentlich-rechtlichen Sender.
Zum einen seien die Länder für Rundfunk zuständig.
Ob die Länder die Gesetzgebungskompetenz wirklich hatten, wird das BVerfG, oder der EuGH noch zu klären haben.
Dass der Staat keinen Rundfunk betreiben darf, gilt bis heute. Im Rundfunk-Staatsvertrag ist klargestellt, dass eine Regierung keine Lizenz bekommen kann.
Weiterlesen unter:
http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/verstoesst-merkels-video-podcast-gegen-das-verbot-von-staatsrundfunk
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Ich sehe da: bundeskanzlerin.de, YouTube, Instagram, Facebook oder als "RegSprecher" bei Twitter.
Was hat das mit Rundfunk zu tun?
Soviel ich weiß, läuft alles aufgeführte übers Internet, und das ist kein Rundfunk.
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Internet oder Rundfunk? Wie man es halt gerade braucht:
faz.net, 28.03.2017
Erst die Gamer, dann das ganze Internet
Die Landesmedienanstalten wollen das Netz kontrollieren. An einem Youtube-Kanal machen sie die Probe aufs Exempel: Er soll Rundfunk sein. [...]
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-14945278.html
Ich freue mich schon auf die juristische Spitzfindigkeit, Warum Merkel-TV kein Rundfunk ist, der Rest auf youtube aber doch ...
Edit DumbTV:
Siehe hierzu auch:
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22525.msg144049.html#msg144049
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E-Mail an Herrn Rath 10.04.18
Hallo Herr Rath,
In Ihrem heutigen Artikel in der Bad Zeitung 10.4.2018
1)
Verstößt Merkels Video-Podcast gegen das Verbot von Staatsrundfunk?
Erwähnen Sie: YouTube, Instagram, Facebook oder als "RegSprecher" bei Twitter.
Könnten Sie mir bitte erklären, was das mit Rundfunk zu tun hat ?
2) Am 6.4.18 gab das BVerfG den Verhandlungstermin zum Rundfunkbeitrag am 16/17. Mai bekannt. Während z.B die Berliner Morgenpost, Westfalenpost, oder WESTFÄLISCHE RUNDSCHAU schon am gleichen Tag darüber berichteten,
Ich habe Sie speziel auch darüber auch informiert !
Berichtete die Badische Zeitung im Ratgeber:
Doppelmord im Schwarzwald
6. April 2018
Computer & Medien
Hans-Jochen Wagner fehlt beim dritten SWR-"Tatort"
Diese Meldung hatte für die Badische Zeitung am 6.4.18 höchste Priorität.
Über Berichterstattung zu den Verhandlungsterminen am 16/17 Mai über den Rundfunkbeitrag der über 40 Millionen Bundesbürger betrifft, bis heute kein Wort in der Badischen Zeitung. Übrigens zur Meinung der Bevölkerung über den Rundfunkbeitrag ein kleiner Ausschnitt von Freiburger Passanten aufgenommen am 7.4.18 : https://drive.google.com/open?id=14IBZSFKB2xrAeFBuVwnj1CBbwstP4TJL
Würde mich freuen von Ihnen zu hören,
Gruß
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Antwort des Herrn Rath vom 11.4.18
Lieber Herr
die Merkel-Videos wären Rundfunk, wenn sie nach einem bestimmten Sendeplan im Internet gestreamt würden. Böhmermann hat die Frage aufgeworfen, ob die Regierung dabei gegen das Verbot von Staatsrundfunk verstößt.
Wann die BZ in die Vorberichterstattung zur BVerfG-Verhandlung einsteigt, habe ich nicht zu entscheiden. Ich bin Korrespondent und nicht Redakteur. Sie wird es aber sicher rechtzeitig tun.
viele Grüße
Christian Rath