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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: denyit am 04. April 2018, 20:57
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Hallo,
ich bin dabei ein paar statistische Daten zum "Rundfunkbeitrag" zusammen zu tragen.
Insbesondere interessieren mich Beitragsaufkommen und Inflation.
Ziel ist es u.a. aufzuzeigen, dass der
Umfang der "Grundversorgung" dem Beitragsaufkommen folgt - und nicht dem "Auftrag".
Leider finde ich wenig historische Daten. Beitragsaufkommen finde ich nur für die jüngste Vergangenheit.
Jahr DM/EUR Summe (Mio) Inflation
2017 1.65%
2016 7,978.04 1.68%
2015 8,131.29 0.28%
2014 8,324.30 0.19%
2013 7,681.20 1.42%
2012 7,492.50 2.04%
2011 7,533.50 1.98%
2010 7,545.30 1.31%
2009 17.98 7,604.20 0.81%
2008 7,260.50 1.13%
2007 7,298.90 3.17%
2006 7,286.20 1.39%
2005 17.03 7,123.00 1.41%
2004 6,854.80 2.22%
2003 1.12%
2002 16.15 1.14%
2001 31.58 1.61%
2000 2.00%
1999 1.19%
1998 0.36%
1997 28.25 2.07%
1996 1.49%
1995 1.51%
1994 2.45%
1993 4.30%
1992 23.80 3.33%
1991 5.75%
1990 19.00 2.74%
1989 3.04%
1988 16.60 1.88%
1987 1.01%
1986 -1.00%
1985 1.57%
1984 1.95%
1983 16.25 2.71%
1982 4.55%
1981 6.69%
1980 5.54%
1979 13.00 5.40%
1978 2.54%
1977 3.41%
1976 3.69%
1975 5.41%
1974 10.50 5.72%
1973 7.92%
1972 6.37%
1971 5.41%
1970 8.50 4.05%
1969 2.07%
1968 2.11%
1967 0.71%
1966 2.92%
1965 3.79%
1964 2.33%
1963 3.48%
1962 2.75%
1961 2.82%
1960 0.57%
1959 2.33%
1958 1.18%
1957 2.10%
1956 1.83%
1955
1954
1953 7.00
In den Jahren 1984 bis 2009 stieg der "Beitrag" um 116% während die Inflation lediglich um 63% anstieg.
Ich nehme an, dass in den "frühen" Jahren das Aufkommen auch durch die zunehmende Zahl der gemeldeten Haushalte anstieg bis eine gewisse Sättigung erreicht wurde. Leider fehlt mir das Zahlenmaterial. Vielleicht hat jemand hier eine Idee, wo man Zahlen finden kann.
Quellen
Inflation
http://de.inflation.eu/inflationsraten/deutschland/historische-inflation/vpi-inflation-deutschland.aspx
"Rundfunkbeitrag"
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Rundfunkgeb%C3%BChren_bis_2012
Gesamtaufkommen
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156418/umfrage/gez---einnahmen-aus-rundfunkgebuehren/
Gesamtaufkommen
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=jahresbericht#organisation
Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Statistische Daten zum Beitragsaufkommen" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht?
Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem
von Dr. Matthias Sprißler (Richter am Landgericht Tübingen)
Beitragshöhe: Die Rundfunkgebühr belief sich 1986 auf DM 11,20, was indiziert 2016 einem Beitrag von € 10,17 statt real € 17,50 entsprechen würde.
Nur zur Bestätigung Deiner These hier angeführt.
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@mb1: Irgendwas stimmt da nicht:
Die 11,20 DM sind ja nur Fernsehen;
die 17,50 EUR aber Fernsehen + Hörfunk, oder?
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Weitere Daten:
Gesamterträge der Rundfunkgebühren für die Jahre 2000-2003
2000 11,57 Milliarden DM
2001 13,0063 Milliarden DM
2002 6,7492 Milliarden Euro
2003 6,7907 Milliarden Euro
Quelle: GEZ-Geschaftsberichte 2000-2003 (s.Anhang)
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@ denyit
In der Tat hat Dr. Sprißler hier geschlampt. :o
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Bis Ende 2012 wurde zwischen reinem Hörfunk-Nutzer und TV-Nutzer unterschieden. D. h., dass die heute üblichen 17,50 € für den Hörfunknutzer deutlich gestiegen sind. Während man dem TV-Nutzer suggerierte, mit der Umstellung auf den "Beitrag" würde sich für ihn nichts ändern, was finanziell ja sogar zutrifft, zahlten Hörfunknutzer plötzlich ebenso viel wie TV-Konsumenten, obwohl die Produktionskosten des Dudelfunks erheblich niedriger sind.* Insofern ist eine Rechnung, um wie viel denn die Kosten für reine Hörfunknutzer seit 1986 angestiegen sind schon interessant.
M. Boettcher
*Von den Nicht-Nutzern ganz zu schweigen. Die zahlen für Trallala und Tatort, können bzw. wollen davon aber weder etwas hören noch sehen.
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Wenn Du es wirklich richtig machen willst, dann müsstest Du alle KEF-Berichte bei der KEF anfordern. Dort steht nicht nur der "Verbrauch" drinnen, sondern auch der "Medienspezifische Teuerungsausgleich" gehe mal davon aus, dass der (aus welchen Gründen auch immer...) immer höher ist als die Inflation. Dennoch wird sich eine erhebliche Lücke zwischen 1990 und heute bilden. Davor wird das ganze natürlich noch schwerer vergleichbar. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass die Sender auch die Wiedervereinigung für eine ordentliche Erhöhung genutzt haben.
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MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht?
Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem
von Dr. Matthias Sprißler (Richter am Landgericht Tübingen)
Beitragshöhe: Die Rundfunkgebühr belief sich 1986 auf DM 11,20, was indiziert 2016 einem Beitrag von € 10,17 statt real € 17,50 entsprechen würde.
Nur zur Bestätigung Deiner These hier angeführt.
@mb1: Irgendwas stimmt da nicht:
Die 11,20 DM sind ja nur Fernsehen;
die 17,50 EUR aber Fernsehen + Hörfunk, oder?
In der damaligen Fernsehgebühr war die Hörfunkgebühr (auch als "Grundgebühr" bezeichnet) mit inbegriffen bzw. damit abgegolten - sie schloss also wie auch die heutige Wohnungsabgabe beides mit ein - oder doch nicht?
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (letzte bis 31.12.2012 gültige Version)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4908-RGebStV#p2
§ 2 Rundfunkgebühr
(1) Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr.
Ihre Höhe wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzt.
Siehe u.a. unter
Chronik der ARD
01.07.1983 - Staatsvertrag zur Erhöhung der Rundfunkgebühr tritt in Kraft
[...] Die Grundgebühr steigt auf 5,05 DM [...] und die Fernsehgebühr auf 11,20 DM [...]
http://web.ard.de/ard-chronik/index/2499?year=1983&month=7
Sicherungsabbild unter
https://web.archive.org/web/20180413154126/http://web.ard.de/ard-chronik/index/2499?year=1983&month=7
Der letzte Rundfunkfinanzierunggsstaatsvertrag zu "Gebührenzeiten" weist aus
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1562/27288#romII
II. Abschnitt - Höhe der Rundfunkgebühr
§ 8 Höhe der Rundfunkgebühr
Die Höhe der Rundfunkgebühr wird monatlich wie folgt festgesetzt:
1. Die Grundgebühr: 5,76 Euro
2. Die Fernsehgebühr: 12,22 Euro.
In Summe macht das die zum Modellwechsel beibehaltenen 17,98€/mtl.
Die 1986 vmtl. geltende
Grundgebühr von 5,05 DM [...] und die Fernsehgebühr von 11,20 DM
summiert sich somit zu einer Rundfunk(gesamt)gebühr von 16,25 DM - statt wie in der Publikation von Dr. Sprißler angegeben auf 11,20 DM.
Und somit:
Ja, dies müsste bei einem inflationsbezogenen Vergleich von damalige Rundfunk(gesamt)gebühr und heutiger Wohnungsabgabe berücksichtigt werden.
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Querverweis:
Um 1,62 Mrd zu hoch Rundfunkbeitrag steigt schneller als allgemeine Teuerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28578.0.html