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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: unGEZahlt am 31. März 2018, 19:26
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Der Beitragss. meldet den ab Mai 2018 geplanten öffentlichen Auslageverzicht von Rundfunkbeitragsformularen.
Auslageverzicht:
Keine Rundfunkbeitrag-Formulare mehr in öffentlichen Einrichtungen
Im Mai 2018 endet die öffentliche Auslage der Broschüren mit Einzelformularen zum Rundfunkbeitrag.
Die Formulare stehen fortan ausschließlich online zur Verfügung.
Die Broschüren für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, Institutionen, Selbstständige und Freiberufler boten bislang eine Zusammenstellung aller Papier-Formulare zum Rundfunkbeitrag, darunter Anmelden, Ändern und Abmelden. Sie wurden in Banken, Sparkassen, Bürgerbüros, Verbraucherzentralen, Städten und Gemeinden ausgelegt.
Durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 uneingeschränkt gilt, wären umfangreiche Änderungen und ein aufwändiger, kostspieliger Austausch der Broschüren an allen Auslageorten notwendig geworden. Aufgrund der nur noch geringen Nutzung dieser Papier-Formulare wird die Auslage im Mai 2018 eingestellt. Alle Formulare stehen aber online zur Verfügung und werden dort bereits jetzt überwiegend verwendet.
Nicht betroffen von der Rücknahme ist das Formular "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrags". Es steht weiterhin bei den entsprechenden Behörden und Stellen (z. B. bei Jobcentern oder in BAföG-Ämtern) auch in Papierform zur Verfügung.
Online schneller zum Ziel:
Nutzen Sie die Vorteile unseres Online-Services: Sämtliche Einzelformulare, die in den Broschüren enthalten waren, können einfach online ausgefüllt und/oder ausgedruckt werden.
Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/auslageverzicht_keine_rundfunkbeitrag_formulare_mehr_in_oeffentlichen_einrichtungen/index_ger.html
Markus
Edit "Bürger":
Da Pressemeldung > ungekürzte Wiedergabe... auch um die Diskussion zu vereinfachen.
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Und was machen die Person, der Bürger, welcher keinen PC besitzt/en?
Was macht der Rentner der keinen PC hat und von der Bande um seine Rente betrogen wird, wenn er seine Befreiung nicht per Formular anmeldet.
Und was macht der Hartz4 Empfänger, von dem außer seiner nachweislichen Befreiungsvordruck durch den Jobcenter, seine Befreiung mit dem Rundfunkbeitragformular zusätzlich ausgefüllt belegen muss, damit die Befreiung vielleicht anerkannt wird?
In den Bescheiden vom Jobcenter steht immer noch drauf, dass diese Befreiungsvordruck vom Jobcenter nicht für die RF-Beitragsbefreiung ausreicht.
Hintergrund dürfte sein. In Köln-Bocklemünd wurde der Datenbestand bereinigt und nach Hartz4-Empfängern die länger als 3 Jahre befreit waren durchforstet. Diesem Personenkreis (H4-Empfänger) wurde ein Vorbefreiung von 2 Jahren gewährt. Im Anhang die mir am 26.03.2018 vom BS zugestellte Befreiung bis zum Jahre 04-2020.
Hintergrund dürfte auch die neue DSGVO gültig ab 25.05.2018 sein, welche von der öffentliche Verwaltung eine besonderer Datensparsamkeit abverlang, oder um es genauer zu sagen, die LRA's und der BS dürften keine Daten mehr aus den Meldebestände bekommen.
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@muuhhhlli
Laut der verlinkten Seite:
Nicht betroffen von der Rücknahme ist das Formular "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrags". Es steht weiterhin bei den entsprechenden Behörden und Stellen (z. B. bei Jobcentern oder in BAföG-Ämtern) auch in Papierform zur Verfügung.
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Natürlich spielt das neue Datenschutzrecht eine Rolle, kann den Rückzieher aber doch nicht so ganz erklären.... Vielleicht ganz andere Motivation?
Nach Berliner Regierungsbildung kann das Bundesverfassungsgericht nun bald den Entscheid der Neuordnung der Rundfunfkabgabe wagen,
ohne die partei-geprägten Richterwahl-Gremien zu sehr zu plötzlich mitten in der der Koalitionsverhandlung mit dem Superskandal 2012....2018 zu konfrontieren.
Was ist dann zu erwarten?
Demnach sind alle bisher ausgelegten Formulare ab Entscheid sofort illegal und vermutlich auch sogar als "versuchter Inkassobetrug" einzustufen
(auch "Versuch" ist bei Betrug strafbar, 263 StGB);
so jedenfalls im Fall der Geringverdiener; denn insoweit ist eine illegale Behauptung eines gar nicht existierenden Gesetzeswortlauts die Formulargrundlage.
Also hat man zur Vermeidung des Skandals eines plötzlichen Rückrufes
diesen geräuschlos prophylaktisch schon jetzt vollzogen, was allerdings strafrechtlich nicht entlastet: Alle Mittäter, soweit Volljuristen, sind bis zu 5 Jahre lang belastbar /strafrechtliche Verjährung bei versuchtem Betrug).
In diesen Wochen hat ein ARD-Sender in einem von hier begleiteten Pilotverfahren nach Beweis dieser Illegalität darauf bundesweit erstmals verzichtet.
Wieso die so oft so viel gerühmten Rechtsanwälte dies von 2012 bis 2018 nicht begriffen und kein einziges Mal mit der Härte des Strafrechts durchgeboxt haben, gehört zu den Mysterien der gehobenen Juristerei.
Die fristbewehrte Aufforderung n diesen Sender ist in Arbeit, umgehend beim Kölner Beitragsservice ein entsprechend verändertes Formular für alle Bürger des betreffenden ARD-Sendergebiets durchzusetzen. Weil damit die anderen ARD-Juristen als Täter offengelegt werden würden, dürfte das neue Formular dann sofort bundesweit zur Anwendung gelangen.
Liebe Leute, hört auf zu bittstellen und um Gerechtigkeitkeitsgnade zu betteln.
Fordert Recht und verlangt namentliche Benennung der verantwortlichen Täter bei allen Mitteilungen mit klarer Stellungnahme, dass eine strafrechtliche Analyse der Akte vorgesehen ist.
Oder wie jemand empfahl: Bei jeder Mitteilung ohne Namen am Ende und am Briefkopf per Einschreiben die Bekanntgabe der ladungsfähigen Anschriften der dafür Verantwortlichen verlangen, und zwar zu adressieren an das persönliche Büro der Intendanten.
Wo Täter sind, muss geschossen werden. Nicht der Staat "hält sich ein Volk", sondern das Volk hält sich den Staat.
Zu befreien sind alle Folgendem schon nach geltendem Recht und sollten ab sofort sämtliche eventuellen Zahlungen seit 2013 zurückrufen:
1. Geringverdiener mit prekärer Kasse - rund 10 % der Beitragszahler,
2. Nichtzuschauer - zusätzliche mindestens 10 % der Beitragszahler.
3. Betriebsstättenabgabe 95 % rückforderbar, Kfz-Abgabe 100%.
4. Alleinstehende können die Hälfte zurückfordern - sogar wenn Zuschauer und mit Normaleinkommen.
"Ab sofort zurückzufordern", weil nur im Fall von Rückforderung vor Entscheid Bundesverfassungsgericht der Rückzahlanspruch relativ gut real durchsetzbar sein dürfte.
Das Bundesverfassungsgericht könnte für "nicht streitig gemachte Beiträge" eine Belassungsregel entscheiden. Also muss es streitig gemacht werden: Einfach Rückforderung - unter Verzicht auf die Mühen des Ausklagens.
Entsprechende Beispieltexte für die Rückforderung gibt es irgendwo im Internet, aber nicht völlig kostenfrei und wir machen hier im Forum kein Marketing.
Letztlich braucht niemand mit einem normalen Kopf dafür unbedingt eine Briefvorlage.
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Welch eine erfreuliche Nachricht.
So bleibt mir nun endlich das "Bereinigen" der Infoständer bei unseren beiden Kreditinstituten erspart.
Bisher hatten wir bei jedem Besuch derselben oder sich im ansonst täglichen Ablauf bietenden Gelegenheit mit konstanter Boshaftigkeit alles lästige Infozeugs und Formulargedöns des GEZ/Beitraxservus an uns genommen und feierlich im nächsten Container entsorgt.
Es war eh eine Schande für sich, wie sehr sich diese Kölner Inkassogeier in der allgemein zugänglichen Öffentlichkeit eingenistet hatten und so als völlig normal verstanden wissen wollten.
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@pjotre,
"Ab sofort zurückzufordern", weil nur im Fall von Rückforderung vor Entscheid Bundesverfassungsgericht der Rückzahlanspruch relativ gut real durchsetzbar sein dürfte.
Du hast vergessen, die Rückforderungen für die bisher geleisteten Gerichtskosten, Porto, Papier, Kopien, der schon in einer Widerstands-Bewegung befindlichen Mitstreiter. Diese verauslagten Beträge übersteigen bei mir die seit 2013 geleisteten Zwangsbeiträge um das fünffache, und das Drama ist noch nicht zu Ende.
Einen Antrag oder Möglichkeiten zur Zurückholung dieses Geldes suche ich ::) vergebens. Oder hab ich da was übersehen ?
Ich habe den Verdacht, dass erst nach Beschluss des BVerfG je nach dem wie gnädig und wohlgesonnen die Herrn Richter dem Zwangsbeitragszahler an der Seite stehen, abgerechnet werden kann. Für die Beiträge, als auch für die Streitkosten.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten abdriften, sondern bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Beitragss.: Auslageverzicht von Rundfunkbeitrags-Formularen ab Mai 2018
und die Meldung aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Das Thema "Rückforderung" ist ein eigenständiges Thema, welches bereits andernorts im Forum diskutiert wird. Bitte Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) bemühen.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.
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Eine ausschließliche online-Abwicklung erleichtert das spurlose Löschen von rechtswidrigen Verwaltungsvorgängen enorm.
Ohne hinzugucken:
Es gibt keine verifizierbare online Rückmeldung des abgesendeten Vorgangs, stimmts?
Also: Alles trotz "Einfachheit" nur per Fax und Briefpost erledigen.
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Demnach sind alle bisher ausgelegten Formulare ab Entscheid sofort illegal und vermutlich auch sogar als "versuchter Inkassobetrug" einzustufen
(auch "Versuch" ist bei Betrug strafbar, 263 StGB);
Also hat man zur Vermeidung des Skandals eines plötzlichen Rückrufes
diesen geräuschlos prophylaktisch schon jetzt vollzogen, was allerdings strafrechtlich nicht entlastet: Alle Mittäter, soweit Volljuristen, sind bis zu 5 Jahre lang belastbar /strafrechtliche Verjährung bei versuchtem Betrug).
Steile Thesen, deren Beweis schwer fallen dürfte. Der falsche Vorwurf einer Straftat ist übrigens selbst sanktionierbar. Dieser Vorwurf wird durch vorstehende Formulierungen implizit als Tatsache und m. E. zu Unrecht erhoben. Ich sehe keine Gründe für den Vorwurf des (Inkasso-)Betrugs. Also besser den Ball deutlich flacher halten und auf Kraftmeierei verzichten. Die dient nämlich weder der Diskussion noch der Sache.
M. Boettcher
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Man sollte ggf. einen vollständigen Satz der ausliegenden Formulare sichern und mit den künftigen Online Versionen vergleichen. Auch an denen müssen ja offenbar umfangreiche Änderungen durchgeführt werden. Umfang und Inhalt der Änderungen sind ja ggf. interessant.
Grundsätzlich muss man kein Formular nutzen. Dass ich nicht verpflichtet werden kann im WWW nach Formularen zu suchen, versteht sich. Angesichts der freundlichen Zuarbeit der Meldebehörden muss man eigentlich gar nichts tun, erfährt der BS von Zuzug und Adresswechsel doch auch ohne eigene Aktivitäten. Bei der Abmeldung verstorbener Angehöriger habe ich kein Formular verwendet, sondern dies per Kurzbrief übermittelt. Man muss eine elektronische Auswertung sicher nicht unterstützen, egal um was es gerade geht.
Frage: Müsste der Staat nicht jedem Neubürger oder bei Um- / Anmeldungen darauf hinweisen, dass man sich u. U. auch beim ÖR-Rundfunk anmelden muss, welche gesetzliche Grundlage dazu existiert und welche Institution jeweils zuständig ist? Die Anstalten sehen sich ja wohl nicht in der Pflicht, da sie ständig völlig sinnfrei betonen, dass die Zahlungspflicht per Gesetz gegeben sei, womit sie die Weigerung begründen, einen Bescheid auszustellen.
M. Boettcher