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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 28. März 2018, 19:15
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Drucksache 19 / 1580
13.03.18
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD
Eckpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!
Der öffentlich -rechtliche Rundfunk stellt sich derzeit der Diskussion um seine Zukunft. Unter dem Titel „Auf trag und Strukturoptimierung des öffentlich - rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ haben ARD, ZDF und Deutsch- landradio Papiere mit Vorschlägen zur zukünftigen Ausrichtung vorgelegt. Da- bei spielt auch die Reduzierung der Kosten eine wichtige Rolle. D iese Vorschläge sind nun politisch im Hinblick darauf zu prüfen, wie sie den Auftrag und die Finanzierung des öffentlich -rechtlichen Rundfunks miteinander in Ein- klang bringen, auch und gerade im Interesse eines langfristig möglichst stabi- len Rundfunkbeitra gs. Im kommenden Jahr soll zudem der Telemedienauftrag der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten diskutiert und neu gefasst wer- den. Auch diese Diskussion ist für die Zukunft des öffentlich -rechtlichen Rund- funks zentral, denn nötig ist eine der Veränderu ng des Mediennutzungs - verhaltens Rechnung tragende Regelung zur Verbreitung öffentlich -rechtlicher Angebote über das Internet.
Der öffentlich -rechtliche Rundfunk erfüllt in Deutschland nach wie vor eine wichtige Funktion. Mit seinem Auftrag ist er ein Gara nt dafür, dass die Bürge- rinnen und Bürger unabhängig und zuverlässig informiert werden. Er ist als unabhängige, zuverlässige und der ganzen Gesellschaft verpflichtete Quelle von Information, Bildung und Unterhaltung für unsere demokratische Kultur unverzic htbar. Damit und mit seiner regionalen Verankerung leistet der öffent- lich -rechtliche Rundfunk einen wichtigen Beitrag zur Integration unserer Ge- sellschaft. Dem öffentlich -rechtlichen Rundfunk kommt mit seinen Programmen damit ein Auftrag als Wissens - und Kultureinrichtung zu.
[…]
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich in den gegenwärtigen Beratungen der Bundesländer über die Zukunft des öffent lich -rechtlichen Rund funks in Deutschland an folgenden Eckpunkten zu orientieren:
• Der öffentlich -rechtliche Rundfunk ist und bleibt mit seinem Auftrag, un- abhängig und zuverlässig zu informieren, für die demokratische Kultur des Landes weiterhin unverzic htbar und leistet damit einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und trägt mit seiner re- gionalen Verankerung bedeutend zur Integration der Gesellschaft bei. • Damit die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten weiter sparsam wirt- schaften können, sind insbesondere in den programmfernen Bereichen, wie IT -Verwaltung, Beschaffungswesen und Infrastruktur verstärkt Ko- operationen innerhalb der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten, ein- zugehen. Dafür müssen kartellrechtliche Grundlagen g eschaffen wer - den. Die für den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefundene Betrau- ungsnorm zielt in die richtige Richtung.
• Unabhängig von der Verpflichtung der öffentlich -rechtlichen Rundfunk- anstalten, sparsam zu wirtschaften und Kooperationsmöglichkeite n zu nutzen, muss die Finanzierung grundsätzlich dem Auftrag folgen, nicht umgekehrt. Ein prinzipielles Einfrieren des Rundfunkbeitrags – in der jet- zigen Höhe, ohne Berücksichtigung der Teuerungsrate und unabhängig vom Auftrag – ist daher abzulehnen. Wie w eit dieser Auftrag ausgelegt wird und ob hiervon auch der Erwerb teurer Sportrechte unter besonde- ren Umständen gedeckt sein kann, ist im Gesamtzusammenhang der je- weiligen Sportrechtevergabeverhandlungen kritisch und für die Öffent- lichkeit transparent zu pr üfen.
• Die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten müssen transparent mit den Rundfunkbeiträgen umgehen. In der Gesetzgebung, zum Beispiel im Radio Bremen Gesetz und im ZDF -Staatsvertrag, bestehen schon einige entsprechende Vorgaben für die Veröffentlic hung von kommerziellen Betät igungen der Rundfunkanstalten, ihrem Verhältnis zu Tochterfir- men, ihren Unternehmensbeteiligungen und den Gehältern von Inten- dantinnen, Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren. Solche Fort schritte sind weiter zu fördern und alle Bestrebungen, die Transpa- renz zu verbessern, zu unterstützen.
• Die föderale Struktur des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist von gro- ßem Nutzen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen Deutschlands. Die föderale Struktur ermöglicht eine regionale Berichterstattung und damit eine de zentrale öffentliche Infor- mation und Meinungsbildung. Und sie ermöglicht zudem die Förderung von Regionalsprachen wie dem Niederdeutschen, wie sie in der Europä- ischen Charta der Regional - oder Minderheitensprachen vorgeschrieben ist. Die föderale Struktur des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist in Zei- ten zunehmender Vereinzelung und politischer Polarisierung ein wichti- ger Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
• Aufgabe des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist es auch, die Perspek- tive von Menschen m it Beeinträchtigungen abzubilden.
• Der veraltete Telemedienauftrag für die öffentlich -rechtlichen Rund- funkanstalten ist zu verbessern und zeitgemäß zu gestalten. Damit der öffentlich- rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch im digitalen Zeitalter weiter erfüllen kann, muss sein Auftrag auch die Verbreitung von Infor- mation, Bil dung und Unterhaltung im Netz mit den dort üblichen Dar- stellungsmitteln umfassen. Aktuelle Stichpunkte sind hierbei die Ver - weildauer von Sendungen in den Mediatheken und die rechtlic he Be- wertung presseähnlicher Angebote. Zur Nutzung von Telemedien gehört auch der Auftrag an den öffentlich -rechtlichen Rundfunk, die heutigen Kommunikationswege im Netz verstärkt für einen umfassenden Dialog mit seinem Publikum zu nutzen. Dies schafft Ver trauen und Transparenz.
• Der öffentlich -rechtliche Rundfunk sollte eine eigene, gemeinsame, of- fene und nicht kommerzielle Plattform entwickeln können. Dabei sind „offene Standards“ einzuhalten. Ebenfalls sollten Texte und geeignete Software, wie zum Beis piel die Aussprachedatenbank der ARD, unter ei- ner Creativ e-Commons -Lizenz für eine nicht kommerzielle Nutzung ver- öffentlicht werden. Die Archive des öffentlich -rechtlichen Rundfunks – als elektronisches Gedächtnis der Gesellschaft – sollten im Rahmen der technischen und der rechtlichen Möglichkeit nach und nach der Öffent- lichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem sollten die öffentlich -recht- lichen Rundfunkanstalten die Verbreitung ihrer Inhalte auf Plattformen Dritter weiter nutzen.
• Es ist sinnvoll, wenn die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und der Programmautonomie weitere Koope rationen mit Einrichtungen aus den Bereichen Bildung und Kultur aufbauen, um vorhandene Informationen und vorhandenes Wissen zu ordnen un d für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar zu machen.
• Um die Medienkompetenz zu fördern, sind auch weitere Kooperation en mit Schulen und Bildungseinrichtungen zu suchen.
Download (pdf, ~45kb)
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L1580.pdf
Alternativ hier im Anhang
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Das Rettungspaket für den Rundfunk?
Dabei spielt auch die Reduzierung der Kosten eine wichtige Rolle --- Beruhigunspille, andere Aufgaben sind wirchtiger!
Auftrag ... dass die Bürgerinnen und Bürger unabhängig und zuverlässig informiert werden. --- Ja, aus einer kontrollieren Quelle
bla bal ... bedarf der öffentlich-rechtliche Rundfunk eines zukunftssicheren Rundfunkfinanzierungsbeitrages. --- keine Kommentar s.o.
die Möglichkeit bekommen, diese neuen Verbreitungswege weiter nutzen zu können.
Der veraltete Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zu verbessern und zeitgemäß zu gestalten.
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In NRW wurde bereits im Koalitionsvertrag 2012–2017 der SPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW unter dem Punkt X., "Qualität in der digitalen Gesellschaft stärken" (S. 115) die wichtigen Partner aufgeführt:
https://gruene-nrw.de/dateien/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf (https://gruene-nrw.de/dateien/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf)
Zitat
"Mit der LfM, dem WDR und RTL, der Film- und Medienstiftung, dem Grimme-Institut, den Telekommunikationsunternehmen und zahlreichen exzellenten Hochschulen stehen wichtige Partner für Konzepte einer gesellschaftsfreundlichen Medienentwicklung zur
Verfügung.
Das Grimme-Institut ...in der digitalen Gesellschaft als Ort des Diskurses eine herausragende Bedeutung zu. Wir wollen das Institut in diesem Sinne weiterentwickeln.
Die Arbeit der Internationalen Filmschule (IFS), des Audiovisuellen Gründerzentrums und der Kunsthochschule für Medien (KHM) sind ..."
und weiter heisst es unter Punkt "Netzpolitik – Freiheitsrechte im Internet sichern" (S. 116)
Zitat
"Wir wollen im Zeitalter der Digitalisierung die Potenziale des Internets nutzen, um für die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitgestaltung zu gewährleisten, neue Zugänge zur Demokratie zu ermöglichen und um Teilhabe an Wissen zu stärken."
Was wohl der neue Koalitionsvertrag sagt ?