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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: kohlenjockel am 28. März 2018, 11:33

Titel: Formatradio im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gute Auswertung
Beitrag von: kohlenjockel am 28. März 2018, 11:33
Die Statistiken stützen die vielen Argumente bzgl. der Verfehlung eines öffentlich-rechtlichen Auftrages und belegen das Wettbewerbsstreben der Sender (hier halt HR, aber sicher übertragbar).
https://radiostatistik.de/

Und für manchen interessant
Beschwerde wegen Verletzung des §41 „Programmgrundsätze“, Absatz 2 des Rundfunkstaatsvetrags (RStV) - Musikauswahl in hr1, hr3 und youfm