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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. März 2018, 17:07
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Merkur, 27.03.2018
Ehepaar soll Rundfunkbeitrag nachzahlen - obwohl es kein Geld mehr hat
Ein Ehepaar ist verzweifelt - aus heiterem Himmel soll es ausstehende "GEZ"-Gebühren nachzahlen. Ansonsten droht die Zwangsvollstreckung. So wehrt es sich.
von Jasmin Pospiech
Manuela und Harald Haack wissen nicht mehr weiter: Das Ehepaar aus Münden hat ein Schreiben vom allgemeinen Beitragsservice erhalten, in dem steht, dass es offene Rechnungen im Wert von 270 Euro zahlen muss. Angeblich für ausstehende Zahlungen, die es nicht beglichen hat. […]
Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/ehepaar-soll-rundfunkbeitrag-nachzahlen-obwohl-kein-geld-mehr-zr-9731171.html (https://www.merkur.de/leben/geld/ehepaar-soll-rundfunkbeitrag-nachzahlen-obwohl-kein-geld-mehr-zr-9731171.html)
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"Durch den ganzen Umzugsstress haben wir versäumt zu bezahlen. Ein halbes Jahr lang. Als die GEZ uns aufforderte, das Geld zu bezahlen, haben wir uns auf eine monatliche Zahlung von 25 Euro anstatt der der sonst üblichen 17,50 Euro pro Haushalt eingelassen. Von dem Überschuss sollte der Fehlbetrag, damals 240 Euro inklusive Mahngebühren, mit der Zeit nach und nach ausgeglichen werden. Zumindest hatten wir uns das so vorgestellt. Passiert ist das aber offensichtlich nicht, sonst hätten wir heute keine ausstehenden Schulden bei der GEZ", so Herr Haack.
Ja ja, vergessen ... ich vermute mal, dann hatten sie vor dem Umzug auch schon nicht bezahlt, denn sonst hätte sich ja an der Kontoverbindung her nichts geändert. Ist aber ein ziemlich "normaler" Fall. Klassischer Nutzer des ÖR, bei dem es durch das typische Versagen in der Sachbearbeitung beim Beitragsservice zu irgendwelchen Missverständnissen gekommen ist.
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Ja ja, vergessen ... ich vermute mal, dann hatten sie vor dem Umzug auch schon nicht bezahlt, denn sonst hätte sich ja an der Kontoverbindung her nichts geändert.
Wenn du von Kiel z. B. nach Stuttgart umziehst, behältst du die Kontoverbindung? Wow! Also mir wäre der Weg zur Bank zu lang.
M. E. wäre zu fragen, ob das Ehepaar überhaupt hätte zahlen müssen bzw. zahlen muss. Wenn man so wenig Geld hat, kann man auch die Vollstreckung eigentlich aussitzen.
M. Boettcher
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Gibt es das immer noch? Bankverbindungen, die an den Wohnort gebunden sind? Wow - ok. Das wusste ich gar nicht, aber selbst da tritt ja dann der Fall ein, dass wenn man die ganzen Überweisungen aufs neue Konto einrichtet, es normalerweise auffällt, dass der Beitragsservice auch weiterhin sein Geld will.
Soweit ich weiß gibt es auf den Formularen des Beitragsservice nun mal kein Feld für "zu arm" sondern bestenfalls dafür, dass man Sozialhilfe / Hartz IV bezieht. In der Welt in der der ÖR lebt, gibt es nur die Obdachlosen, die Arbeitslosen und die BaföGer, die sich ohne ellenlangen Briefwechsel eine Befreiung erwirken können. Aber vielleicht bin ich da auch nicht mehr ganz auf dem Stand der Dinge ;)
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Gibt es das immer noch? Bankverbindungen, die an den Wohnort gebunden sind?
Naja, was willst du mit einem Konto der Ostseesparkasse in MVP wenn du aus beruflichen Gründen nach Bayern ziehst? Brauchst du einen Kredit für die neue Hütte, verhandelt man doch besser vor Ort.
Es braucht kein Feld "zu arm". Dass LRA und BS selbst die ärmsten Mitbürger unter Druck setzen, auch vor Gericht unverschämte Forderungen stellen, ist bekannt und hier im Forum dokumentiert. Unterhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen kann aber nicht gepfändet werden. Daher schrieb ich, dass man das aussitzen kann. Wer weniger als die Pfändungsgrenzen hat, Tabellen gibt es im Web, dürfte auch keine besonderen Erwartungen bezüglich der eigenen Kreditwürdigkeit haben. Da darf der GV sich gern die Hacken abwetzen, er kriegt nix. Bevor man bei Einnahmen unter 1.000 Euronen für Rundfunk jährlich 210 davon für die Rente des Intendanten abdrückt, kauft man doch eher Schuhe, Kleidung oder haut die Kohle für Steaks oder andere Dinge raus.
M. Boettcher
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Daher schrieb ich, dass man das aussitzen kann. Wer weniger als die Pfändungsgrenzen hat, Tabellen gibt es im Web, dürfte auch keine besonderen Erwartungen bezüglich der eigenen Kreditwürdigkeit haben. Da darf der GV sich gern die Hacken abwetzen, er kriegt nix.
Dennoch ist das ein ungünstiger Weg, da die Forderung für dreißig Jahre bestehen bleibt. Wenn die armen Eheleute nun noch einmal im Leben Glück haben in Form einer Erbschaft oder eines Lottogewinns- zack, ist die Kohle weg. Besser befreien lassen und keine Phantasieforderungen vor sich herschieben.