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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 21. März 2018, 20:36

Titel: VwGO - Befähigung zum Richteramt
Beitrag von: pinguin am 21. März 2018, 20:36
Wer vertrat den ÖRR vor dem Bundesverwaltungsgericht?

Es hat hier nämlich nur 2 Möglichkeiten, entweder formal ein Rechtsanwalt oder ein beim ÖRR beschäftigter Mitarbeiter, der die Befähigung zum Richteramt besitzt.

Gemäß VwGO §67, Abs. 4

Zitat
4) Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. [...] Als Bevollmächtigte sind nur die in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Personen zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.