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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: Snoozi am 13. Juli 2011, 20:24

Titel: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Snoozi am 13. Juli 2011, 20:24
Hallo zusammen,

nun ich habe es auch mal versucht meine GEZ Abzumelden, als Grund habe ich angegeben das mein Fernseher defekt ist und ich ihn nicht mehr Reparieren will weil der Kasten zu Alt ist.
Aber soviel ich weis müsste ich ja noch nicht mal angeben das er defekt ist oder?
Auf jedenfall habe ich heute einen brief bekommen das die Abmeldung nicht vorgenommen haben.

GEZ Zitat: Sie möchten ein defektes Rundfunkempfangsgerät abmelden. Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt, weil dafür die gesetzlichen grundlagen fehlen.


OMG sage ich da nur.

Was sagt ihr dazu?
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: René am 13. Juli 2011, 20:42
Widerspreche die Ablehnung mit der Begründung, dass du bereits vor der Abmeldung dein defektes Gerät entsorgt hast und dass du seitdem kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithältst.
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: René am 13. Juli 2011, 20:44
Nachtrag:

Dein Gerät hast du nachweislos entsorgt. Ansonsten wollen die Idi**en noch einen Beleg über die Entsorgung sehen!
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Snoozi am 13. Juli 2011, 20:49
habe das nun geschrieben bzw. überlegt das hier abzuschicken....



 Düsseldorf 13.07.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit, daß Sie meine Abmeldung nicht vornehmen werden solange ich keine Auskunft über den Verbleib der abgemeldeten Geräte gebe.

Hierzu teile ich Ihnen mit:

Aus § 1 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages geht hervor, daß Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält. Daraus geht weiter hervor, daß kein Rundfunkteilnehmer ist, wer keine Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit hält. Halte ich also keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit, bin ich auch kein Rundfunkteilnehmer und zu keinerlei Auskünften verpflichtet.

Aus § 3 Anzeigepflicht, des Rundfunkgebührenstaatsvertrages geht hervor, daß Begin und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes der Landesrundfunkanstalt unverzüglich anzuzeigen sind.

Aus § 3, Absatz 2 geht hervor, daß (unter anderem) der Grund der Abmeldung anzugeben sei.

Hierzu stelle ich fest:

1. die Abmeldung wurde der GEZ fristgerecht und unter Berücksichtigung der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgehaltenen Vorgaben eingereicht. Das Ende des Bereithaltens von Rundfunkgeräten wurde angezeigt.

2. für Auskünfte nach dem Verbleib der abgemeldeten Rundfunkgeräte fehlt der GEZ die rechtliche Grundlage. Auskunftsersuchen dieser Art sind nicht durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und auch nicht durch andere Gesetze gedeckt.

3. die Weigerung der GEZ, meine Abmeldung anzuerkennen, entbehrt daher jeder rechtlichen Grundlage und stellt eine Mißachtung meiner Rechte dar, keine weiteren Auskünfte laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag erteilen zu müssen.

4. die Weigerung der GEZ, meine Abmeldung anzuerkennen und durch ein rechtswidriges Auskunftsersuchen zu verzögern oder zu verhindern, stellt den Versuch dar, mich durch die indirekte Drohung weiterer Gebührenerhebung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen, für das die Rechtsgrundlage fehlt. Hier steht also der Verdacht der Nötigung im Raum. Alleine der Versuch ist strafbar.

5. die Weigerung der GEZ, meine Abmeldung anzuerkennen und durch ein rechtswidriges Auskunftsersuchen zu verzögern oder zu verhindern, ist geeignet den Versuch der Gebührenüberhöhung darzustellen, welcher ebenfalls eine strafbare Handlung ist.

Ich fordere Sie daher auf:

1. unverzüglich die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte durchzuführen und mir die Abmeldung zu bestätigen
2. jeden Versuch weiterer rechtswidriger Auskunftsersuchen zu unterlassen

Für die Bestätigung der Durchführung der Abmeldung meiner Rundfunkgeräte setze ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Außerdem erteile ich Vertretern und Beauftragten der GEZ und der Rundfunkanstalten, insbesondere den schönrednerisch als Rundfunkgebührenbeauftragten bezeichneten provisionsabhängig beschäftigten Kontrolleuren mit sofortiger Wirkung Hausverbot. Jede Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird unverzüglich rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, sehe ich mich gezwungen den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Freundliche Grüße
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Taucherle am 13. Juli 2011, 21:00
@snoozi,
Kopie davon machen,das Original eintüten,zur Post flitzen und den Brief (natürlich) per Einschreiben/Rückschein an die GEZ verschicken,und uns natürlich hier auf dem Laufenden halten
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: René am 13. Juli 2011, 21:03
Kannst du machen und es stimmt auch größtenteils. Allerdings spielt die GEZ auf Zeit und solange man ihr nicht sagt, was mit dem/n Gerät/en geschehen ist, kannst du dich auf weiteren Schriftverkehr freuen. Das kostet dich Monat für Monat 17,98 EUR...

Schreibe einfach zusätzlich dazu, was ich dir bereits geschrieben habe.

Zum Datenschutz:

Für die GEZ bzw. zuständige LRA gilt das jeweilige Landesdatenschutzgesetz – soweit ich informiert bin: http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: U.schi am 27. Juni 2012, 18:30
Die GEZ ist wirklich putzig. Auf die korrekte Abmeldung "Gerät defekt, wird nicht ersetzt" kam als Antwort der im Anhang befindliche Brief. Da steht doch tatsächlich, dass auch ein defektes Gerät zum Empfang bereit gehalten wird. Ja ist das denn die Möglichkeit - wie kann man denn mit einem defekten Gerät etwas sehen oder hören?  Und die Unterstellung, dass das defekte Gerät auch noch im Haushalt sei. Da fühlt man sich doch als erwachsener, studierter Mensch nicht ernstgenommen. Das können die doch nicht wirklich ernst meinen. Kein Wunder, dass alle auf die GEZ sauer sind: Wer es noch nicht war, der wird es spätestens in einem solchen Moment.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Zasz am 27. Juni 2012, 20:00
Ich tippe mal darauf dass in der abmeldung nicht direkt drin stand dass das gerät entsorgt wurde. Die gez geht bei nicht ganz klar vormulierten abmeldungen davon aus dass es sich um einen ahnungslosen teilnehmer handelt der sich nicht im klaren ist dass auch ein defektes gerät im haushalt grund genug zur abzocke ist.
Also erneut abmeldung schreiben, auf die erste verweisen dabei, dass kein gerät mehr bereit gehalten wird da nachweislos entsorgt weil gerät defekt.
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Viktor7 am 27. Juni 2012, 23:36
Die GEZ ist wirklich putzig. Auf die korrekte Abmeldung "Gerät defekt, wird nicht ersetzt" kam als Antwort der im Anhang befindliche Brief. Da steht doch tatsächlich, dass auch ein defektes Gerät zum Empfang bereit gehalten wird. Ja ist das denn die Möglichkeit - wie kann man denn mit einem defekten Gerät etwas sehen oder hören?  Und die Unterstellung, dass das defekte Gerät auch noch im Haushalt sei. Da fühlt man sich doch als erwachsener, studierter Mensch nicht ernstgenommen. Das können die doch nicht wirklich ernst meinen. Kein Wunder, dass alle auf die GEZ sauer sind: Wer es noch nicht war, der wird es spätestens in einem solchen Moment.

Dieses Handeln der (Z)GEZ reiht sich wunderbar in die Liste http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3379.msg22198.html#msg22198 , die eindeutig die perverse Geldgier der Menschen hinter dem ö.-r. System belegt.
Nach außen labern sie wohlklingende Floskeln und sind doch nur Parasiten, die die Bevölkerung berauben.

Wenn der Kasten schon alt ist oder nicht mehr zeitgemäßen Stand der Technik aufweist, was nach ca. 3 Jahren heute schon der Fall ist, schwingt sich die (Z)GEZ zum Hellseher auf und macht Ferndiagnosen zu Ihrem Vorteil.
Ist das Gerät unter Umständen reparierbar aber derjenige noch 4 bis 8 Monate Geld für neues Gerät ansparen und keine 80 bis 300 Euro in ein Altgerät investieren möchte, interessiert das die (Z)GEZ in ihrer Geldgier nicht.

Ist hier bereits die Grenze zur Nötigung und Betrug überschritten? Für mich persönlich ist die Linie im Gesamtbild der Trickbetrügereien http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3379.msg22198.html#msg22198 weit überschritten. Es wäre wünschenswert, wenn viele Menschen diese Machenschaften mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug zu würdigen wüssten. 


4. die Weigerung der GEZ, meine Abmeldung anzuerkennen und durch ein rechtswidriges Auskunftsersuchen zu verzögern oder zu verhindern, stellt den Versuch dar, mich durch die indirekte Drohung weiterer Gebührenerhebung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen, für das die Rechtsgrundlage fehlt. Hier steht also der Verdacht der Nötigung im Raum. Alleine der Versuch ist strafbar.
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Speedy am 28. Juni 2012, 06:38
Die GEZ argumentiert, dass selbst defekte Geräte mit vertretbarem Aufwand reparabel sind somit immer noch Rundfunkempfangsgeräte darstellen.

Da man mit vertretbarem Aufwand jederzeit ein Rundfunkempfangsgerät beschaffen und bereithalten kann, wird die Gebührenpflicht ab 2013 auf das Innehaben einer Wohnung ausgeweitet. Diese Entwicklung war m.E. absehbar.

Ein irreparables Gerät könnte ein TV-Gerät sein welches aus dem 8. OG einer Hochhauswohnung gefallen ist oder abgebrannt ist.

Sicherheitshalber entsorgt man defekte Geräte beim Wertstoffhof und teilt dies der GEZ auch entsprechend mit.
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juni 2012, 07:49
...
Ein irreparables Gerät könnte ein TV-Gerät sein welches aus dem 8. OG einer Hochhauswohnung gefallen ist oder abgebrannt ist.
...
;D ;D ;D
Titel: Bitte Reset-Taste drücken
Beitrag von: Timo am 28. Juni 2012, 09:57
Ja, es war wirklich nur ein Versuch und der Vorgang ist nun schon ein Jahr alt.

Wenn ich nicht weiß oder ich mir nicht sicher bin, ob ich es verstanden habe, wie ich mich ordnungsgemäß bei der GEZ abzumelden habe, dann steht doch nichts im Wege, mich genau dort vorher zu informieren, per Brief oder Servicetelefon

Die Gebührenpflicht bis 31.12.2011 besteht durch reinen Besitz von Empfangsgeräten, mehr nicht. Die GEZ macht auch automatisch - und auch hier wieder korrekt, mit ihrer Antwort auf die vorgetäuschte Abmeldung aufmerksam.

"Snoozi" hätte jetzt auf die Reset-Taste drücken können, um seinerseits die erforderlichen Schritte nachholen zu können. Tatsächlich holt er aber einen Panzer aus der Garage, der, man möge mir verzeihen, keine Munition an Bord hat, sondern nur verdammt qualmt und ihm die notwendige Sicht versperrt.

Ich kann nur hoffen, dass das Schreiben vom 13.07.2011 nicht abgesendet wurde. In diesem Zusammenhnag empfehle ich zum stillen Lesen eine Passage aus dem Strafgesetzbuch, hier den § 145d - Vortäuschen einer Straftat: http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Zusätzlich wird in den Ethik-Grundsätzen der GEZ vorsorglich auf den § 145d StGB hingewiesen. Siehe hier: http://www.gez.de/die_gez/ethik/index_ger.html

Möge "Snoozi" sein Gerät verschrotten, verschenken oder verkaufen. Solange er in diesem, von ihm geschaffenen Konstrukt verbleibt, und damit den Besitzausschluss per Belegkopie samt der Abmeldung nicht nachweist, wird und darf (!) die GEZ keine Abmeldung anerkennen. Der Gleichheitsgrundsatz ist zu wahren.

Hier der Url zur korrekten Abmeldung: http://www.gez.de/online_service/abmelden/

Ergänzung: Ab 01.01.2013 wird nichts "ausgeweitet", sondern geändert, indem ein Beitrag automatisch (!) bspw. vom Wohnungsinhaber ohne Relevanz von Besitz erhoben wird. Noch deutlicher: Mit dem 01.01.2013 beginnt ein automatisches Schuldverhältnis. Jeder Betroffene ist in der Pflicht (Unwissenhheit schützt vor Strafe nicht!) seine Schuld zu begleichen, sich rechtzeitig befreien oder ermässigen zu lassen. Wer boykottiert, sollte frühzeitig vorsorgen. Wissensaneignung vorausgesetzt.


Kopien der relevanten Originalbeiträge:

"Autor: Snoozi
« am: 13. Juli 2011, 20:49 »
habe das nun geschrieben bzw. überlegt das hier abzuschicken....
Düsseldorf 13.07.2011
Sehr geehrte Damen und Herren, ..."

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"Autor: Snoozi
« am: 13. Juli 2011, 20:24 »
Hallo zusammen,
nun ich habe es auch mal versucht meine GEZ Abzumelden, als Grund habe ich angegeben das mein Fernseher defekt ist und ich ihn nicht mehr Reparieren will weil der Kasten zu Alt ist.
Aber soviel ich weis müsste ich ja noch nicht mal angeben das er defekt ist oder?
Auf jedenfall habe ich heute einen brief bekommen das die Abmeldung nicht vorgenommen haben.
GEZ Zitat: Sie möchten ein defektes Rundfunkempfangsgerät abmelden. Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt, weil dafür die gesetzlichen grundlagen fehlen.
OMG sage ich da nur.
Was sagt ihr dazu?"
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Viktor7 am 28. Juni 2012, 11:29
...
Möge "Snoozi" sein Gerät verschrotten, verschenken oder verkaufen. Solange er in diesem, von ihm geschaffenen Konstrukt verbleibt, und damit den Besitzausschluss per Belegkopie samt der Abmeldung nicht nachweist, wird und darf (!) die GEZ keine Abmeldung anerkennen.
...
...
nun ich habe es auch mal versucht meine GEZ Abzumelden, als Grund habe ich angegeben das mein Fernseher defekt ist und ich ihn nicht mehr Reparieren will weil der Kasten zu Alt ist. ...
Wieso muss "Snoozi" seine Wohnung unter Umständen verunstalten und den alten defekten Fernseher aus der Wohnung schaffen, bevor er sich Geld anspart und einen neuen an seine Stelle stellt? Wieso soll die (Z)GEZ dem Bürger auf indirektem  gelderpresserischem Weg vorschreiben dürfen, seine Wohnung in der Ansparphase  zu verunstalten oder unrentable Reparaturen durchzuführen?

Dass die (Z)GEZ sich im Recht sieht, ist nur den alten (Z)GEZ gefälligen Gerichtsurteilen zu verdanken. In dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht nur lediglich:
Zitat
Zitat: §4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht

(2) Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats,
in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes
endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der
Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
...

Bei entsprechender kluger Begründung und dem Forcieren einer Klage sind auch für den Bürger positive neue Gerichtsurteile, zumindest noch bis 2013, zu erwarten. Auf Grund der knappen Zeit bis 2013 und des Aufwandes werden sich die meisten für das Entfernen des defekten Gerätes aus der Wohnung entscheiden, auch wenn Zeitweise eine unschöne Lücke zurückbleibt.

@Snoozi
Halte uns bitte hier auf dem Laufenden.
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Leyna.91 am 26. Juli 2012, 11:56
Hallo,

mein Freund hat sich anfang diesen Monats ebenfalls von der GEZ abgemeldet.
Weiß jemand wie lange es dauert, bis endlich mal so ein abmeldungsbrief von der GEZ bei uns hereinflattert? Oder spielen die auf Zeit?!..... Wir sind am überlegen nochmals eine Nachträgliche Abmeldung zu schreiben und auf das bisherige Abmeldungsschreiben zu verweisen...?

Liebe Grüße
Titel: Re: Abmeldung Fail !!!
Beitrag von: Viktor7 am 26. Juli 2012, 13:21
Hallo,

mein Freund hat sich anfang diesen Monats ebenfalls von der GEZ abgemeldet.
Weiß jemand wie lange es dauert, bis endlich mal so ein abmeldungsbrief von der GEZ bei uns hereinflattert? Oder spielen die auf Zeit?!..... Wir sind am überlegen nochmals eine Nachträgliche Abmeldung zu schreiben und auf das bisherige Abmeldungsschreiben zu verweisen...?

Liebe Grüße

Drei bis fünf Wochen muss man in der Regel auf eine Antwort der (Z)GEZ warten. Wird es länger, müsst ihr unbedingt nachhacken.