gez-boykott.de::Forum

Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: Uwe am 08. März 2018, 16:40

Titel: nextMedia-Studie Bewegtbildnutzung: TV-Gerät hängt Smartphones ab
Beitrag von: Uwe am 08. März 2018, 16:40
(https://www.dwdl.de/grafik/features/logodl_dwdl_a_weiss.jpg)
Quelle Logo:https://www.dwdl.de/grafik/features/logodl_dwdl_a_weiss.jpg

nextMedia-Studie
Bewegtbildnutzung: TV-Gerät hängt Smartphones ab

Quelle: DWDL 05.03.2018 von Alexander Krei

Zitat
Auch wenn Filme und Serien inzwischen längst nicht nur im Wohnzimmer konsumiert werden können, bleibt der Fernseher für die Deutschen noch immer das beliebteste Gerät für die Bewegtbildnutzung - auch bei den jüngeren Zuschauern. […]

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/65920/bewegtbildnutzung_tvgert_hngt_smartphones_ab/
Titel: Re: nextMedia-Studie Bewegtbildnutzung: TV-Gerät hängt Smartphones ab
Beitrag von: Blitzbirne am 08. März 2018, 17:42
Das mag schon sein, jedoch wird eine Feinheit verschwiegen:

Es ist hier nur die Rede von dem physischen TV-Gerät und nicht vom TV-Programm.

Fakt ist, dass "neuartige TV-Empfangsgeräte" im Grunde regelrechte Alleskönner geworden sind. Niemand kauft heute ein Gerät ohne Internetanbindung, Netflix oder UHD-Auflösung, obwohl die gängigen Sender hierfür noch kein Signal in 4K anbieten. Das hochauflösende Material kommt entweder von UHD-BluRay, Netflix oder anderen Streaming oder Videoplattformen. Wieso sollte also jemand einen UHD Film auf seinem 5,5" QHD Smartphone schauen, wenn er es auch auf dem 65" UHD TV mit Dolby Atmos genießen kann?

Das ist der Grund, den immer größer werdenden Fernseher zunehmend für Bewegtbilder zu nutzen.
Titel: Re: nextMedia-Studie Bewegtbildnutzung: TV-Gerät hängt Smartphones ab
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 08. März 2018, 21:23
Genau so.

habe meinen TV auch für
- private
- Blue Ray und
- als großen Bildschirm! (Handy oder Tablet)

Von daher darf es in Karlsruhe kein zurück zu "Wer TV hat..." geben!!!

Und selbst die Ausweitung auf "moderne" Blablubb... war bereits verfassungswidrig, weil das Internet schlichtweg kein Rundfunk ist! Und das bereits per Definition!