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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 08. März 2018, 08:06

Titel: Behinderte klagen erfolglos : Von Rundfunkgebühr nicht befreit (Abo)
Beitrag von: ChrisLPZ am 08. März 2018, 08:06
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shz.de (Abo), 07.03.2018

BEHINDERTE KLAGEN ERFOLGLOS
Von Rundfunkgebühr nicht befreit

von Andreas Frost

Zitat
Wer Wohngeld oder für ambulante Hilfen zuhause Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, ist nicht automatisch davon befreit, Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Das wurde am Mittwoch in zwei Prozessen am […]

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https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/von-rundfunkgebuehr-nicht-befreit-id19275651.html (https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/von-rundfunkgebuehr-nicht-befreit-id19275651.html)
Titel: Re: Behinderte klagen erfolglos : Von Rundfunkgebühr nicht befreit (Abo)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 08. März 2018, 21:09
Na, ihr habt immer noch nicht geschnallt, dass es eine Steuer auf Wohnen in einer eigenen Wohnung ist, oder?
Und was hat das mit euerer Behinderung zu tun, ihr wohnt ja schließlich?
Und warum sollte man euch befreien, nur weil ihr hier oder dort ein Handicap habt?
Ich habe auch eine "Behinderung": Ich halte keine Geräte zum Empfang von Rundfunk bereit, bin also sowas wie ein Amputierter. Das ist aber egal, weil der Rundfunkbeitrag nun mal für das Vorhalten einer Wohnung kassiert wird.
Und jetzt nicht in der Presse klagen, sondern vor Gericht, und zwar in der nächsten Instanz!
Was sollen sonst die anderen Kläger denken, die (auch) beim ersten Mal gescheitert sind?