gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: Uwe am 07. März 2018, 09:49
-
(http://www.fessenheimstop.org/media/logos/logo_taz_de.png)
Quelle Logo:http://www.fessenheimstop.org/media/logos/logo_taz_de.png
Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen
Auf der Suche nach den Nichtzahlern
Quelle: TAZ 06.03.2018
Der Beitragsservice bekommt umfassenden Zugriff auf alle Melderegister. Und gleicht die Meldedaten mit ihrer eigenen Datenbank ab.
Anders als bei der Rundfunkgebühr wird der Rundfunkbeitrag nicht pro Person, sondern pro Haushalt fällig. Zahlt einer, können sich MitbewohnerInnen befreien lassen – Familien und Singles, die sich mit anderen eine Wohnung teilen, sind im Vorteil. Bei Aus- und Umzügen mit neuen Konstellationen kann dieses System aber durcheinander kommen – vor allem, wenn dabei jemand „vergisst“, sich sauber zu melden. In „No GEZ“-Foren brüstet sich manch einer damit, das System überlistet zu haben.
weiterlesen auf:
http://taz.de/!5486420/ (http://taz.de/!5486420/)
-
Kommentar von René Ketterer
RENÉ KETTERER
heute, 06:19
Leider nicht tief genug recherchiert. Ich bitte Sie, diesen Artikel zu berücksichtigen:
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug (https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug)
Wie Sie dem Artikel entnehmen können, wird der Datenschutz mit Füßen getreten, trotz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wofür alles? Um unverschämt üppige Pensionen und Gehälter (Kleber z. B. 600000 EUR/Jahr) durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Skandalös!
-
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/pro_christliches_medienmagazin.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/pro_christliches_medienmagazin.png
Pro Christliches Medienmagazin, 07.03.2018
Öffentlich-rechtlicher Beitragsservice bekommt Zugriff auf alle Melderegister
Regelmäßig ist er fällig: der Beitragsservice für die öffentlich-rechtlichen Sender. Damit möglichst viele Bürger ihr Geld bezahlen, darf die Institution auf alle Melderegister zugreifen und diese Daten mit ihren eigenen abgleichen.
Von: Johannes Weil
Damit die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender möglichst flächendeckend erfasst werden, darf der „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, wie die Gebühreneinzugszentrale jetzt heißt, auf alle Melderegister zugreifen. Stichtag ist der 6. Mai 2018 um Mitternacht. […]
2013 hatte ein Göttinger Gericht entschieden, dass alte Adressen nicht in die Hände des neuen Beitragsservices geraten dürfen. Wo Bürger früher gewohnt haben, gehe die Institution nichts an, urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen. Der umfassende Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle von den Behörden Informationen über die Bürger erhält, sei zumindest in Teilen unzulässig. Der Kläger hatte sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen. Zumindest teilweise gaben die Richter dem Bürger recht. Es sei nicht ersichtlich, wozu der Beitragsservice Informationen über frühere Wohnsitze erfahren müsse. […]
Weiterlesen auf:
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/03/07/oeffentlich-rechtlicher-beitragsservice-bekommt-zugriff-auf-alle-melderegister/ (https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/03/07/oeffentlich-rechtlicher-beitragsservice-bekommt-zugriff-auf-alle-melderegister/)
-
Hallo!
Ob der BS das darf, dazu müßte erst einmal ein Gericht in Sachen Landesmelderecht vs BMG entscheiden.
Und, ohne die nötigen Adjektive: es wird hier unterschlagen, daß der BS hier erneut den "einmaligen" Meldedatenabgleich zelebriert.
MfG
Michael
-
in Sachen Landesmelderecht vs BMG
Eigentlich bedarf es hier der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht; ein Landesmelderecht hat es nicht (mehr), es hat gemäß GG nur noch Bundesmelderecht. Es hat aber leider einen Bestandschutz von Altregelungen des ehemaligen Landesmelderechtes; insofern resultiert daraus eine Ungleichbehandlung der Bundesbürger, wenn es in dem einen Bundesland nur noch Neuregelungen hat, (die nicht sein dürfen), und in dem anderen noch Altregelungen, (die sein dürfen).
Das beste Recht nützt aber nix, wenn sich selbst Gerichte darüber hinwegsetzen; siehe Art. 10 EMRK & Art. 11 Charta -> "without interference by public authority"
-
Der Betrugsehrfies hat schon wieder 300.000 Wohnungen verloren. Interessant. Wo sind die nur geblieben?
Am 6. Mai neuer Datenabgleich. Der zweite. Sicher nicht der letzte.
2. Mai ist Tag des Wohnungstauschs - oder?