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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: felix712 am 02. März 2018, 19:05
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Liebe Forumsmitglieder,
Person A und Person B sind nach ihrem Abitur von Zuhause ausgezogen und haben eine 2-er WG in einer Stadt gegründet. Nach der Ummeldung im Jahr 2014 haben Person A und B nie etwas von der GEZ gehört, keine Briefe, keine Mails, keine Anrufe. Scheinbar wurden die Daten nicht an die GEZ weitergeleitet. Aufgrund eines Auslandssemesters (2018) wurde ein Zimmer der Wohnung untervermietet und der neue Mitbewohner hat sich auf diese Wohnung angemeldet. Nun erhielt der Zwischenmieter Post von der GEZ, ob denn schon jemand in der Wohnung die Gebühr bezahlt oder nicht. Gibt es irgendeine Möglichkeit aus dieser Situation rauszukommen? Ähnliche Erlebnisse?
Liebe Grüße,
felix712
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Naja, das Problem hat ja nur Zwischenmieter Z und nicht A oder B.
Aber Z könnte doch Befreiungstatbestände erfüllen? Oder sich totstellen, hört sich ja bisher nur nach Bettelbrief an, auf den Z gar nicht reagieren müßte.
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Hallo,
wie lange wird Zwischenmieter Z denn die Wohnung bewohnen?
Man könnte sich vorstellen dass Z brav die Zwangsabgabe zahlt (A und/oder B können das ja sponsoren).
Wenn Z dann wieder auszieht und sich woanders wieder anmeldet sind A und B ja weiterhin wieder aus der Nummer raus 8)
Gruß
Kurt
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Hallo,
vorerst vielen lieben Dank für die Rückmeldung auf meine Fragestellung. In der letzten Woche war es mir leider nicht möglich auf die Posts einzugehen, pardon!
Zwischenmieter Z wohnt seit Januar 2018 - Ende März 2018 in der Wohnung und wird danach Deutschland verlassen und sich erneut ummelden.
Ihr Vorschlag kurt ist bis dato unser Plan. Zwischenmieter Z bezahlt brav die GEZ-Gebühr und wir hoffen, dass nach den 3 Monaten uns seiner erneuten Ummeldung keine weiteren Gebühren auf uns zukommen. Könnte ja funktionieren!
Wir sind jedenfalls frohen Mutes :D
Liebe Grüße,
felix712
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Wenn derjenige ins Ausland zieht, sollte er sich explizit abmelden, da vom Ausland aus keine Meldung an das deutsche Meldeamt erfolgt. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich ja am neuen Wohnort unter Angabe der alten Adresse. Dann übernimmt das Einwohnermeldeamt die Ummeldung. Zudem erfährt der BS mit der neuen Anschrift auch die alte, kann dann eine Zuordnung zu einem bekannten Zahler vornehmen.
M. Boettcher
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Zwischenmieter Z bezahlt brav die GEZ-Gebühr
Wozu? Wenn der Z auszieht, ist es noch nicht zur Vollstreckung gekommen.
Jeder der das freiwillig bezahlt trägt dazu bei, dass das System weiter machen kann wie bisher.
Eine Nichtzahlung ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit und hat minimal 6 Monate lang keine Folgen.
Wenn Person X den Zeitraum betrachtet, dann würde Person X denken, dass Z nicht so lange da ist.
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Vielen Dank für diesen Tipp M. Boettcher!