Ich würde freundlich aber bestimmt beim Gericht eine Verschiebung des Termins beantragen, mit der m. E. nachvollziehbaren Begründung dass es wg. dem neuen Arbeitgeber nicht anders geht. Wurde schon eine Aussetzung des Verfahrens beantragt? Das würde ich ggf. mit Verweis auf das BVerfG und die ausgesetzten Verfahren bei anderen VGs nachholen.
Zitat von: Magnus_der_Rote am 26. Februar 2018, 20:05
[...] Er mag die Antwort auf die Frage zwar kennen aber fragt sich dennoch, ob außer Krankheit und Tod eine Möglichkeit zur Verschiebung des Termins besteht. Sollten nämlich für den festgelegten Termin spezielle Einarbeitungsmaßnahmen seitens neuem Arbeitgeber festgelegt werden, hätten diese absolut Vorrang für den Kläger und er würde im Zweifelsfall lieber das freundliche Gespräch auslassen.[...]
Stichworte dafür dürften
"Terminverhinderung",
"Antrag auf Terminverlegung",
"§ 227 Abs. 1 ZPO" o.ä. sein und sollten aufgrund der Eigenständigkeit und Bedeutung (auch in anderen Fällen) am besten in gesondertem Thread eigenständig diskutiert werden - nicht jedoch hier im Kalender.
Bitte per
Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) das Forum mit diesen ähnlichen Begriffen und Kombinationen nach diesbezüglich ggf. bereits bestehenden Diskussionen durchsuchen.
Falls nichts geeignetes existiert, dann bitte gut aufbereiteten, bereits ansatzweise recherchierten Thread neu starten.
Es könnte durchaus sein, dass außer Krankheit oder auch vor Terminsankündigung geplanten/ gebuchten Urlaubs/ Reisen ggf. auch eine Unabkömmlichkeit seitens Arbeitgeber als "erhebliche Gründe" gelten könnten. Dabei dürfte es wohl aber auf den Einzelfall ankommen...
Welche dienstlichen Gründe vom Gericht als "erheblich" anerkannt werden - und welche Belege dann zur Glaubhaftmachung/ Nachweisführung erwartet werden - ebenfalls Einzelfall.
Starthilfe siehe u.a.
"Terminverhinderung Gericht"https://www.google.de/search?q=terminverhinderung+gericht (https://www.google.de/search?q=terminverhinderung+gericht)
"Gericht Termin Verhinderung Urlaub"https://www.google.de/search?q=gericht+termin+verhinderung+urlaub (https://www.google.de/search?q=gericht+termin+verhinderung+urlaub)
liefert u.a. ein mglw. ausbaubares Beispiel
Terminsverlegung (wegen Verhinderung des Beteiligten)https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Arbeitshilfen/Muster/Aussergerichtliche-Korrespondenz-in-Scheidungssachen/Allgemeine-Korrespondenz-mit-dem-Familiengericht/Termine/Terminsverlegung-wegen-Verhinderung-des-Beteiligten
Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderunghttps://www.rechtslupe.de/steuerrecht/urlaub-als-erheblicher-grund-fuer-eine-terminsaenderung-331098
Dabei sind an die Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung vermutlich hohe Anforderungen zu stellen - bis hin zu einer eidesstattlichen Erklärung.
Bitte nicht nur das Thema recherchieren und ggf. sich selbst beantworten, sondern bitte die Erkenntnisse und auch die Erfahrungen im entsprechenden Thread mitteilen, damit andere davon lernen können.
Hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen, da Terminkalender.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.