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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => RT Baden-Württemberg => Thema gestartet von: René am 21. Februar 2018, 16:04

Titel: Begleitung gesucht: Abgabe der Vermögensauskunft am 7.3. in Titisee-Neustadt
Beitrag von: René am 21. Februar 2018, 16:04
Zitat
Hallo René,

bei mir gibt es Neues in Sachen gez. Da ich von Köln in den Hochschwarzwald umgezogen bin, hat sich nun der swr bei mir gemeldet, allerdings nicht selbst, sondern gleich in Form einer Gerichtsvollzieherin. Also habe ich einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen, und zwar am 7. März. Das ist in Titisee-Neustadt. Meine Frage ist: Kennst du jemanden in Freiburg und Umgebung, der/die mit mir zu diesem Termin gehen kann? Die VA werde ich nicht abgeben, aber den Termin wahrzunehmen ist wahrscheinlich besser, als ihn zu ignorieren. Also wenn du jemanden hier kennst, der/die sich mit dem Thema auskennt, Erfahrung hat und Interesse daran, dann wäre ich für die Vermittlung sehr dankbar.

Lieben Gruß,

***

Eine bekannte Mitstreiterin von uns sucht Hilfe. Wer kann sie am 3. März begleiten? Bitte hier melden.

Lieben Dank!

René
Titel: Re: Begleitung gesucht: Abgabe der Vermögensauskunft am 7.3. in Titisee-Neustadt
Beitrag von: René am 21. Februar 2018, 19:10
10 Uhr am Mittwoch, dem 7. März
Titel: Re: Begleitung gesucht: Abgabe der Vermögensauskunft am 7.3. in Titisee-Neustadt
Beitrag von: Markus KA am 21. Februar 2018, 20:44
Der Gang zur Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg kann relativ kurz gehalten werden, wenn man weder zahlen noch die Vermögensauskunft abgeben möchte. Man kann den GV darauf hinweisen, dass man rechtliche Mittel einlegen möchte. Der GV wird dies alles protokollieren und die Akte an das zuständige Amtsgericht zurücksenden. Bevor man das Protokoll unterschreibt, vorher durchlesen, weil manchmal gewisse Vordrucke verwendet werden, deren Inhalt an dem ein oder anderen Punkt nicht ganz zutreffend ist, diese Punkte sollten vom GV durchgestrichen werden.

In einem fiktiven Fall könnten folgende rechtliche Schritte durchgeführt werden:
1. Erinnerung beim AG gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers, § 766 Abs. 1 ZPO
2. Antrag beim AG auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO
3. Widerspruch beim AG gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
4. Antrag beim AG auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
5. Einreichen Vollstreckungsabwehrklage beim AG gemäß § 767 ZPO
6. Antrag vorläufiger Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG,
7. Klage einreichen beim VG