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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: KrokodilK am 18. Februar 2018, 16:31
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Person X klagt gerade vor dem Verwaltungsgericht gegen die GEZ.
Person X hat in dem Verfahren vom Gericht einen gelben Brief bekommen mit der Bitte um Stellungnahme. Dieser Brief ist um mehrere Wochen zurückdatiert. Der hässliche Rundfunk hat genau den gleichen Brief Wochen vorher bekommen. Beide Seiten mussten dazu Stellung nehmen. Der hässliche Rundfunk hat seine Stellungnahme schon abgegeben. Erst danach wurde der oben genannte Brief Person X zugestellt.
Was ist das für eine Vorgehensweise? Ist so eine hinterhältige Vorgehensweise auch bei den Gerichten üblich?
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Hallo KrokodilK,
bitte einscannen und zeigen.
Danke und Gruß
Kurt
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Schreiben ist vom 05.01.18. Stellungnahme vom Rundfunk vom 22.01. Gelber Brief bei mir zugestellt am 25.01.18
Gericht will per Gerichtsentscheid entscheiden und will wissen ob wir damit einverstanden sind.
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Person X klagt gerade vor dem Verwaltungsgericht gegen die GEZ.
Person X hat in dem Verfahren vom Gericht einen gelben Brief bekommen mit der Bitte um Stellungnahme. Dieser Brief ist um mehrere Wochen zurückdatiert. Der hässliche Rundfunk hat genau den gleichen Brief Wochen vorher bekommen. Beide Seiten mussten dazu Stellung nehmen. Der hässliche Rundfunk hat seine Stellungnahme schon abgegeben. Erst danach wurde der oben genannte Brief Person X zugestellt.
Was ist das für eine Vorgehensweise? Ist so eine hinterhältige Vorgehensweise auch bei den Gerichten üblich?
In Anbetracht der Tatsache, das selbst höchste Richter (Verwaltungsgerichtshofpräsidenten) höchstpersönlich im Rundfunkverwaltungsrat sitzen, verwundert das, auch wenn es möglicherweise um ein anderes Bundesland geht, nicht nur Person Z in keinster Weise
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Ist dem HR mit dem ursprünglichen Brief die Klage zugestellt worden, mit der Bitte um Stellungnahme? Dann wäre es normal.
Natürlich würde ich auf die mündliche Verhandlung mit voller Besetzung des Gerichts bestehen. Die Hoffnung wäre, dass es etwas länger dauert, bis der Termin angesetzt ist (der Gerichtsentscheid liegt schon auf der Festplatte des Richters). Außerdem hat man was zu meckern, wenn nur der Einzelrichter entscheidet. Schließlich hat die Sache grundsätzliche Bedeutung (siehe 160 Verfassungsbeschwerden und BGH-Urteil in Sachen Tübingen).
Dann auch gleich Aussetzung des Verfahrens bis zur (unmittelbar bevorstehenden) Entscheidung des BVerfG beantragen.
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... das Schreiben ist aller Voraussicht nach nicht rückdatiert worden, so schlimm ist es noch nicht ... die sind einfach so langsam.
Die Frist für eine Person A, F oder K beginnt erst zu laufen mit dem Tage der Zustellung :police:. Deswegen soll so etwas ja ZUGESTELLT werden.
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So eine vorgehensweise finde ich in einem Gerichtsverfahren seltsam. Kann ja nicht nur um Rundfunkgebühren gehen sondern um etwas viel wichtigeres wo es auf die Zeit ankommt.
Aussetzung ist schon beantragt worden aber noch nicht entschieden.
Warum muss man auf eine Hauptverhandlung bestehen? Person X hat gar keine Lust darauf.
Wenn die durch Gerichtsentscheid entscheiden, dann kann man danach doch auch weitere Rechtsmittel einlegen wie z.B. die durhführung einer mündlichen Hauptverhandlung usw....
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... in einer fiktiven Auseinandersetzung mit einem fiktiven Rechtsstaat :police: über einen fiktiven Rundfunkbeitrag könnte und würde eine fiktive Person A, F oder K rasch lernen, dass Recht in der Tat fiktiv 8) ist -> das Recht bzw. die Interessen einer fiktiven Person A, F oder K interessieren hier niemanden.
Es gibt nämlich Interessen, die wichtiger sind als die einer fiktiven Person A, F oder K.
Und wenn es Person A oder K halt eben mal eilig hätte, dann hätte sie halt Pech gehabt.
Es gibt nicht nur die "Götter in Weiß" - nein, es gibt sie auch in Schwarz.
Tiefdunkelschwarz.