gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: McKaber am 15. Februar 2018, 22:45
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Wenn die Bescheide allesamt nicht bekanntgegeben wurden, diesen jedoch dennoch widerprochen wurde, gelten sie dann als bekanntgegeben?
Der BS schickt jetzt übrigens alle 2 Monate einen Bescheid. Natürlich (aus technischen Gründen) immer großzügig rückdatiert und im normalen Info-Brief.
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Wenn die Bescheide allesamt nicht bekanntgegeben wurden, diesen jedoch dennoch widerprochen wurde, gelten sie dann als bekanntgegeben?
Mit dem Widerspruch dürfte der Erhalt und die inhaltliche Kenntnisnahme nachzuweisen sein, und damit gelten die Bescheide als bekanntgegeben.....
Grüße
Adonis