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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 07. Februar 2018, 16:14

Titel: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten
Beitrag von: ChrisLPZ am 07. Februar 2018, 16:14
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Focus, 07.02.2018

ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hat die Ministerpräsidenten dazu aufgefordert, bei der Neuordnung des Telemedienauftrags nicht nur auf Zeitungen und öffentlich-rechtliche Sender zu schauen.

(dpa)

Zitat
Wenn die ARD künftig weniger im Internet anbieten dürfe, diene dies nicht automatisch den Verlagen, sondern Netzbetreibern und Plattformen, sagte Wilhelm am Mittwoch in München zum Abschluss einer Intendantensitzung.

Vodafone, T-Online, Web.de und Google News entwickelten sich immer mehr zu großen Nachrichtenanbietern, die von Kontrollen und Regulierungen kaum betroffen seien. […]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/ard-bei-telemedienauftrag-auch-auf-netzbetreiber-achten_id_8432071.html (https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/ard-bei-telemedienauftrag-auch-auf-netzbetreiber-achten_id_8432071.html)
Titel: Re: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten
Beitrag von: drboe am 07. Februar 2018, 16:39
Verstehe ich nicht.
Welchen Kontrollen und Regulierungen sollten Nachrichtenanbieter denn unterliegen?
Ein Blick ins GG bei Art. 5 könnte hilfreich sein.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten
Beitrag von: Bürger am 08. Februar 2018, 02:04
Danke für die Klarstellung.
Ich werte das als eine Art "Freud'schen Offenbarungseid"
von Ulrich Wilhelm, Rundfunksprecher ARD/ Regierungssprecher a.D.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm

PS: Wie steht's denn um die "dpa", Herr Wilhelm?
Titel: Re: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten
Beitrag von: lex am 08. Februar 2018, 20:53
Verstehe ich nicht.
Welchen Kontrollen und Regulierungen sollten Nachrichtenanbieter denn unterliegen?
Ein Blick ins GG bei Art. 5 könnte hilfreich sein.
Das ist jetzt nur eine Idee, aber vielleicht das hier:

https://www.menschenrechtskonvention.eu/informationsfreiheit-9346/ (https://www.menschenrechtskonvention.eu/informationsfreiheit-9346/)

Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert die Informationsfreiheit jedoch nicht unbegrenzt, sondern akzeptiert, dass dieses Recht auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden und erlaubt seine Einschränkung aufgrund eines Gesetzes

aus Gründender nationalen Sicherheit,
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich der Moral),
zur Verhütung von Straftaten,
aus Gründen des Ehrschutzes sowie zur Wahrung der Rechte Dritter,
zur Verhindung der Verbreitung vertraulicher Informationen sowie
zur Wahrung der Autorität und Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Titel: Re: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten
Beitrag von: maikl_nait am 09. Februar 2018, 18:16
Grüazi!

A propos "dpa" -- die Öffies hängen nicht an der dpa, die sind per Beteiligung drin.

Kommen da dann auch die ganzen Fake-News zu "Schwarzsehern", "Zahlungsverweigerern", "Solidarschmarotzern" und "Beugehaft" her, die Frau Jasmin P. bspw im Merkur verbreitet?

Hop Schwyz!
Michael